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Handy - Navigation Handy-Akku selbst tauschen: Schärfere Regeln für Batterien kommen

Die EU regelt künftig nicht nur das Recycling von Batterien. Nutzer sollen nun Smartphone-Akkus selbst tauschen können – das gilt aber nicht für alle Geräte.

Batterien sollen in der EU künftig langlebiger werden und leichter auszutauschen sein. Das Europaparlament stimmte am Mittwoch in Straßburg einer Einigung mit den EU-Staaten über eine Verordnung zu. Sie ersetzt eine bisherige Richtlinie, die nur die Entsorgung von Batterien regelt. Die EU-Staaten müssen dem Vorhaben noch zustimmen, das gilt als Formsache.

Gerätebatterien müssen künftig – nach einer Übergangszeit von 42 Monaten – so gestaltet sein, dass die Verbraucher sie selbst leicht entfernen und ersetzen können, ohne das ganze Gerät ersetzen zu müssen. Wenn das Gerät allerdings für eine feuchte Umgebung konzipiert wurde, muss der Akku von Fachpersonal gewechselt werden.

Für Smartphones und Tablets haben die Kommission und die Mitgliedsstaaten bereits im November 2022 sogenannte Ökodesign-Regeln beschlossen, die den Herstellern die Wahl lassen: Entweder gestalten sie ihre Smartphones und Tablets so, dass Nutzer den Akku tauschen können. Oder sie bauen den Akku fest ein, dann muss dieser nach 500 Ladezyklen noch mindestens 83 Prozent und nach 1000 Ladezyklen mindestens 80 Prozent seiner Kapazität aufweisen. Smartphones müssen dann außerdem staub- und wasserdicht sein.

Digitaler Batteriepass

Die Batterieverordnung verlangt zudem, dass Ersatzbatterien für Geräte noch mindestens fünf Jahre erhältlich sind, nachdem sie auf den Markt gebracht wurden. Traktionsbatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel und Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 bekommen einen "digitalen Batteriepass". Darin sollen Daten wie der CO₂-Fußabdruck, Arbeitsbedingungen in der Rohstoffgewinnung und der Batteriezustand festgehalten werden. Ziel ist es, den kompletten Produktlebenszyklus zu verfolgen und Batterien umwelt- und sozialverträglicher herzustellen.

Die Batterieverordnung gibt überdies schärfere Recyclingvorschriften für Batterien und ihre Bestandteile vor. Die Zielvorgaben für die Sammlung von Gerätebatterien beispielsweise werden auf 45 Prozent bis 2023, 63 Prozent bis 2027 und 73 Prozent bis 2030 angehoben. Etwas niedriger sind die Zielvorgaben für Batterien leichter Verkehrsmittel. Bis 2031 soll die Quote des rückgewonnenen Lithiums 80 Prozent betragen, für Kobalt, Kupfer, Blei und Nickel bis dahin 95 Prozent.

"Zum ersten Mal haben wir eine Gesetzgebung zur Kreislaufwirtschaft, die den gesamten Lebenszyklus eines Produkts abdeckt – ein Ansatz, der sowohl für die Umwelt als auch für die Wirtschaft gut ist", sagte zuständige sozialdemokratische Berichterstatterin Achille Variati. Die neuen Regeln für Batterien gehen auf einen Vorschlag der EU-Kommission zurück, den sie im Dezember 2020 vorgestellt hatte. Von der Rohstoffgewinnung bis zum Recycling sollen Batterien in der EU umweltfreundlicher werden. Ziel ist auch eine längere Lebensdauer der Batterien sowie die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards bei der Gewinnung wichtiger Rohstoffe wie Lithium oder Kobalt.

Du musst Regestriert sein, um das angehängte Bild zusehen.


Quelle; heise
 
Wenn das Gerät allerdings für eine feuchte Umgebung konzipiert wurde, muss der Akku von Fachpersonal gewechselt werden.
Das ist leider wieder ein zu großes Schlupfloch für die Hersteller!

Smartphones müssen dann außerdem staub- und wasserdicht sein.
Das Samsung Galaxy S5 ist auch staub- und wasserdicht. Und trotzdem hat es noch einen wechselbaren Akku. Das ist also nur ein fadenscheiniges Argument! Geheimtipp: Das SGS5 ist übrigens das letzte staub- und wasserdichte Smartphone mit austauschbaren Akku. Daher ist es immer noch sehr beliebt und wird auch heute noch händeringend gesucht (z.B. bei eBay oder Kleinanzeigen) ;)
 
Hallo.

Mein Sony Ericsson C702 ist auch staub- und spritzwasserdicht. Da läßt sich der Akku aber ganz einfach durch öffnen der Zentralschraube am hinteren Gehäuse öffnen.
Und es gibt eine umlaufende Gummidichtung im Gehäusedeckel, damit das auch wieder dicht wird.

Da ich nicht mit meinem Handy schwimmen oder duschen gehe, reicht mir die Spritzwasserdichtigkeit für den normalen Gebrauch aus.

Viele Grüße.
 
was nutzt es wenn man 10 Jahre Akku`s für das Handy kaufen kann aber nur 5 Jahre die Software (Android) für das Gerät aktualisiert wird.
 
@Werner Joachim
Es gibt für viele Handy auch Custom-Rom die weit über die von den Hersteller hinaus mit Update versorgt werden, darunter auch die sogenannten Major-Updates und natürlich auch Sicherheit Update.
Also würde es bei solchen Handys Sinn machen wenn der Akku austauschbar wäre.
 
Richtig, spätestens 3 Jahre nach Support-Ende kommt ein Custom-ROM drauf, wenn offiziell kein Android-Update mehr kommt! Also alles "UP-TO-DATE"

wenn man weiss wie es geht und sich nicht mit so einem Custom-ROM genau das einhandelt was keiner will.​

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Richtig, spätestens 3 Jahre nach Support-Ende kommt ein Custom-ROM drauf, wenn offiziell kein Android-Update mehr kommt! Also alles "UP-TO-DATE"
Hier besteht allerdings das Problem, das zum Beispiel viele Banking-Apps nicht mehr funktionieren, wenn das Gerät gerootet wird und ein Custom-Rom eingespielt wird.
Das ist mit ein Grund, warum ich meine Geräte solange wie möglich mit dem Stock-Android betreibe.
Auch wenns es Mist ist, kann ich nicht auf mein Handy als 2ten Authentifizierungsfaktor verzichten.
 
Auf Apps die nach einem Root nicht mehr funktionieren kann ich gut und gerne verzichten! Dann dürfte man ja kein Smartphone mehr rooten, wenn's nach ihrer Nase gehen würde...

Da es zum Thema Root offenbar zu viele verschiedene Meinungen gibt, bin ich hier raus! Dies soll ja auch nicht zum Haupthema werden. Immerhin geht es hier um austauschbare ("nicht verklebte") Akkus ;)
 
EU beschließt eine neue Batterie-Regelung

In Europa zieht man die gesetzlichen Rahmenbedingungen bei der Nachhaltigkeit immer weiter an, denn die Hersteller haben daran kein großes Interesse. Da wird mal die Verpackung kleiner gemacht und das Netzteil gestrichen, um ein paar Euro zu sparen, aber Änderungen, die keinen Vorteil bringen, ignoriert man doch gerne.

Daher kommt eine neue Regelung für Batterien, die fest verbaut sind. Diese sollen in Zukunft leicht zu tauschen und nicht mehr fest verbaut sein. Die Hersteller haben allerdings noch etwas Zeit, denn noch ist nichts final beschlossen und selbst dann gibt es eine sehr lange Übergangsphase von dreieinhalb Jahren. Und noch etwas.

Betroffen sind in erster Linie die Laptops, kleinere Geräte wie Smartphones und auch Tablets müssen diesen Weg nicht gehen, wenn die wassergeschützt sind.

Bedeutet: In einem MacBook von Apple wird man langfristig den Akku „leicht“ tauschen können, in einem iPhone von Apple dürfte das aber nicht passieren. Und auch AirPods und das iPad sind ausgenommen (eine IP-Zertifizierung beim iPad ist sicher nur eine Frage der Zeit). Dennoch, für Laptops ist das eine gute Regelung.

Mehr Details gibt es in der Stellungnahme der EU:
  • Eine verpflichtende Erklärung und Kennzeichnung zum CO2-Fußabdruck für Traktionsbatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel wie elektrische Roller und Fahrräder und wiederaufladbare Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh;
  • Gerätebatterien müssen so gestaltet sein, dass die Verbraucher sie selbst leicht entfernen und ersetzen können;
  • Ein digitaler Batteriepass für Traktionsbatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel und Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh;
  • Eine Strategie zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht für alle Wirtschaftsbeteiligten, außer für KMU;
  • Strengere Zielvorgaben für die Sammlung von Abfällen: für Gerätebatterien – 45 % bis 2023, 63 % bis 2027 und 73 % bis 2030; für Batterien für leichte Verkehrsmittel – 51 % bis 2028 und 61 % bis 2031;
  • Mindestmengen an zurückgewonnenen Materialien aus Altbatterien: Lithium – 50% bis 2027 und 80% bis 2031; Kobalt, Kupfer, Blei und Nickel – 90% bis 2027 und 95% bis 2031;
  • Mindestgehalt an rückgewonnenen Inhaltsstoffen aus Abfällen der Batterieerzeugung und Verbraucherabfällen zur Verwendung in neuen Batterien: acht Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung: 16% für Kobalt, 85% für Blei, 6% für Lithium und 6% für Nickel; 13 Jahre nach Inkrafttreten: 26% für Kobalt, 85% für Blei, 12% für Lithium und 15% für Nickel.

Quelle; mobiflip
 
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