In Amerika geht Nintendo juristisch gegen die Anbieter von Hacks für die Switch vor. Das Unternehmen führt an, dass die Modifikationen es erlauben, "Raubkopien von Videospielen" zu nutzen. Die Forderung vor Gericht: Schließung der entsprechenden Shops und Schadenersatz.
Nintendo packt gegen die Switch-Hacks die juristische Keule aus
Wie Polygon in seinem Bericht schreibt, nehmen die Anwälte von Nintendo vorerst mit zwei Anklagen die unliebsame Szene rund um Hacks für die Nintendo Switch ins Visier. Die erste Anklage richtet sich dabei gegen die mutmaßlichen Betreiber der Webseite UberChips, auf der Werkzeuge für eine Umgehung der "technologischen Schutzmaßnahmen" auf der Switch angeboten werden, so der Konzern im Schreiben an das Gericht. Die zweite Anklage richtet sich gegen eine ganze Reihe nicht näher benannter Beschuldigter, die ebenfalls Webseiten zum Vertrieb von Hacks für die Nintendo Switch betreiben sollen.
Nach aktuellen Informationen ist dabei allen Angeklagten gemeinsam, dass sie Produkte der anonymen Hackergruppe "Team Xecuter" vertreiben. Die Anwälte von Nintendo bezeichnen diese Produkte als "ein nicht autorisiertes Betriebssystem (...) und die dazugehörigen Piraterie-Tools, mit denen es installiert wird", so das Zitat von Polygon aus den Gerichtsunterlagen - konkret handelt es sich um das modifizierte Switch-OS "SX Pro", das per USB-Kit aufgespielt werden kann. Dies führe wiederum dazu, dass "unerlaubter Zugriff und Kopieren" von Produkten des Konzerns möglich wird, so die Anwälte.
Erster Shop schon down
Nintendo strebt mit seiner Klage an, dass der Betrieb der entsprechenden Webseiten untersagt und eingestellt wird. Außerdem fordert man Schadenersatz von 2500 US-Dollar für jedes von den Anbietern verkaufte Produkt, das das Hacken der Switch erlaubt. Auf der Seite UberChips ist zum aktuellen Zeitpunkt schon zu lesen, dass es "zu einer unglücklichen Verkettung von Umständen" gekommen sei, und man deshalb alle offenen Bestellungen zurückerstatten müsse. Der Satz "Wir wollten mit dem Vorverkauf dieser Produkte keinen Schaden anrichten" deutet weiter an, dass sich die Macher auf die Anklage beziehen. Andere angeklagte Betreiber haben ihre Webseiten dagegen noch nicht vom Netz genommen.
Quelle; winfuture
Nintendo packt gegen die Switch-Hacks die juristische Keule aus
Wie Polygon in seinem Bericht schreibt, nehmen die Anwälte von Nintendo vorerst mit zwei Anklagen die unliebsame Szene rund um Hacks für die Nintendo Switch ins Visier. Die erste Anklage richtet sich dabei gegen die mutmaßlichen Betreiber der Webseite UberChips, auf der Werkzeuge für eine Umgehung der "technologischen Schutzmaßnahmen" auf der Switch angeboten werden, so der Konzern im Schreiben an das Gericht. Die zweite Anklage richtet sich gegen eine ganze Reihe nicht näher benannter Beschuldigter, die ebenfalls Webseiten zum Vertrieb von Hacks für die Nintendo Switch betreiben sollen.
Nach aktuellen Informationen ist dabei allen Angeklagten gemeinsam, dass sie Produkte der anonymen Hackergruppe "Team Xecuter" vertreiben. Die Anwälte von Nintendo bezeichnen diese Produkte als "ein nicht autorisiertes Betriebssystem (...) und die dazugehörigen Piraterie-Tools, mit denen es installiert wird", so das Zitat von Polygon aus den Gerichtsunterlagen - konkret handelt es sich um das modifizierte Switch-OS "SX Pro", das per USB-Kit aufgespielt werden kann. Dies führe wiederum dazu, dass "unerlaubter Zugriff und Kopieren" von Produkten des Konzerns möglich wird, so die Anwälte.
Erster Shop schon down
Nintendo strebt mit seiner Klage an, dass der Betrieb der entsprechenden Webseiten untersagt und eingestellt wird. Außerdem fordert man Schadenersatz von 2500 US-Dollar für jedes von den Anbietern verkaufte Produkt, das das Hacken der Switch erlaubt. Auf der Seite UberChips ist zum aktuellen Zeitpunkt schon zu lesen, dass es "zu einer unglücklichen Verkettung von Umständen" gekommen sei, und man deshalb alle offenen Bestellungen zurückerstatten müsse. Der Satz "Wir wollten mit dem Vorverkauf dieser Produkte keinen Schaden anrichten" deutet weiter an, dass sich die Macher auf die Anklage beziehen. Andere angeklagte Betreiber haben ihre Webseiten dagegen noch nicht vom Netz genommen.
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Quelle; winfuture