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Grundsicherung und Zeitrente

drake008

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Ich habe jetzt anscheinend ein Problem.
Ich beziehe seit 1. Juli Grundsicherung plus eine Zeitrente.
Habe aber auch eine Nachzahlung der BFA erhalten. Diese lag bei 2100 Euro.
Ich werde wohl nach SGB XII/3 berechnet und nicht nach 4. Können die mir jetzt all das Erstattete Geld einziehen bzw gegenrechnen sodass ich keinerlei Rücklagen habe falls ich etwas zu begleichen habe?
 
AW: Grundsicherung und Zeitrente

Das Sozialgestzbuch sieht vor das Einkünfte anzugeben sind.
Dazu zählen auch Leistungen anderer Sozialträger.
Da das Geld erst grade zugeflossen ist zählt es zu den Einkünften und nicht zu Vermögen.
Es wird dir also leider angerechnet.
Wenn du etwas zu begleichen hast mußt du es entweder aus Erspartem tuen oder die Übernahme durch das Sozialamt beantragen.
Auch etwa die Idee diese Rückzahlung nicht anzugeben , wird zu Problemen führen. Es findet ein Abgleich der Behörden statt.
mfg psychotie
 
AW: Grundsicherung und Zeitrente

es kommt drauf an wieso die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte dir das Geld Nachgezahlt hat, und
ob du da durch mehr an Rente hast. Das bedeutet du hast zuwenig an Rente bekommen oder deine Rente wurde
dir zuspät gezahlt.

Solle es der fall sein das du vom Sozialamt Geld bekommen hast aber noch keine Rente, dann kann das Sozialamt
das Geld zurück fordern was aber in den meisten fällen nicht der fall ist weil der Rentenversicherer dann immer mit dem
Amt abrechnet.

gruß TV Pirat
 
AW: Grundsicherung und Zeitrente

Das Geld kam ein paar Wochen nach dem Bescheid des Sozialamtes. Das war eine Aufrechnung, was alles ans Arbeitsamt und die ArGe abgeführt wurde und da blieb dann noch etwas über. Da die Krankenkasse dort noch nicht mit aufgelistet war, habe ich das Geld zurückbehalten, auf das Sparbuch eingezahlt und darauf gewartet, dass etwas kommt.
Heute war ich dann hin und habe mir eine Bestätigung geben lassen, dass keinerlei Forderungen mehr vorhanden sind seitens KK.
Jetzt stehe ich da und darf dann wahrscheinlich mit Zinsen alles zurückzahlen.

Naja, Montag erstmal hin zu der netten Dame vom Sozialamt. Die wird schon irgendwie versuchen zu helfen oder es mir zumindest erläutern. Wird einem ja nichts vorher erzählt und erst wenn es anscheinend zu spät ist hat man Gelegenheit drüber nachzudenken.
 
AW: Grundsicherung und Zeitrente

wenn da komplett abgerechnet ist mit dem Amt, dann können dir dir eigendlich nichts aber ich würde zur Sicherheit mal fagen.

gruß TV Pirat
 
AW: Grundsicherung und Zeitrente

Ich verstehe da einen Passus im Gesetz nicht bzw. finde den im SGB XII KAp3 nicht.

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Der Passus "sowie" ist für mich nicht ein "UND" sondern ein "ODER". Also müsste ich 2600 Euro Freibetrag haben.

Oder nicht?
 
AW: Grundsicherung und Zeitrente

in der Regel verrechnet die RV direkt mit dem Amt ... ich denke aber, du wirst es zurückzahlen müssen.
 
AW: Grundsicherung und Zeitrente

Hast du denn im Antrag den Sozialleistungsbezug angezeigt bzw. dem Grundsicherungsträger angezeigt, dass du einen Rentenantrag gestellt hast?
 
AW: Grundsicherung und Zeitrente

Dann wird das Grundsicherungsamt auch beim Rentenversicherungsträger einen Erstattungsanspruch angemeldet haben. Die Nachzahlung entsteht ja für einen Zeitraum in dem noch keine Grundsicherung bezogen wurde.

Sollte die Grundsicherung ähnlich dem Steuerrecht ("Zuflussprinzip") arbeiten, dann kommt es zur Rückzahlung.

Dem Grundsicherungsamt hast du ja bestimmt bei Antragstellung den Bescheid vorlegen müssen, Sie sollten also bereits beim Antrag dein "Einkommen" gekannt haben.
 
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