Google Street View: Protesthaltung in Ingolstadt
Über 700 Leser der Zeitung 'Link ist nicht mehr aktiv.' gaben ihren Bedenken im Zusammenhang mit dem von Google angebotenen Dienst Street View und der damit verbundenen Abbildung ihres Heimatorts in Form von eingereichten Formblättern Ausdruck.
Diese Widersprüche wurden dem Internetkonzern Google bereits in Hamburg übergeben. Entgegen genommen hat sie der zuständige Pressesprecher von Google Deutschland, Kay Oberbeck. Den Ankündigungen von Oberbeck zufolge sollen diese Dokumente nun an die Rechtsabteilung von Google weitergereicht werden.
Laut den Berichten des Donaukuriers fahren die Google-Autos mit den installierten Kameras derzeit durch den Raum Ingolstadt. Mehrere Bürger fühlen sich bei diesen Aufnahmen für den Street View-Dienst in ihren Persönlichkeitsrechten massiv beeinträchtigt.
Ein Ende Februar dieses Jahres veröffentlichtes Rechtsgutachten versicherte die datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit des Google-Dienstes. Zu dieser Erkenntnis ist der Rechtsinformatiker Nikolaus Forgo vom Institut für Rechtsinformatik (IRI) der Leibniz Universität Hannover nach einer umfassenden Überprüfung gekommen.
Quelle: winfuture
Über 700 Leser der Zeitung 'Link ist nicht mehr aktiv.' gaben ihren Bedenken im Zusammenhang mit dem von Google angebotenen Dienst Street View und der damit verbundenen Abbildung ihres Heimatorts in Form von eingereichten Formblättern Ausdruck.
Diese Widersprüche wurden dem Internetkonzern Google bereits in Hamburg übergeben. Entgegen genommen hat sie der zuständige Pressesprecher von Google Deutschland, Kay Oberbeck. Den Ankündigungen von Oberbeck zufolge sollen diese Dokumente nun an die Rechtsabteilung von Google weitergereicht werden.
Laut den Berichten des Donaukuriers fahren die Google-Autos mit den installierten Kameras derzeit durch den Raum Ingolstadt. Mehrere Bürger fühlen sich bei diesen Aufnahmen für den Street View-Dienst in ihren Persönlichkeitsrechten massiv beeinträchtigt.
Ein Ende Februar dieses Jahres veröffentlichtes Rechtsgutachten versicherte die datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit des Google-Dienstes. Zu dieser Erkenntnis ist der Rechtsinformatiker Nikolaus Forgo vom Institut für Rechtsinformatik (IRI) der Leibniz Universität Hannover nach einer umfassenden Überprüfung gekommen.
Quelle: winfuture