Google soll 430.000 Euro Geldstrafe bezahlen
Wegen Verstößen gegen das gültige Urheberrecht wurde der Internetkonzern Google von einem in Paris ansässigen Berufungsgericht schuldig gesprochen. Google muss daher 430.000 Euro bezahlen.
Google Frankreich und dem US-Mutterkonzern wurde diesbezüglich vorgeworfen, bestimmte Filme und Arbeiten über die hauseigene Suchmaschine und das Videoportal Google Video zugänglich gemacht zu haben.
Konkret geht es hierbei um die Arbeiten eines Fotografen, zwei Dokumentarfilme und den Film namens "Mondovino".
Bei den angesprochenen Dokumentationen handelt es sich um einen Film, der von dem deutsch-französischen Sender Arte koproduziert wurde. In dem besagten Film geht es hingegen um die Clearstream-Affäre rund um den Journalisten Denis Robert.
Angeblich haben die Kläger den Internetkonzern mehrfach darauf hingewiesen, dass die jeweiligen Inhalte über die Suchmaschine frei zugänglich sind. Überdies wurde angeblich darum gebeten, an diesem Sachverhalt etwas zu ändern.
Den eigenen Angaben von Google zufolge kam man dieser Bitte nach. Allerdings tauchten die Werke später erneut in den Suchergebnissen der Suchmaschine auf. Nun will der Internetkonzern dieses Urteil möglicherweise anfechten.
Quelle: winfuture
Wegen Verstößen gegen das gültige Urheberrecht wurde der Internetkonzern Google von einem in Paris ansässigen Berufungsgericht schuldig gesprochen. Google muss daher 430.000 Euro bezahlen.
Google Frankreich und dem US-Mutterkonzern wurde diesbezüglich vorgeworfen, bestimmte Filme und Arbeiten über die hauseigene Suchmaschine und das Videoportal Google Video zugänglich gemacht zu haben.
Konkret geht es hierbei um die Arbeiten eines Fotografen, zwei Dokumentarfilme und den Film namens "Mondovino".
Bei den angesprochenen Dokumentationen handelt es sich um einen Film, der von dem deutsch-französischen Sender Arte koproduziert wurde. In dem besagten Film geht es hingegen um die Clearstream-Affäre rund um den Journalisten Denis Robert.
Angeblich haben die Kläger den Internetkonzern mehrfach darauf hingewiesen, dass die jeweiligen Inhalte über die Suchmaschine frei zugänglich sind. Überdies wurde angeblich darum gebeten, an diesem Sachverhalt etwas zu ändern.
Den eigenen Angaben von Google zufolge kam man dieser Bitte nach. Allerdings tauchten die Werke später erneut in den Suchergebnissen der Suchmaschine auf. Nun will der Internetkonzern dieses Urteil möglicherweise anfechten.
Quelle: winfuture