Die Macher des Films "The Cobbler" gehen in Amerika gezielt gegen Benutzer der Software Popcorn Time vor. Die Urheber haben vor dem zuständigen Gericht in Oregon Klage gegen 11 mutmaßliche Täter erhoben. Die Kläger verlangen von den Downloadern die Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 150.000 US-Dollar.
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Für gewöhnlich richten sich Klagen wegen Urheberrechtsverletzung in den Vereinigten Staaten an Nutzer von BitTorrent-Clients. Welche Software die mutmaßlichen Täter für das Downloaden und Verbreiten der Daten verwenden, spielt dabei keine größere Rolle. In einem aktuellen Fall aus dem US-Bundesstaat Oregon richtet sich eine Klage jedoch gezielt gegen Nutzer der Streaming-Software Popcorn Time.
Die Macher des Films "The Cobbler" verlangen den Erlass einer Zwangsmaßnahme gegen den Internet Service Provider Comcast, wonach dieser die Anschlussinhaber zu 11 ermittelten IP-Adressen preisgeben muss. Allen Adressen können die Kläger nach eigenen Angaben einwandfrei nachweisen, dass sie den urheberrechtlich geschützten Film via Popcorn Time gestreamt und dabei gleichzeitig auch im Netz verteilt haben.
Nach Ansicht der Kläger habe den mutmaßlichen Tätern klar sein müssen, dass die Benutzung von Popcorn Time illegal ist. Die Webseiten, auf denen die verschiedenen Varianten der Software zum Download angeboten werden, warnen an mehreren Stellen, dass die Benutzung in einigen Ländern illegal sein kann.
Die Urheber verlangen von den Streamern laut Klage die Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 150.000 US-Dollar. Für gewöhnlich werden so abstrus hohe Forderungen in derartigen Fällen jedoch nicht durchgesetzt. Stattdessen sollte den mutmaßlichen Tätern in den nächsten Tagen ein Schreiben zugehen, wonach der Kläger gegen die Zahlung eines Bruchteils des angedrohten Betrages auf ein Gerichtsverfahren verzichtet. So sollten die Betroffenen mit einem blauen Auge und einigen Tausend Dollar weniger aus der Sache herauskommen.
Quelle: Gulli