Ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Lambrecht zum Schutz von Verbrauchern vor Abzocke und Kostenfallen soll rasch verabschiedet werden. Vorgesehen ist unter anderem die Begrenzung von Verträgen für Handys, Fitnessstudios & Co. auf ein Jahr.
Am Telefon aufgeschwatzte Verträge oder überlange Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen - Verbraucher sollen besser vor Abzocke geschützt werden. Die schwarz-rote Koalition macht ernst mit ihren Gesetzesplänen für faire Verbraucherverträge und will Kostenfallen künftig einen Riegel vorschieben. Nach den Plänen von Verbraucherschutzministerin Christine Lambrecht (SPD) soll unter anderem die Laufzeit von Verträgen etwa für Handys, Fitnessstudios oder Zeitungs-Abos auf ein Jahr begrenzt werden. Auch Kündigungsfristen werden hier deutlich verkürzt.
Verbraucher sollen nicht mit überlangen Laufzeiten geknebelt werden
Mit solchen "Ärgernissen" müsse aufgeräumt werden, sagte Lambrecht am Freitag in Berlin: "Es muss klar sein, dass Verbraucherinnen und Verbraucher hier in ihren Rechten gestärkt werden und nicht mit unfairen, überlangen Laufzeiten geknebelt werden." Eckpunkte hatte das Justizministerium bereits Mitte März vorgelegt. Angestrebt werde, dass die Gesetzespläne "so schnell wie möglich" verabschiedet werden, um die Verbraucherrechte zu stärken, sagte Lambrecht. Der nächste Schritt ist ein Kabinettsbeschluss, dann ist das Parlament am Zug.
Künftig keine längere Laufzeit mehr als ein Jahr
Bei Verträgen von Verbrauchern etwa für Handys, mit einem Fitnessstudio oder bei Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements werden häufig Vertragslaufzeiten von zwei Jahren angeboten. Das schmälert aus Sicht des Justizministeriums die Marktchancen der Verbraucher. Die Vertragslaufzeiten sollen so geändert werden, dass durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) keine längere Laufzeit als ein Jahr vereinbart werden kann. Vergisst man rechtzeitig zu kündigen, verlängert sich die Laufzeit nicht automatisch um ein Jahr, sondern nur um drei Monate. Verbraucher sollen laut Lambrecht so die Möglichkeit haben, günstigere Angebote wahrnehmen zu können.
Bestätigungslösung für ausgewählte Vertragsabschlüsse am Telefon
Es geht zudem um Schutz vor am Telefon untergeschobenen Verträgen. Immer wieder werden Verbrauchern dem Ministerium zufolge mit unseriösen Geschäftspraktiken telefonisch wichtige Verträge aufgedrängt oder untergeschoben. Oft wüssten Verbraucher erst, dass sie unbeabsichtigt einen neuen Gas- oder Stromvertrag abgeschlossen haben, wenn das Kündigungsschreiben vom alten und das Willkommen-Schreiben vom neuen Anbieter im Briefkasten liege.
Lambrecht sprach von einem "großen Problem". Für Energielieferungen soll eine schriftliche Bestätigungslösung verpflichtend eingeführt werden. Das bedeutet: Die Wirksamkeit eines telefonischen Vertragsabschlusses etwa mit dem neuen Energielieferanten soll davon abhängig gemacht werden, dass der Versorger sein Angebot in Textform bestätigt und der Verbraucher diesen Vertrag genehmigt.
Auch für auf diese Weise entstandene Handy-Verträge soll es eine schriftliche Einwilligung geben. "Es geht nicht darum, dass Verträge billiger werden", betonte Lambrecht. Vielmehr müssten Verbraucher, wenn sie ein für sich günstigeres Angebot haben, wechseln können und dürften nicht durch überlange, unfaire Laufzeiten gebunden sein.
Bei Inkassokosten muss noch nachgearbeitet werden
Bereits im März hatte das Ministerium, damals noch unter Leitung von Katarina Barley (SPD), ein Gesetz gegen Kostenfallen angekündigt und Eckpunkte veröffentlicht. Nach Angaben des Ministeriums sind bis auf die bisher ebenfalls geplante Regelung gegen "Inkassofallen" alle Eckpunkte in den Gesetzentwurf eingeflossen. Bei den Inkassokosten müsse noch nachgearbeitet werden, hatte ein Sprecher am Donnerstag gesagt.
Hintergrund hier ist, dass bei unbezahlten Rechnungen teils hohe Inkassokosten anfallen - trotz einer geringfügigen Forderung. Nach früheren Plänen sollte für geringere Kosten und mehr Transparenz bei der Gebührenhöhe gesorgt werden.
Verivox: Smartphone-Verträge werden durch kürzere Laufzeit verteuert
Das Vergleichsportal Verivox nannte kürzere Vertragslaufzeiten aus Verbrauchersicht "absolut wünschenswert". Speziell im Mobilfunk werde sich jedoch die bisherige Praxis der Finanzierung von Endgeräten stark verändern: "Wenn Smartphones künftig über 12 Monate und nicht wie bisher über 24 Monate finanziert werden, verteuert dies die Verträge deutlich", hieß es. Gleichzeitig brächte eine Trennung von Hardwarefinanzierung und Servicevertrag auch mehr Transparenz, was den Kunden letztlich zugute käme.
Der Mobilfunkkonzern Vodafone warnte, das Gesetz werde "zu weniger Wahlfreiheit in der Angebotspalette und höheren Kosten für viele Verbraucher führen". Denn wegen der kürzeren Vertragslaufzeit würden "entweder die monatlichen Preise für finanzierte subventionierte Handys oder aber die einmalig zu zahlenden Preise deutlich steigen".
Quelle; onlinekosten
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Am Telefon aufgeschwatzte Verträge oder überlange Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen - Verbraucher sollen besser vor Abzocke geschützt werden. Die schwarz-rote Koalition macht ernst mit ihren Gesetzesplänen für faire Verbraucherverträge und will Kostenfallen künftig einen Riegel vorschieben. Nach den Plänen von Verbraucherschutzministerin Christine Lambrecht (SPD) soll unter anderem die Laufzeit von Verträgen etwa für Handys, Fitnessstudios oder Zeitungs-Abos auf ein Jahr begrenzt werden. Auch Kündigungsfristen werden hier deutlich verkürzt.
Verbraucher sollen nicht mit überlangen Laufzeiten geknebelt werden
Mit solchen "Ärgernissen" müsse aufgeräumt werden, sagte Lambrecht am Freitag in Berlin: "Es muss klar sein, dass Verbraucherinnen und Verbraucher hier in ihren Rechten gestärkt werden und nicht mit unfairen, überlangen Laufzeiten geknebelt werden." Eckpunkte hatte das Justizministerium bereits Mitte März vorgelegt. Angestrebt werde, dass die Gesetzespläne "so schnell wie möglich" verabschiedet werden, um die Verbraucherrechte zu stärken, sagte Lambrecht. Der nächste Schritt ist ein Kabinettsbeschluss, dann ist das Parlament am Zug.
Künftig keine längere Laufzeit mehr als ein Jahr
Bei Verträgen von Verbrauchern etwa für Handys, mit einem Fitnessstudio oder bei Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements werden häufig Vertragslaufzeiten von zwei Jahren angeboten. Das schmälert aus Sicht des Justizministeriums die Marktchancen der Verbraucher. Die Vertragslaufzeiten sollen so geändert werden, dass durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) keine längere Laufzeit als ein Jahr vereinbart werden kann. Vergisst man rechtzeitig zu kündigen, verlängert sich die Laufzeit nicht automatisch um ein Jahr, sondern nur um drei Monate. Verbraucher sollen laut Lambrecht so die Möglichkeit haben, günstigere Angebote wahrnehmen zu können.
Bestätigungslösung für ausgewählte Vertragsabschlüsse am Telefon
Es geht zudem um Schutz vor am Telefon untergeschobenen Verträgen. Immer wieder werden Verbrauchern dem Ministerium zufolge mit unseriösen Geschäftspraktiken telefonisch wichtige Verträge aufgedrängt oder untergeschoben. Oft wüssten Verbraucher erst, dass sie unbeabsichtigt einen neuen Gas- oder Stromvertrag abgeschlossen haben, wenn das Kündigungsschreiben vom alten und das Willkommen-Schreiben vom neuen Anbieter im Briefkasten liege.
Lambrecht sprach von einem "großen Problem". Für Energielieferungen soll eine schriftliche Bestätigungslösung verpflichtend eingeführt werden. Das bedeutet: Die Wirksamkeit eines telefonischen Vertragsabschlusses etwa mit dem neuen Energielieferanten soll davon abhängig gemacht werden, dass der Versorger sein Angebot in Textform bestätigt und der Verbraucher diesen Vertrag genehmigt.
Auch für auf diese Weise entstandene Handy-Verträge soll es eine schriftliche Einwilligung geben. "Es geht nicht darum, dass Verträge billiger werden", betonte Lambrecht. Vielmehr müssten Verbraucher, wenn sie ein für sich günstigeres Angebot haben, wechseln können und dürften nicht durch überlange, unfaire Laufzeiten gebunden sein.
Bei Inkassokosten muss noch nachgearbeitet werden
Bereits im März hatte das Ministerium, damals noch unter Leitung von Katarina Barley (SPD), ein Gesetz gegen Kostenfallen angekündigt und Eckpunkte veröffentlicht. Nach Angaben des Ministeriums sind bis auf die bisher ebenfalls geplante Regelung gegen "Inkassofallen" alle Eckpunkte in den Gesetzentwurf eingeflossen. Bei den Inkassokosten müsse noch nachgearbeitet werden, hatte ein Sprecher am Donnerstag gesagt.
Hintergrund hier ist, dass bei unbezahlten Rechnungen teils hohe Inkassokosten anfallen - trotz einer geringfügigen Forderung. Nach früheren Plänen sollte für geringere Kosten und mehr Transparenz bei der Gebührenhöhe gesorgt werden.
Verivox: Smartphone-Verträge werden durch kürzere Laufzeit verteuert
Das Vergleichsportal Verivox nannte kürzere Vertragslaufzeiten aus Verbrauchersicht "absolut wünschenswert". Speziell im Mobilfunk werde sich jedoch die bisherige Praxis der Finanzierung von Endgeräten stark verändern: "Wenn Smartphones künftig über 12 Monate und nicht wie bisher über 24 Monate finanziert werden, verteuert dies die Verträge deutlich", hieß es. Gleichzeitig brächte eine Trennung von Hardwarefinanzierung und Servicevertrag auch mehr Transparenz, was den Kunden letztlich zugute käme.
Der Mobilfunkkonzern Vodafone warnte, das Gesetz werde "zu weniger Wahlfreiheit in der Angebotspalette und höheren Kosten für viele Verbraucher führen". Denn wegen der kürzeren Vertragslaufzeit würden "entweder die monatlichen Preise für finanzierte subventionierte Handys oder aber die einmalig zu zahlenden Preise deutlich steigen".
Quelle; onlinekosten