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PC & Internet Gerichtsurteil-Langsamer DSL-Anschluss kann gekündigt werden

Gerichtsurteil Langsamer DSL-Anschluss kann gekündigt werden

Freitag, 16.12.2011, 18:35


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Wer einen Vertrag über schnelles Internet abschließt, aber nicht die versprochene Geschwindigkeit bekommt, muss das nicht hinnehmen. Das Amtsgericht Fürth sieht in diesem Fall eine Vertragsverletzung, schließlich zahlt der Kunde den vollen Preis.


Ein Kunde hatte einen DSL-Anschluss mit einer Geschwindigkeit von 16 000 Kbit/s abgeschlossen. Tatsächlich erreichte die Leitung nur ein Viertel der vorgesehenen Geschwindigkeit, der Provider konnte und wollte nicht nachbessern, der Kunde wollte daraufhin vor Ablauf des auf 24 Monate abgeschlossenen Vertrages kündigen. Das wiederum wollte der Provider nicht hinnehmen. Er verwies auf den Vertrag und die allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen nur die am Wohnort tatsächlich erreichbare Geschwindigkeit geleistet werden muss.

Das aber sah das Gericht anders: Kann die verkaufte Geschwindigkeit gar nicht erreicht werden, steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Denn kann der Anbieter die vereinbarte Bandbreite gar nicht liefern, stellt das dem Urteil zufolge eine so erhebliche Pflichtverletzung dar, dass der Kunde nicht mehr im Vertrag gehalten werden kann.

Unangemessene Benachteiligung

Daran ändern auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts, die einen zu langsamen Anschluss nicht entschuldigen können. Denn der Kunde muss nach solchen Geschäftsbedingungen ja trotzdem den vollen Preis zahlen – das benachteilige den Kunden unangemessen und mache die Bedingungen unwirksam, urteilte das Gericht.

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Grundsätzlich können Nutzer die Geschwindigkeit ihres DSL-Anschlusses selbst ermitteln. Unter speedmeter.de steht ein entsprechendes Tool zur Verfügung. Tests sollten zu unterschiedlichen Tageszeiten und an verschiedenen Tagen durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass nicht nur eine vorübergehende Netzauslastung die Performance verhagelt hat. Bleibt der DSL-Anschluss dauerhaft zu langsam, sollten Kunden auf ihr Sonderkündigungsrecht pochen und sich auf das Fürther Urteil beziehen.





Quelle: Focus
 
@sigi

schlechtes beispiel,da die anbieter heutzutage von bis zu anbieten.
das war mal so:-(

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AW: Gerichtsurteil-Langsamer DSL-Anschluss kann gekündigt werden

aber wenn du ne "bis 16000" nimst , und die dir nur 2000 geben , ist das dann ok für dich ??
 
@cz...

es geht hierbei nicht darum,was okay ist oder nicht.
einzig und allein der vertrag gilt.
und ueberhaupt erkundige ich mich ja vorher,was geht und nicht geht,oder siehst du das anders??

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AW: Gerichtsurteil-Langsamer DSL-Anschluss kann gekündigt werden

ich habe mich 2 mal erkundigt , die haben es bestetigt das es möglich ist , nach dem anschlus war leider was anderes rausgekommen als nach der prüfung

und da habe ich die alter leier gehört " zu weit von der zweig stelle , zu alte und zu düne leitungen"
das hört jeder der sich beschwert das seine leitung zu langsam ist

blos ich habe sofort reagiert , nicht nach 2-3 monaten , deswegen war ich schneler raus als drine

das einziger was ich loben kann ist versatel und unitymedia , die geben mehr als du bestelst .
 
AW: Gerichtsurteil-Langsamer DSL-Anschluss kann gekündigt werden

völliger Blödsinn..wenn man keine Ahnung hat, verlässt man sich nu mal auf die Aussage.
Es geht ee nur ums abschließen der Verträge.
Es wird viel verschwiegen, so wie die meisten Verkäuferes es tun!!! Es gelingt nur, wenn man sich auskennt, sonst ist man wie immer verloren.
Ich kenn einige fälle, wo gesagt wurde, es gehen 16000 und es sind dann doch nur 1000 und das iss nun mal frech.


Hauptsache lügen ,verkaufen und Provision kassieren!!!! und sich dann anschließend auf den Vertrag berufen!!!

wenn man ein Auto mit 100 PS kauft, und der hat dann nur 60,kann der sich auch nicht auf eine Toleranz der Herstellung berufen!!!! egal was im Vertrag steht!!!!
 
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AW: Gerichtsurteil-Langsamer DSL-Anschluss kann gekündigt werden

endlich passiert da mal was!
ma schauen ob ich mit dem urteil in der hinterhand früher aus meim vertrag beim rosa rießen rauskomm :) (geht eig noch bis märz)
 
AW: Gerichtsurteil-Langsamer DSL-Anschluss kann gekündigt werden

Die Überprüfung einer DSL Leitung, was vom Provider angmietet wird, kann nicht vor Vertrag geprüft werden.
Es kann mittels GEO Check die "Leitungslänge" überprüfen und die mögliche Bandbreite ermitteln.

Aber niemand weiß den Zustand der Leitung vom Wählamt zum Kunden bzw vom Verteiler zum Kunden ins haus.
Es spielen bei DSL viel zuviele Faktoren zusammen.

Leitungslänge
Rauschentwicklung/abstand
Temperatur(!)
DSL Modem (!)

Nicht einmal wenn der an der Hotline vom Nachbarn die Leitung überprüft, und der bekommt zb 16mbit, heißt dass das du auch 16mbit bekommst(!)

Dazu sollte man sich auch mal mit der Materie auseinandersetzen, was die Vorteile und Nachteile von DSL ist, welche Arten von DSL es gibt ...


Ich kenn Leitungen, die sind 400meter vom Wählamt entfernt und schafen keine 12mbit ... was aber Technisch locker möglich wäre(!)
Früher wurden die Telefonleitung nur für´s telefonie verwenden bzw gelegt, dass heißt die schirmung war früher 0 ;)


In der USA hat man auf eine länge von 2km (2000meter!!!) (KUPFERLEITUNG, sprich telefonleitung) 200mbit drüber gejagt ;) man muss halt nur sie SPANNUNG erhöhen, aber dann brauchen die Provider wieder neue DSLAM, diese sind sehr teuer .... net grad billig die Teile!


//EDIT:


ach mir fällt soviel dazu ein :)

Das nächste Problem sind solche OUTDOOR DSLAM, die auf einer gewissen frequenz laufen und andere Provider(Leitungen) stören und der Kunde bekommt nicht mal 1mbit ;)
 
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AW: Gerichtsurteil-Langsamer DSL-Anschluss kann gekündigt werden

So kundenfreundlich dieses Urteil auch ist, was bringt es letztlich dem Kunden?
Er kommt früher aus dem Vertrag bzw. kann ihn außerordentlich kündigen, aber was dann? Von einem anderen Anbieter bekommt er kein Bit an Geschwindigkeit mehr, wenn die Leitung nicht mehr hergibt. Er kann dann allenfalls zu seinem Kabelanbieter wechseln, wenn der vor Ort verfügbar ist. Allerdings muss dann die Frage gestattet sein, warum jemand, der Wert auf schnelles Internet legt, nicht gleich einen Vertrag mit dem Kabelanbieter macht...
 
AW: Gerichtsurteil-Langsamer DSL-Anschluss kann gekündigt werden

weinen?

Wenn es 3 produkte gibt

8 16 und 32mbit Produkte und der Kunde nimmt zb. 32mbit.
nachder Herstellung seiner Leitung (freischaltung im wählamt) wird die Leitung vom technicker (fieldservice) überprüft diese Meldung bekommt der Provider.
Wenn dann zb. nur 2mbit möglich wären, dann wird er so und so auf das 8mbit Produkt umgestellt - nennt sich TECHNISCHENICHTHERSTELLBARKEIT

Kein Provider der Welt wird für jeden Kunden ein eigenes Produkt erstellen, nur weil aus Technischengründen (für die der PROVIDER(!!!) nichts kann) nicht mehr möglich ist.

Je nach Core Techniker wird am DSLAM ein bestimmtes DSL Profile (Bandbreite) fixiert. Diese Bandbreite kann aber STÄNDIG schwanken ... bzw bei neueren DSLAM gibt es diese tolle AUTO funktionien die die Bandbreite selbst ermittelt und legt automatisch ein Profil fest für diesen Anschluss.

Daher kann es OFT vorkommen, dass jemand einmal 1mbit hat dann auf einmal wieder 4 usw ... weil halt viele faktoren passen müssen für die optimale Leitung.
Diese kann kein Provider selbst bestimmen, daher gibts nur diese BIS ZU PRODUKTE

1-8 9-16 usw ....
 
AW: Gerichtsurteil-Langsamer DSL-Anschluss kann gekündigt werden

Ich hab ja auch so ein "Gummi"-DSL bis 16000.
An meinem Anschluss waren laut Vorab-Auskunft max. 1000 kb/s möglich. Habe mich schon fast damit abgefunden und in Ermangelung von Alternativen eben dieses "bis zu 16000" geordert.
Umso überraschter war ich, dass doch am Freischaltungstag 4500 kb/s da waren. Die schwanken zwar täglich um bis zu 500 kb hin und her, aber der Anschluss selbst ist stabil.

@bibo11:
Wenn mir DSL 16000 versprochen wird und ich habe dauerhaft nur 4000, dann habe ich auch ohne dieses Gerichtsurteil ein Sonderkündigungsrecht, weil die Leistung nicht erbracht wird bzw. eine zugesicherte Eigenschaft nicht vorhanden ist. So steht es nun mal klipp und klar im BGB.
Allerdings wird kaum ein Provider so dämlich sein, den vollen Preis für ein Produkt zu fordern bzw. einzuklagen, wenn er den Gegenwert dafür überhaupt nicht zur Verfügung stellen kann. Er wird dir immer ein Produkt anbieten, das für dich geeignet ist und das er auch tatsächlich zur Verfügung stellen KANN. So meint es vermutlich auch TommyH99.
 
AW: Gerichtsurteil-Langsamer DSL-Anschluss kann gekündigt werden

Eine FritzBox hat voll ein schlechtes DSL Teil eingebaut und syncronisiert viel schlecht als andere DSL Modems ;)
Ich hab verschiedene DSL Modem´s getestet, da ich mir die Modems selbst konfiguriere und auf den Support vom Anbieter verzichte. Und mir selbst die DSL Leitung am DSLAM konfigen kann ;)


nur ein kleines Bespiel wo man sieht wie schlecht so FritzBoxen sind


FritzBox 7270
synct mit 12mbit (adsl2+) (schwankt!)
Zyxel Modem
synct auf der selbe Leitung mit 19mbit (adsl2+) (stabil!!!)

hab ich auf mehrere tagen getestet :)


man sollte auch wissen, dass vdsl2 nur bis zu 1,5km funktioniert ...
 
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Erzähl hier keinen Unsinn, die 7270 kann kein VDSL und auch kein VDSL2, sondern nur ADSL/ADSL2. Die 7570 und 7390 können VDSL!!


Sent from iPhone 4S 64GB.
 
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