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Off Topic Fehlende AGB-Zustimmung: So verhinderst du, dass die Bank dich rauswirft

Seit Jahren müssen die Banken und Sparkassen ihre AGB anpassen, um Rechtssicherheit gegenüber den Kund:innen zu erreichen. Jetzt kündigten immer mehr Geldinstitute die Konten der Kund:innen.

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Der Weg zum kostenlosen Girokonto wird immer schwieriger. (Foto: Valeri Potapova / Shutterstock)

Tausende Bankkund:innen haben in den letzten Monaten Briefe von ihrer Bank bekommen – stets mit dem Hinweis, dass sie die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) anerkennen sollen. Der Grund dafür ist ein Gerichtsurteil, das schon rund zwei Jahre zurückliegt. Denn im Frühjahr 2021 machte der Bundesgerichtshof den Banken klar, dass Vertragsänderungen – und dazu gehören natürlich vor allem auch neue höhere Kosten für den Kunden oder die Kundin – nicht einfach durch Nichtreaktion einer Partei in Kraft treten können.

Damit war zum einen klar, dass zahlreiche Gebührenerhöhungen der Jahre davor nicht rechtens waren und die Kund:innen sogar die zu viel gezahlten erhöhten Gebühren zurückfordern können. Zum anderen bedeutete das aber auch, dass die Banken alle Kund:innen einzeln explizit um das Okay für geänderte Gebührenordnungen ersuchen mussten und müssen.

Das wiederum gestaltete sich gar nicht so leicht: Manche Banken und Sparkassen verschickten Hunderte Seiten AGB auf Papier, teilweise immerhin erst, wenn der Kunde mehrfach nicht auf Anfragen in der Banking-App, dem Kontenpostfach oder per Mail reagiert hatte. Einige Banken wie die Sparkasse Hannover bemühten sogar die CD-Presse und schickten einigen Kund:innen CDs mit allen Unterlagen zu (wir berichteten).

Imageschaden für Banken und Sparkassen

Inzwischen haben wohl alle Banken und Sparkassen die besagten Kund:innen auf unterschiedlichen Wegen kontaktiert – und das oftmals mehr als nur ein- oder zweimal. Vor allem verschiedene Sparkassen haben daraufhin im fünfstelligen Bereich Kund:innenbeziehungen aufgekündigt – es gibt Medienberichte zur Sparkasse Köln-Bonn (38.000 Kündigungen) und zur Sparkasse Nürnberg (immerhin 10.000 Kündigungen). Viele andere Geldhäuser hüllen sich dagegen über die Zahl der gekündigten Kundenbeziehungen im Schweigen.

Denn viele Banken und Sparkassen machen sich den Abschied ebenfalls nicht leicht. Da ist zum einen der Imageschaden, der durch die angesäuerte Kundschaft entstehen könnte, zum anderen aber auch das Fehlen von Einnahmen und Umsätzen durch die Kund:innen, die man verliert. Das Problem ist, dass vor allem viele ältere und des Deutschen kaum mächtige Kund:innen möglicherweise von der Menge an Unterlagen und dem nicht verstandenen Ansinnen der Banken überfordert waren und sind; ein Grund, warum viele Geldhäuser sich über die letzten zwei Jahre so schwer getan haben, die Kündigungen dann tatsächlich auszusprechen.

Die Kund:innen, die die Briefe davor entweder nicht verstanden haben, nicht verstehen wollten oder einfach ignoriert haben, fallen jetzt teilweise aus allen Wolken. Doch das Verhalten der Banken und Sparkassen ist naheliegend. Denn ähnlich wie auch den Kund:innen zusteht, einen Vertrag mit entsprechenden Kündigungsfristen zu beenden, gilt das natürlich auch für die Bank selbst.

Der Weg zurück ist meist kein Problem

Dabei lassen die Banken aktuell den Kund:innen, die gekündigt werden, immer noch den Weg zurück, indem sie einfach jetzt (endlich) die Erhöhung akzeptieren. Doch sie brauchen einen rechtssicheren Rahmen – und eine Grundlage für weitere Erhöhungen, auch wenn diese in der aktuellen Phase mit steigenden Zinsen eher unwahrscheinlich sind. Was übrigens nicht funktioniert, das haben die Verbraucherzentralen einer Sparda-Bank kürzlich vor Gericht bescheinigt, ist, die Weiternutzung des Kontos als stillschweigende Einverständniserklärung zu werten.

Verständlich ist das Beharren auf einer vernünftigen, angepassten Geschäftsgrundlage aber auch noch aus einem anderen Grund: Denn die Banken und Sparkassen befürchten zu Recht, dass die dem Vernehmen nach mehr als 90 Prozent, die bei den meisten Geldhäusern den neuen AGB zähneknirschend zugestimmt haben, sich ansonsten über den Tisch gezogen fühlen.

Auch wenn nicht alle Banken das explizit in den Kündigungsschreiben schreiben, dürften die meisten damit einverstanden sein, wenn der Kunde oder die Kundin jetzt noch das Gespräch suchen und die AGB zu akzeptieren bereit sind. Insbesondere beim Girokonto, über das zahlreiche Zahlungen regelmäßig ab- und zufließen, bietet sich das in vielen Fällen auch an, wenn man ansonsten mit der Bank und ihren Services zufrieden ist. Die Alternative ist die Suche nach einer günstigeren oder kostenlosen Bank oder einer mit passenderem Serviceangebot. Denn viele Kund:innen benötigen etwa das Filialnetz überhaupt nicht und erledigen alles online oder über die App. Warum bezahlen sie es also mit? Auch die Frage, ob und welches Netz an Geldautomaten benötigt wird, kann den Ausschlag für einen Wechsel geben.

Eine Besonderheit ist im Übrigen das Kündigen von mit dem Konto verbundenen Kreditkarten. Laut Verbraucherschutzorganisationen ist nicht hinreichend klar, wie sich eine solche Kündigung einer (explizit: Kredit-) Karte auf den Schufa-Score auswirkt. Grundsätzlich sollte hierauf allerdings nicht zu viel Wert gelegt werden, denn der Schufa-Score ist bekanntermaßen ein aus zahlreichen Daten entstehender Indexwert.

Banken räumen bei Konten auf

Andererseits können Kund:innen so aber auch nicht mehr benötigte Kontoverbindungen schließen lassen. Denn das ist die Kehrseite der Medaille: Viele Banken hatten in der Vergangenheit eine größere Zahl an für den Kunden oder die Kundin kostenfreien Zombiekonten, die zwar nicht mehr genutzt wurden, deren Erhalt aber dennoch weiterhin laufende Kosten verursachte. Auch wenn die Banken das so natürlich nicht zugeben, ist all das eine gute Möglichkeit zum Aufräumen und Aussortieren von „Karteileichen“.

Eine Sondersituation kann es, darauf weisen die Verbraucherzentralen hin, zwar nicht bei Kund:innen privater Banken, wohl aber bei Sparkassenkund:innen geben. Denn diese haben aufgrund ihres öffentlich-rechtlichen Versorgungsauftrags durchaus eine Verpflichtung der Versorgung, sodass die reine Nicht-Zustimmung zu den neuen AGB möglicherweise nicht als Kündigungsgrund ausreicht. Dazu sollte man sich aber, wenn einem die Sache das wert ist, von einschlägigen Verbraucherschutzorganisationen beraten lassen.

Ein anderer Punkt betrifft übrigens die Möglichkeit, in den letzten Jahren eingeführte oder erhöhte Gebühren, die gezahlt wurden, zurückzufordern. Auch hier kann es gegebenenfalls sinnvoll sein, sich beraten zu lassen. Es gibt Fälle, in denen Kund:innen hier über Jahre rückwirkend Gebührenerstattungen erreicht haben.

Quelle; t3n
 
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