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Satellit Gericht weist Zuschauerklage gegen Jauch-Talkshow bei ARD ab

Gericht weist Zuschauerklage gegen Jauch-Talkshow bei ARD ab

Das Kölner Verwaltungsgericht sieht keine Hindernisse für das Engagement von RTL-Moderator Günther Jauch bei der ARD. Die Richter wiesen die Klage eines Zuschauers ab, nach dessen Ansicht der Vertrag zwischen Jauch und dem WDR zu einer "Verschwendung von Rundfunkgebühren" führe.

Jauch soll von Herbst 2011 an als Nachfolger von Anne Will den Talkshow-Sendeplatz sonntagabends im Ersten übernehmen. Seine Firma soll die Sendung produzieren. Das Gericht lehnte die Klage des Gebührenzahlers nach einem am Montag veröffentlichten Beschluss als unzulässig ab (AZ: 6 L 1044/10).

Der Zuschauer - ein früherer WDR-Redakteur - wollte dem WDR durch eine einstweilige Anordnung vorläufig untersagen lassen, den Vertrag mit Jauchs Firma zu unterzeichnen, da dieser erhebliche Mehrkosten bedeute. Die Richter stellten jedoch fest, dass es keinen Anspruch eines einzelnen Zuschauers gebe, per Gerichtsweg Einfluss auf die Programmgestaltung zu nehmen. Die Prüfung über die Mittelverwendung beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk sei Sache der zuständigen Gremien. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Anfang Juni war bekannt geworden, dass Jauch künftig eine Talkshow im Ersten moderieren wird. NDR und WDR hatten den RTL-Moderator für einen Drei-Jahres-Vertrag mit der ARD gewinnen können. Bereits vor drei Jahren sollte der beliebte TV-Star zur ARD wechseln, der Deal war jedoch in letzter Sekunde gescheitert. In den vergangenen Monaten hatte es stets Gerüchte über ein Engagement bei der ARD gegeben.

Quelle: satundkabel.de
 
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