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Gericht: Rundfunkbeitrag europarechtlich unbedenklich

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Die Erhebung des Rundfunkbeitrags ist mit Unionsrecht vereinbar. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden, wie das Gericht am 7. März bekannt gab. Geklagt hatte ein Privatmann aus Trier gegen die Erhebung von rückständigen Rundfunkbeiträgen durch den beklagten Südwestrundfunk (SWR). Er machte insbesondere geltend, dass die Rundfunkbeitragserhebung verfassungswidrig und mit Unionsrecht unvereinbar sei.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung und lehnte den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das verwaltungsgerichtliche Urteil ab (Beschluss vom 1. März 2018, Aktenzeichen: 7 A 11938/17.OVG).

Die Rundfunkbeitragserhebung sei nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz und des Bundesverwaltungsgerichts verfassungsgemäß. Sie sei auch mit Unionsrecht vereinbar. Das Bundesverwaltungsgericht habe bereits entschieden, dass die Einführung des Rundfunkbeitrags für den privaten Bereich – im Zuge der Neuregelung der Rundfunkfinanzierung ab dem 1. Januar 2013 – nicht der Zustimmung der Kommission der Europäischen Union bedurft habe.

Entgegen der Auffassung des Klägers, der eine ungerechtfertigte Privilegierung des Beklagten im Vergleich zu den Angeboten privater Dritter rüge, stehe auch die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (2007/65/EG, neu kodifiziert durch die Richtlinie 2010/13/EU) der Rundfunkbeitragserhebung nicht entgegen. Vielmehr mache ein Erwägungsgrund der genannten Richtlinie deutlich, dass das Nebeneinander von öffentlich-rechtlichem Rundfunk und privaten Anbietern gesehen werde. Mit dem unionsrechtlich anerkannten dualen Rundfunksystem sei zwangläufig eine unterschiedliche Finanzierung verbunden.

Während private Anbieter mit Werbung den von ihnen veranstalteten Rundfunk finanzierten, seien die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, bei denen die Werbung deutlich beschränkt sei, auf Abgabeneinnahmen angewiesen.

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Quelle; INFOSAT
 

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die gerichte wissen nicht das viele das online Angebot nicht nutzen können und somit für wenige bezahlen. das ist das gesetz der Bibel.
 
Was soll man gegen Lobby Arbeit tun?
Wo man sich hin wendet...man hat keine Chance gegen Lobbyisten... und... das bestrifft alle Instanzen

Nachtrag:
was ist das für ein popeliges Gericht?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Leider ist das nicht von der Hand zu weisen....aber...WIR sind das Volk,was wollen die machen wenn die hälfte aller Bundesbürger auf einmal aufhörten zu zahlen???Alle in Erzwingungshaft???Denke der platz dafür reicht nicht aus...
Ich habe garnichts gegen einen Rundfunkbeitrag,würde die Berichterstattung stimmig sein,Volksverdummung und Verhetzung aufhören und natürlich der Preis stimmig wäre.Zehn Euro wäre es mir wert,das heisst nicht mir sondern meiner Frau....ich schaue fast garnicht mehr in die Glotze und hole mir die Nachrichten aus dem Internet und ziehe daraus meine schlüsse.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ohne die Möglichkeit gehabt zu haben den gesamten Beitrag zu lesen, was ich noch lesen kann klingt für mich schlüssig. Daher meine Frage: findet nun auch schon hier politische Zensur statt?
 
Ich finde, wer TV glotzt kann auch zahlen "wenn er will"! Wenn die öffendl. "Rechtlichen" (was ist daran rechlich?) mit ihren TV Programmen Geld verdienen wollen, sollen die ein Angebot schaffen das aktraktiv ist und die Menschen denen das interessiert können das ja dann buchen und für zahlen. Wer das nicht will, darf NICHT gezwungen werden, das wäre dann eben NICHT rechtlich. Dritte entscheiden darüber, ob einen Firma ohne mit anderen Parteien einen Vertrag geschlossen zu haben, von denen Forderungen zu beziehen. Das ist einfach nicht richtig und ich kann dieses Urteil nicht verstehen. (Ist ja so, als würde ein Bäcker und ein Lieferservice einen Vertrag miteinander schließen, daß dir und deinen Nachbarn jeden Tag Schrippen in Einkaufstüte an die Türklinke gehangen werden und du mußt zahlen, ob du die frisst oder nicht, haben willst oder nicht. Anderes passiert hier auch nicht, nur im großen Stile!)
 
Eine Finanzierung des ÖR aus Steuermitteln kommt wegen der Staatsfreiheit des Rundfunks nicht in Betracht und eine freiwillige Finanzierung würde das Konzept ad absurdum führen und den ÖR auf ein Niveau mit den privaten Sendern senken. Das Bundesverfassungsgericht und dutzende Verwaltungsgerichte haben die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags bereits mehrfach bestätigt, daher erübrigt sich die Diskussion.

Die ARD ist eine Rundfunkanstalt, die nichts und niemandem verpflichtet ist und völlig unabhängig agiert. Sie wird dringend benötigt.

Ich empfehle zur Lektüre:

Aufgabe und Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks/der ARD

sowie

Rundfunkentscheidung – Wikipedia
 
gesetzliche Abzocke anders ist es nicht. bin seit 4J.in De und die GEZ zahl ich nur durch Gerichtvolzieher. Am Anfang konnte auch kein Deutsch , so TV und Radio hab eher nicht gebracht da ich gar kein Wort verstanden habe. Hab trotz zahlen müssen obwohl ich keine Vertrag abgeschlossen habe obwohl ich nicht brauche oder nutze oder wer weiss. In Rumänien zahlt man die GEZ oder Radio Gebühr auch kostet aber 2Euro monatlich und steht in den Strom Rechnung drinn. Für die 2Euro macht keiner was dagegen aber für 200 im Jahr ist schon was anderes ... Kenn ich Deutscher die keinen Cent gezahlt haben und seit Jahren haben ja keine Probleme ... das ist aber Glück.
Hab ich damals nen Spruch gehört ... Wer bestellt der zahlt ...ist so oder? ...oder nicht!
 
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