Das Entwicklerstudio Digital Homicide hat mehrere Nutzer der Spiele-Plattform Steam verklagt, weil diese schlechte Bewertungen zu den Spielen abgegebenen haben. Man fordert die Schadenersatzsumme von 18 Millionen US-Dollar und die Hilfe von Valve. Doch Valve reagiert ganz anders, als Digital Homicide sich das gedacht hat.
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Jedes Entwicklerstudio möchte so viele Spiele verkaufen, wie nur möglich. Und dabei können negative Bewertungen dafür sorgen, dass neue Kunden abgeschreckt werden. Das ist dem Games-Studio Digital Homicide ein Dorn im Auge.
Ein Entwicklerstudio verklagt Steam-User wegen negativer Bewertungen auf 18 Millionen US-Dollar
Daher hat man Klage gegen mehrere Nutzer der Spiele-Plattform Steam eingereicht. Insgesamt fordert man die Schadenersatzsumme von 18 Millionen US-Dollar. Allerdings benötigt man zuvor die wahren Identitäten der Steam-Nutzer, die auf der Plattform meist nur mit Pseudonym unterwegs sind. Hier hat man Valve, Betreiber von Steam, nun unter Androhung einer Klage dazu aufgefordert, die Namen der User herauszugeben.
Doch Valve reagierte etwas anders: Anstatt die Namen herauszugeben, entfernte man kurzerhand alle Spiele des Entwicklers von Steam und erklärte, dass man mit dem Unternehmen nicht mehr zusammenarbeiten wolle, da es eine feindlich Art gegenüber den Kunden an den Tag legen würde.
Digital Homicide ist schon länger in der Kritik, da man immer wieder dieselben Spiele unter anderem Namen bei der Steam-Greenlight-Kampagne einstellt, wenn die Kampagne nicht erfolgreich ist. Außerdem verklagte das Entwicklerstudio den Spielekritiker Jim Sterling Anfang des Jahres auf 10 Millionen US-Dollar (wurde inzwischen sogar auf 15 Millionen Dollar erhöht), da er über ein Spiel negativ berichtete. Die Kosten für den Prozess wollte das Entwicklerstudio über eine Crowdfunding-Kampagne einnehmen, die allerdings gescheitert ist.
Vielleicht will man die Kosten für den Prozess gegen die Steam-User jetzt ebenfalls per Crowdfunding einnehmen, sicher ist das aber noch nicht. Auch, ob die Klage überhaupt Erfolg haben kann, ist nicht sicher, denn hierbei geht es auch um freie Meinungsäußerung der Kunden.
Quelle: Gulli