Dieser Thread ist nur einer von vielen, in dem in bester Absicht von normunkundigen Usern zu Erdung und Potenzialausgleich baugefühlbasierte Ratschläge erteilt werden, die häufig das Gegenteil dessen wiedergeben, was nach Normen gilt.
@golfhamster war davon bereits reichlich irritiert, und wie der Recherche von
@Verdi-Fan zu entehmen ist, sind auch Auskünfte konzessionierter Elektrofachfirmen zu diesem Themenbereich nur selten normtreuer.
Es ist der Forenmoderation hoch anzurechnen, dass sie den geschlossenen Thread zur Berichtigung von Falschaussagen wieder geöffnet hat.
@golfhamster war bei seiner Anfrage bezüglich dem PA-Anschluss der Dachantenne bereits in der richtigen Spur. Bei erdungspflichtigen Dachantennen ist die angefragte Verbindung vom Erdungswinkel zum geerdeten Antennenträger ohne Wenn und Aber Pflicht. Dies nach der 2015-01 noch geltenden DIN EN 50083-1 (VDE 0855-1):1994-03 sowohl bei Mastanschluss an (durch zuvor von einer Blitzschutzkraft als normkonform und intakt geprüfte) Blitzschutzanlagen (Punkt 10.1), als auch bei konventioneller Direkterdung (Punkt 10.2) mit 16 mm² Cu, 25 mm² Al oder 50 mm² St/tZn gefordert.
Eine alte oder neue Norm, nach der diese Verbindung bei direkt geerdeten Dachantennen unterbleiben darf, gibt es nicht.
Damit wird nicht nur der Potenzialausgleich zum Schutz gegen den elektrischen Schlag hergestellt, den man auch anders bewerkstelligen könnte. Die Brücke hat primär - wei Erdung auch - eine Brandschutzaufgabe und soll zündende Lichtbögen verhindern. Blitze, die es von den Wolken bis zur Erde geschafft haben, lassen sich noch mit HVI-Leitungen, aber nicht mit 1 mm starken Wetterschutzgehäusen oder Kabelmänteln von Überschlägen abhalten.
In Beratungen normferner Laien aber auch mancher Elektrofachkräfte wird jedoch irrig angenommen, dass die putzige Isolation ausreicht.
Nach Blitzschutzzonenprinzip sind die Schirme von Kabeln und Leitungen, die in Gebäude ein- oder ausgeführt werden, möglichst
nahe der Gebäudehülle in den Schutzpotenzialausgleich einzubeziehen. Bei Dachantennen auf Schrägdächern somit gewöhnlich mastnah, bei Erdkabeln von BK- und Telefon-Netzen ist es abweichend davon gängige Praxis den Eingangs-PA am HÜP, bei Einbau galvanischer Trennglieder in BK-Anlagen auch weiter innen vorzunehmen. Auch die Schirme bzw. der APL von Telefon-/Datennetzen gehören in den Schutzpotenzialausgleich einbezogen, auch wenn er überwiegend fehlt.
Der PA ist bei BK-, Sat.- oder terrestischen Antennen normkonform, wenn er auch bei Ausbau von Komponenten an allen Leitungen erhalten bleibt. Nachstehend Folien zur damals gültigen Normausgabe:
Du musst Regestriert sein, um das angehängte Bild zusehen.
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