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Frage zum Potentialaugleich

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golfhamster

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Bin dabei auf SAT umzustellen und habe heute meinen Multischalter montiert. Leider finde ich nur widersprüchliche Infos zum Potentialausgleich.

Ich habe sämtliche Ein und Ausgänge vom Multischalter und BK Verstärker über einen Erdungswinkel geschaltet und möchte diesen dann mit einer 4 qmm CU Leitung mit dem Antennenmast (der im Blitzschutzbereich liegt) verbinden. Der Antennenmast geht dann mit einer 16 qmm CU Leiung an die Potentialausgleichsschiene.

Reicht es wenn ich nur die Erdungswinkel an den Antennenmast anschliesse oder sollte ich den Multischalter, BK Verstärker und Verteiler nochmals mit 4 qmm an den Erdungswinkel anschliessen ?

Zum besseren Vertändniss nochmal ein Bild von der bisherigen Installation.

satanl.jpg
 
AW: Frage zum Potentialaugleich

Hallo
Der Antennenmast gehört draußen an die Blitzschutzanlage! Also an den Blitzableiter angebunden der eventuell auf dem Dach installiert ist. Wenn du den Antennenmast mit deiner Hausanlage verbindest holst du dir im Fall eines Blitzeinschlages die Überspannung nur Sinnlos in deine Elektroanlage im Haus. Bringe die Multischalter auf den Potentialausgleich im Haus und den Antennenmasten auf den Blitzschutz. Wenn keine Blitzableiter am Haus montiert sind lass es ganz weg.
 
AW: Frage zum Potentialaugleich

Eine Blitzschutzanlage habe ich nicht. Erwähnenswert wäre evt. auch das der 1 Meter Mast auf der Garage ist, welche nicht direkt an das Wohnhaus angebunden ist sondern etwa 10-15 Meter davon entfernt steht.

Bist du dir da sicher das ich den Blitzschutz weg lassen soll ? Der Blitz kommt ja wenn auch evt. geschwächt zwangsläufig über die Antennenkabel ins Haus. Im Multischalter springt er doch dann auch sicherlich auf das Stromnetz über.

Nur den Multischalter an die Potentialausgleichschiene ? Mir ist klar das alle Komponenten über die Schirmung verbunden sind aber ich hätte jetzt eher den Erdungswinkel genommen.
 
AW: Frage zum Potentialaugleich

@Golfhamster - Die Erklärung von Rohrby war die beste, die ich nach Monaten / Jahren der Recherche zu diesem Thema (selbst Konsultierung von Blitzschutzfirmen) gelesen habe und es präzise auf den Punkt bringt. Mache es genau so. Oder leg dir eine Blitzschutzanlage für dein Haus zu (mit Fangstäben auf dem Dach usw.) - alles andere kannst du vergessen. Und schon gar nicht die PA mit dem Antennenmast verbinden ...
P.S.: Sieht sehr gut und sauber aus, was du da montiert hast. Kompliment!
 
AW: Frage zum Potentialaugleich

Ja lass den Antennenmasten auf alle Fälle aus deiner Hausanlage raus. Wenn du den Masten mit 16 qmm Kabel noch zusätzlich auf deinen Potentialausgleich im Haus bringst holst du dir die Überspannung in die Hausanlage. Strom geht bekanntlich immer den Weg des geringsten Wiederstandes. Wenn es für den Strom durch dein 16qmm einfacher ist über die Hausanlage auf Erde abgeleitet zu werden wird das nicht schön für deine Elektroanlage im Haus. Lass das 16qmm Kabel weg. Wenn der Blitz in den Masten einschlägt hast du den Schaden nur an der Garage und eventuell auf den Multischaltern durch die Schirmung.

Ja den Winkel mit dem Potentialausgleich verbinden. Ich persönlich halte das für übertrieben mit dem Winkel. Ich hätte nur den Multischalter auf den Potentialausgleich gebracht gebracht aber es ist auf keinen Fall falsch.
Sehr saubere Installation:emoticon-0137-clapp
 
AW: Frage zum Potentialaugleich

Ich habe meinen ganzen Antennenkram mit dem Gebäudeversicherer abgeklärt, frei nach dem Motto, was erwartet die Versicherung, wenn der Fall X passiert. Und damit ist für mich die Sache erledigt. Würde ich im Zweifelsfall immer (!) empfehlen, gerade wenn eine Antenne (was eigentlich zu vermeiden wäre, wenn es irgendwie geht) im "erdungspflichtigen" Bereich montiert wurde.
 
AW: Frage zum Potentialaugleich

Der rat von @verdi-fan ist der einzig gute. Ansonsten halten wir uns hier bitte raus und überlassen es fachfirmen, die dann auch in der Haftung sind.
 
AW: Frage zum Potentialaugleich

@u040201 Wieso sollen wir uns raus halten??? golfhamster möchte seine Satanlage selber richtig in Erdung und Potentialausgleich einbeziehen und hat hier um Rat gefragt. Wenn er eine Gewährleistung oder Garantie für die Richtigkeit der Installation haben möchte muss er eine Fachfirma beauftragen. Das ist richtig! Aber wieso sollen wir Ihm nicht mit Rat und Tat zur Seite stehen wenn er dies gern allein machen möchte und keine Gewährleistung für sich benötigt oder einfach nur um sich mal zu Informieren was eventuell nötig währe. Deine Aussage das wir uns raus halten sollen wiederspricht ja völlig dem Sinn des Boards!!!

Der Rat von Verdi-Fan ist natürlich völlig Richtig!!! Wenn die Versicherung sagt die Brauchen ein Prüfprotokoll über Blitzschutz und Erdung usw. dann kommst du nicht drum herum eine Fachfirma zu beauftragen.
Aber genau dies hat ja die Diskussion zu stande gebracht die du unterbinden willst!!! Zu was brauchen wir dann dieses Board wenn alle immer nur sagen hol eine Fachfirma aus allem anderen haltet euch raus???!!!
 
AW: Frage zum Potentialaugleich

...seine Antenne steht nicht im "im geschützten Bereich" eines Gebäudes (mind. 2m unterhalb des Daches, und nicht mehr als 1,50m von der Hauswand entfernt) also ist sie blitzschutzpflichtig!
Und bei einer Entfernung von 15m vom Haus sowieso nicht einfach zu händeln.
Hol dir eine Fachfirma, und lass es machen, kriegst du selbst niemals normgerecht hin.
 
AW: Frage zum Potentialaugleich

Eventuell ist die Antenne ja im geschützen Bereich der Garage!? Fakt ist das du keine Blitzschutzanlage hast. Wenn du dies machen willst und das Geld ausgeben willst musst du eine Fachfirma beauftragen! Wenn du deine Anlage so jetzt betreiben willst ohne Blitzschutzanlage bringe dein Erdungswinkel auf den Potentialausgleich und las auf jeden Fall das Verbindungskabel zwischen Mast und Potentialausgleich deines Hauses weg! Im Fall das der Blitz in die Antenne enschlägt hast du dann den Schaden nur an der Garage und nicht noch mit in deine Elektroanlage geholt. Die Drähtchen der Koaxkabel können natürlich auch noch Überspannungen übertragen und in deine Anlage ableiten aber auf Grund des geringen Querschnitt ist dies nicht ganz so schlimm. Dieser Strom fließt dann über deine Multischalter über Potentialausgleich nach Erde ab (eventuell Multischalter mit defekt). Über Sinn oder Unsinn einer Blitzschutzanlage möchte ich nichts sagen, das musst du alleine wissen bzw mit deiner Versicherung klären. Wie Verdi-Fan dir schon geraten hat frage bei der Versicherung an welche Bedingungen erfüllt sein müssen das bezahlt wird wenn ... . Und lass dir das schriftlich geben.

Noch mal grundsätzlich: Blitzschutz und Potentialausgleich sind 2 verschiedene Sachen und sollten nicht zusammengebracht werden im Haus. Sie leiten beide Ihre Ströme über Erde ab und das sollte der einzige Berührungspunkt der 2 Systeme sein. (Fundamenterder)
 
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AW: Frage zum Potentialaugleich

...was auf jeden Fall auch Probleme macht sind die 15m Entfernung von der Antenne zum Haus, dadurch auch unterschiedliche Potentiale.
Könnte er mit einem optischen LNB vermeiden.
 
AW: Frage zum Potentialaugleich

Ich mache jetzt hier zu. Es gilt nach wie vor: Fachfirmen einschalten!
attachment.php
u040201
 
Zuletzt bearbeitet:
Dieser Thread ist nur einer von vielen, in dem in bester Absicht von normunkundigen Usern zu Erdung und Potenzialausgleich baugefühlbasierte Ratschläge erteilt werden, die häufig das Gegenteil dessen wiedergeben, was nach Normen gilt. @golfhamster war davon bereits reichlich irritiert, und wie der Recherche von @Verdi-Fan zu entehmen ist, sind auch Auskünfte konzessionierter Elektrofachfirmen zu diesem Themenbereich nur selten normtreuer.

Es ist der Forenmoderation hoch anzurechnen, dass sie den geschlossenen Thread zur Berichtigung von Falschaussagen wieder geöffnet hat.

@golfhamster war bei seiner Anfrage bezüglich dem PA-Anschluss der Dachantenne bereits in der richtigen Spur. Bei erdungspflichtigen Dachantennen ist die angefragte Verbindung vom Erdungswinkel zum geerdeten Antennenträger ohne Wenn und Aber Pflicht. Dies nach der 2015-01 noch geltenden DIN EN 50083-1 (VDE 0855-1):1994-03 sowohl bei Mastanschluss an (durch zuvor von einer Blitzschutzkraft als normkonform und intakt geprüfte) Blitzschutzanlagen (Punkt 10.1), als auch bei konventioneller Direkterdung (Punkt 10.2) mit 16 mm² Cu, 25 mm² Al oder 50 mm² St/tZn gefordert.

Eine alte oder neue Norm, nach der diese Verbindung bei direkt geerdeten Dachantennen unterbleiben darf, gibt es nicht.

Damit wird nicht nur der Potenzialausgleich zum Schutz gegen den elektrischen Schlag hergestellt, den man auch anders bewerkstelligen könnte. Die Brücke hat primär - wei Erdung auch - eine Brandschutzaufgabe und soll zündende Lichtbögen verhindern. Blitze, die es von den Wolken bis zur Erde geschafft haben, lassen sich noch mit HVI-Leitungen, aber nicht mit 1 mm starken Wetterschutzgehäusen oder Kabelmänteln von Überschlägen abhalten.

In Beratungen normferner Laien aber auch mancher Elektrofachkräfte wird jedoch irrig angenommen, dass die putzige Isolation ausreicht.

Nach Blitzschutzzonenprinzip sind die Schirme von Kabeln und Leitungen, die in Gebäude ein- oder ausgeführt werden, möglichst nahe der Gebäudehülle in den Schutzpotenzialausgleich einzubeziehen. Bei Dachantennen auf Schrägdächern somit gewöhnlich mastnah, bei Erdkabeln von BK- und Telefon-Netzen ist es abweichend davon gängige Praxis den Eingangs-PA am HÜP, bei Einbau galvanischer Trennglieder in BK-Anlagen auch weiter innen vorzunehmen. Auch die Schirme bzw. der APL von Telefon-/Datennetzen gehören in den Schutzpotenzialausgleich einbezogen, auch wenn er überwiegend fehlt.

Der PA ist bei BK-, Sat.- oder terrestischen Antennen normkonform, wenn er auch bei Ausbau von Komponenten an allen Leitungen erhalten bleibt. Nachstehend Folien zur damals gültigen Normausgabe:

DIN EN 50083-1 (VDE 0855-1)_1.JPG DIN EN 50083-1 (VDE 0855-1)_2.JPG DIN EN 50083-1 (VDE 0855-1)_3.JPG
 
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