Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenloses um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereiche, welche für Gäste verwehrt bleiben

PC & Internet Filesharing: BGH bestätigt grundsätzlichen Auskunftsanspruch der Rechteinhaber

Internetprovider müssen Rechteinhabern Namen und Anschrift des Nutzers einer IP-Adresse mitteilen, wenn über diese ein urheberrechtlich geschütztes Musikstück offensichtlich unberechtigt in eine Online-Tauschbörse eingestellt wurde. Das hat der
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
entschieden und damit die anders lautende Entscheidungen der Vorinstanzen aufgehoben. Mit dem am Freitag in Karlsruhe bekannt gegebenen
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
trifft das höchste deutsche Gericht eine Feststellung zu dem laut Gesetz für den Auskunftsanspruch erforderlichen "gewerblichen Ausmaß" der Rechtsverletzung (Az. I ZB 80/11).

"Wer in gewerblichem Ausmaß das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt" muss Auskunft über Herkunft der Verletzung geben, so steht es in der entsprechenden Regelung des Urheberrechts (
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
). Weiter heißt es da, das gewerbliche Ausmaß könne sich sowohl aus der Anzahl als auch aus der Schwere der Rechtsverletzungen ergeben. Nach Ansicht des BGH setzt aber der Antrag auf Auskunft über Nutzer von IP-Adressen "kein gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung voraus, sondern ist unter Abwägung der betroffenen Rechte des Rechtsinhabers, des Auskunftspflichtigen und der Nutzer sowie unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in aller Regel ohne weiteres begründet".

In dem Verfahren hatte die Plattenfirma des deutschen Musikers
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
von der
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
Auskunft über den Anschlussinhaber einer dynamischen IP-Adresse verlangt, über die im September 2011 ein Musikstück des Künstlers in einer Online-Tauschbörse zum Download angeboten worden war. Das Landgericht Köln hatte den Antrag abgelehnt (Az. 213 O 337/11). Die Beschwerde beim Oberlandesgericht Köln ist ebenso erfolglos geblieben.

Das OLG war laut Mitteilung des BGH davon ausgegangen, die Auskunft setze eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß voraus, was bei dem fraglichen Stück nicht der Fall gewesen sei (Az. 6 W 237/11).

Der BGH hat die Entscheidungen der Vorinstanzen aufgehoben und dem Antrag nun stattgegeben. Der Auskunftsanspruch des Rechtsinhabers setzt nach Ansicht des für Urheberrecht zuständigen I. Zivilsenats "nicht voraus, dass die rechtsverletzende Tätigkeit das Urheberrecht oder ein anderes nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht in gewerblichem Ausmaß verletzt hat". Aus dem Wortlaut der Bestimmung und der Systematik des Gesetzes ergebe sich diese Voraussetzung nicht. Sie widerspreche auch dem Ziel des Gesetzes, Rechtsverletzungen im Internet wirksam zu bekämpfen.

Aus Sicht des BGH haben Rechteinhaber einen Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz gegen jeden Verletzer und nicht nur bei gewerblichem Ausmaß. Der Rechteinhaber wäre faktisch schutzlos gestellt, wenn er bei nicht gewerblichen Rechtsverletzungen keine Auskunft über den Namen und die Anschrift der Verletzer erhielte. Gerichte müsste in diesen Fällen den Providern gestatten, den Rechteinhabern Auskunft über Namen und die Anschrift der Nutzer der IP-Adressen erteilen.

Quelle: heise.de
 
Filesharing-Urteil: Steilvorlage für Abmahnanwälte

Mit einem Urteil des BGH zur Provider-Auskunftspflicht in Filesharing-Fällen auch ohne gewerbliches Ausmaß stößt das Gericht auf breiten Widerstand. Viele sehen darin eine Beschäftigungsgarantie für Abmahnanwälte.


In den letzten Jahren boomt eine regelrechte Abmahnindustrie. Abgemahnt werden vor allem Nutzer von Tauschbörsen. Sie werden zur Abgabe strafbewehrter Unterlassungserklärungen gezwungen. Bei unerlaubten Uploads kann bereits ein einziges urheberrechtlich geschütztes Werk zu einem Streitwert von bis zu 10.000 Euro führen. Hier geben die Richter so gut wie immer den finanziellen Interessen der Anwaltskanzleien nach, auch wenn es sich nur um Bagatellfälle handelt.


In Zukunft wird diese Abmahnpraxis wohl noch deutlich zunehmen. Der
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
hat in seinem Urteil (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof I ZB 80/11) die Verfolgung von Rechtsverletzungen im Internet erleichtert. Internet-Provider sind demnach dazu verpflichtet, die Namen und Anschriften derer herauszugeben, die im Internet illegal urheberrechtlich geschützte Musiktitel getauscht haben. Bisher musste dazu ein "gewerbsmäßiges Ausmaß" nachgewiesen werden.


Die Richter begründen ihr
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
damit, dass der Rechteinhaber "faktisch schutzlos gestellt" wäre. Damit beziehen sie sich auf ein Gesetz vom September 2008 zur besseren zivilrechtlichen Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum, das auf der anderen Seite ausdrücklich einen gewerblichen Hintergrund als Voraussetzung für die Freigabe von Daten benennt. Das sahen zwei Kölner Instanzgerichte im Fall des Sängers Xavier Naidoo genauso. Dennoch gab das BGH nun in seinem Filesharing-Urteil dem Antrag eines Musikvertriebs statt, der die Rechte an Musiktiteln von Naidoo innehat.


Während der Bundesverband Musikindustrie das Urteil des BGH als "wichtiges Signal" Link ist nicht mehr aktiv., hagelt es von anderen Seiten heftige Kritik. Beispielsweise sieht der netzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Lars Klingbeil, den Beschluss im Widerspruch zum Willen des Gesetzgebers. Der Rechtsausschuss des Parlaments habe nicht ohne Grund in seiner Begründung auf einen "unmittelbaren oder mittelbaren wirtschaftlichen oder kommerziellen Vorteil" abgestellt. Er fordert den Gesetzgeber nun zu einer eindeutigen Klarstellung auf, um weiterem Abmahnmissbrauch zu verhindern.
Bei
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
stößt die Entscheidung ebenfalls auf Unverständnis. Die Karlsruher Richten hätten sich damit "eindeutig gegen das Gesetz" gestellt und "Mini-Filesharer zum Abschuss freigeben". Sein Kollege
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
vor allem handwerkliche Mängel im Gesetz, da der Wille des Gesetzgeber nicht zweifelsfrei formuliert wurde.


Der
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
befürchtet nun eine erhebliche Steigerung der Auskunftsersuchen an die Provider. Schon jetzt müssten sie auf Gerichtsbeschluss jeden Monat über 300.000 Mal Daten zu IP-Adressen herausgeben.


Link ist nicht mehr aktiv. geht noch weiter. Seiner Ansicht nach verfügen die Vertreter der Musikindustrie "gewöhnlich über gute Umsätze, während mutmaßliche Filesharer schnell mit überzogenen Forderungen seitens der Musikindustrie konfrontiert werden. Zuweilen gibt es auch daran Zweifel, ob die Ermittlungssoftware wirklich zuverlässig arbeitet. Von daher können nach der Entscheidung des BGH mehr denn je auch Unschuldige schnell eine Filesharing Abmahnung erhalten."




quelle:
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!




ps: na sowas aber auch das die provider sogar wissen wer illegale titel tauscht.. als hätt ich hier nicht schon mehr mals darüber diskutiert das die ISP's beinage allwissend sind und wissen man über sie im inet macht - aber mir glauben will hier ja keiner - komisch... :ja
 
Zurück
Oben