Baby-Fotos werden von stolzen Eltern gerne auf Facebook gepostet, das ist allerdings aus mehreren Gründen keine so gute Idee, allen voran weil es eine Verletzung der Privatsphäre darstellt - das Alter spielt hierbei keine Rolle. Und das könnte französische Eltern teuer kommen, denn dort können Kinder später einmal ihre Eltern auf bis zu 45.000 Euro Schadenersatz und maximal ein Jahr Haft verklagen.
Basis dafür sind die besonders strengen französischen Gesetze hinsichtlich Privatsphäre. Diese bestehen zwar schon länger, Rechtsexperten und Behörden haben nun aber begonnen, die Öffentlichkeit darüber aufzuklären bzw. eindringlich zu warnen, dass diese theoretische Möglichkeit besteht (via The Next Web).
Denn das französische Gesetz sieht vor, dass Kinder mit dem Erreichen des 14. Lebensjahres vor Gericht ziehen und ihre Eltern für das Veröffentlichen eines für sie peinlichen Fotos (als Beispiel wird das vermeintlich "süße" Töpfchen-Motiv genannt) verklagen können. Das ist derzeit nur eine theoretische Möglichkeit, da soziale Medien noch zu jung sind für Präzedenzfälle.
Das Gesetz hat natürlich seine Kritiker, da einige meinen, dass Eltern dafür bestraft werden, dass sie stolz auf ihren Nachwuchs sind. Der Guardian weist aber im Gespräch mit Experten auch darauf hin, dass Fotos von Kindern für unterschiedlichste Zwecke von Dritten missbraucht werden können, darunter Identitätsdiebstahl. So gibt es beispielswese tatsächlich Menschen, die "Rollenspiele" auf Instagram betreiben und Fotos fremder Kinder als die eigenen posten.
Medien-Kompetenz
Die zitierten Experten wollen, dass sich die Eltern in Medien-Kompetenz üben, da es auch darum geht, mit wem die Fotos geteilt werden. So werden die Kinder Jahre später wohl kaum Einwände haben, wenn die Bilder mit beispielsweise entfernt lebenden Großeltern geteilt worden sind. Ein Teilen mit allen Kontakten oder gar ein öffentliches Posten ist hingegen natürlich etwas ganz anderes.
Quelle: winfuture
Basis dafür sind die besonders strengen französischen Gesetze hinsichtlich Privatsphäre. Diese bestehen zwar schon länger, Rechtsexperten und Behörden haben nun aber begonnen, die Öffentlichkeit darüber aufzuklären bzw. eindringlich zu warnen, dass diese theoretische Möglichkeit besteht (via The Next Web).
Denn das französische Gesetz sieht vor, dass Kinder mit dem Erreichen des 14. Lebensjahres vor Gericht ziehen und ihre Eltern für das Veröffentlichen eines für sie peinlichen Fotos (als Beispiel wird das vermeintlich "süße" Töpfchen-Motiv genannt) verklagen können. Das ist derzeit nur eine theoretische Möglichkeit, da soziale Medien noch zu jung sind für Präzedenzfälle.
Das Gesetz hat natürlich seine Kritiker, da einige meinen, dass Eltern dafür bestraft werden, dass sie stolz auf ihren Nachwuchs sind. Der Guardian weist aber im Gespräch mit Experten auch darauf hin, dass Fotos von Kindern für unterschiedlichste Zwecke von Dritten missbraucht werden können, darunter Identitätsdiebstahl. So gibt es beispielswese tatsächlich Menschen, die "Rollenspiele" auf Instagram betreiben und Fotos fremder Kinder als die eigenen posten.
Medien-Kompetenz
Die zitierten Experten wollen, dass sich die Eltern in Medien-Kompetenz üben, da es auch darum geht, mit wem die Fotos geteilt werden. So werden die Kinder Jahre später wohl kaum Einwände haben, wenn die Bilder mit beispielsweise entfernt lebenden Großeltern geteilt worden sind. Ein Teilen mit allen Kontakten oder gar ein öffentliches Posten ist hingegen natürlich etwas ganz anderes.
Quelle: winfuture