Illegales Streaming
Gute Qualität und rechtlich sicher: Es schien, als würden Dienste wie Netflix gegen illegales Streaming und Filesharing gewinnen. Doch die feiern nun ein Comeback.
Über diese Siegesserie dürften sich die Macher von Game of Thrones nur bedingt freuen: Sechs Mal in Folge schaffte es die Fantasyserie zuletzt auf den ersten Platz der Fernsehserien, die weltweit am häufigsten illegal angeschaut wurden. Wenn im April die achte und letzte Staffel im Pay-TV anläuft, dürfte diese Spitzenposition wieder gesichert sein.
Dabei hatten Medienkonzerne, Fernsehproduzenten und Rechteinhaber gehofft, dass die Menschen sich nach und nach von illegalen Angeboten verabschieden. Ihre Argumente: Erstens gibt es mehr Streamingdienste, die es ermöglichen, auch US-Serien oder Fußballspiele schon kurz nach der Ausstrahlung oder live zu sehen. Netflix, Amazon Prime Video, Sky oder Dazn werben für 10 bis 20 Euro im Monat um Zuschauer und Zuschauerinnen. Zudem investieren sie Milliarden in eigene Produktionen und Übertragungsrechte. Zweitens hat ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem vergangenen Jahr die Rechtsprechung hinsichtlich illegalen Streamings verschärft.
Doch aktuelle Zahlen und Erfahrungen zeigen: Die Nutzer und Nutzerinnen greifen weiter ungehemmt auf illegale Inhalte zurück. Sei es, indem sie Filme, Serien und Musik in Filesharing-Netzwerken oder über sogenannte One-Click-Hoster herunterladen. Oder indem sie einfach gleich im Browser streamen, vom aktuellen Kinofilm auf Abruf hin zur Bundesligakonferenz in Echtzeit.
Das zeigen Analysen des amerikanischen Netzwerkausrüsters Sandvine. Zwar dominieren Plattformen wie Netflix, Amazon Prime und Youtube inzwischen den Downloadtraffic. Doch etwas mehr als 30 Prozent Anteil des gesamten Uploadtraffics in Europa, dem Mittleren Osten und Afrika laufen über das Bittorrent-Protokoll, über das Internetnutzer untereinander Dateien austauschen können - nicht ausschließlich, aber vor allem urheberrechtlich geschützte Inhalte. Einige Jahre war der Bittorrent-Anteil rückläufig, jetzt stieg er insbesondere in dieser Region der Welt wieder an.
Im vergangenen Sommer hatte zudem der Verband Privater Medien (Vaunet), zu dem auch Amazon, Sky und Sony Pictures gehören, den illegalen Konsum von live gesendeten Fernsehinhalten untersucht. Laut der Untersuchung des Marktforschungsinstituts Goldmedia schauen 1,9 Millionen Deutsche regelmäßig an den Rechteinhabern vorbei Fernsehen - neben Serien und Filmen war insbesondere Fußball beliebt. Laut der Rechnung des Vaunet koste das allein die Medienunternehmen jährlich 430 Millionen Euro.
Illegales Streamen bleibt zu einfach verfügbar
Die generell steigende Nutzung von Videos und Musik aus dem Netz sieht der Verband positiv: "Die gute Nachricht ist: Es gibt anscheinend sehr viele, sehr attraktive Angebote", sagt Frank Giersberg, Mitglied der Geschäftsleitung des Vaunet. Bei der Suche nach den Motiven gehen die Meinungen der Experten aber bereits auseinander: Die Autoren der Sandvine-Studie mutmaßen, dass ein Durcheinander an verschiedenen Angeboten und Inhaltsrechten die Europäer dazu verleite, auf illegale Streams auszuweichen. Diese Vorwürfe weist zumindest der deutsche Verband zurück: "Das mag mal ein Argument gewesen sein, mittlerweile zieht das aber nicht mehr", sagt Giersberg. Jeder Inhalt sei mittlerweile in so ziemlich jeder Sprache in kurzer Zeit verfügbar.
Woran liegt es dann? Eine "Mischung aus Unwissenheit und Bequemlichkeit", glaubt Giersberg. Wer gleich mehrere verfügbare Streamingdienste abonnieren will, um bloß nichts zu verpassen, landet schnell bei 50 Euro oder mehr im Monat. Dabei ist eine generelle Zahlungsbereitschaft vorhanden. Die Zahl derer, die mindestens ein Abo haben, steigt jährlich. Laut Vaunet-Umfrage unter mehr als 500 Nutzerinnen und Nutzern illegaler Streams wären die sogar bereit, im Schnitt 18 Euro pro Monat zu zahlen - wenn es denn die illegalen Angebote nicht gäbe.
Und genau die sind weiterhin leicht zu finden. Schon über normale Suchmaschinen landet man schnell auf einschlägigen Streamingseiten. Wer nicht vor dem Computer sitzen möchte, findet Händler, die etwa Fire-TV-Sticks von Amazon oder Set-Top-Boxen für wenige Euro so umzurüsten, dass damit illegale Sportstreams auf dem Fernseher laufen. Rechtlich ist das noch wackeliger als die Sprache, in der das Inserat verfasst ist. "Gelegenheit macht Diebe", sagt Giersberg. Zudem könnten tatsächlich unbedarfte Internetnutzer und -nutzerinnen manche illegale Website für ein rechtmäßiges Angebot halten. Mit nüchterner Übersicht und Senderlogos tarnen die sich als rechtmäßige Mediathek.
Neue Gerichtsurteile nützen wenig in der Praxis
Das größte Problem der Rechteinhaber aber ist: Die Nutzer der illegalen Streams können sich immer noch relativ sicher fühlen. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem April 2017 hatte gegen einen niederländischen Anbieter entschieden, der aufgerüstete Smart-TV-Boxen verkauft hatte. Verbunden war das mit dem Hinweis, dass auch den Nutzern solcher Angebote klar sein muss, dass ein aktueller Kinofilm oder ein hochkarätiges Fußballspiel ein "nicht zugelassenes Angebot" sei.
Deutsche Gerichte hatten zuvor eher zu der Ansicht geneigt, dass einfaches Streamen - trotz des Zwischenspeicherns von Dateifragmenten auf dem Computer - keine Urheberrechtsverletzung vonseiten der Nutzerinnen darstelle. Das ist ein Unterschied zu Bittorrent, wo jeder Nutzer die Dateien aktiv an andere teilt und sich somit der Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material strafbar macht.
"Rein rechtlich hat sich das Urteil des EuGH ausgewirkt", sagt der Düsseldorfer Rechtsanwalt Jean Paul P. Bohne, "aber praktisch fast gar nicht". Die Kanzlei ITMR, in der Bohne arbeitet, hat sich unter anderem darauf spezialisiert, abgemahnte Nutzer zu vertreten. Doch eine Welle von scharfen Schreiben an Streamingnutzerinnen sei seit dem Urteil ausgeblieben, sagt Bohne.
Das hat nach der Einschätzung des Rechtsanwalts mehrere Gründe: Zentral ist etwa, dass in den allermeisten Fällen weder Rechteinhaber noch Ermittlungsbehörden herausbekommen, welcher Nutzer über welche IP-Adresse illegal Fußball schaute. Die Server der illegalen Anbieter stehen meistens fernab der deutschen Gerichtsbarkeit und haben kein gesteigertes Interesse, die Adressen länger als nötig zu speichern. Dazu kommt, dass sich nach Ansicht von Bohne eine Abmahnung beim Streaming kaum lohnen würde - als Schadensersatz könnte man hier nur den tatsächlichen Gegenwert eines Fußballabos oder einer Kinokarte einfordern.
Legaler wird das Streamen auf dubiosen Seiten dadurch auf keinen Fall. Riskant bleibt es sowieso: Viele Anbieter spielen neben dem geklauten Signal noch Viren oder Spionagesoftware auf den Computer. Manche Kriminelle locken ahnungslose Streamingkunden in ein teures Abo, ohne irgendwelche Inhalte bereitzustellen, warnte die Verbraucherzentrale Brandenburg im vergangenen Herbst.
Teure Abmahnungen sind möglich
Eine weitere rechtliche Falle, aus der sich Nutzer von illegalen Streams schwer rausreden können: Immer wieder tarnen sich dort Anbieter als Streamingseiten - nach dem Klick auf "Play" startet jedoch ein Filesharing-Programm. Dabei lädt der Rechner des Nutzers den Film in kleinen Paketen runter - und stellt ihn, wie im Fall des Bittorrent-Protokolls, gleichzeitig anderen zur Verfügung. Diese digitalen Spuren lassen sich leichter verfolgen und führen schnell zu teuren Abmahnungen wegen Filesharings. Vergangenen Oktober hatte der EuGH hier entschieden, dass sich dabei Familienmitglieder nicht einfach darauf berufen können, dass auch Kinder, Eltern und Onkel den Internetanschluss nutzen konnten. "Es gibt viele Möglichkeiten, sich gegen Filesharing-Abmahnungen zu wehren", sagt Bohne, "nur die Ausrede, man habe nicht gewusst, dass man Filesharing betreibe, ist unerheblich".
Für die Rechteinhaber sind solche Abmahnungen jedoch nur Beifang. Im Visier stehen die Betreiber der Access-Server und der Seiten selbst, die über Werbung und teils sogar Abogebühren kräftig kassieren. "Das sind keine charmanten Teenies im Keller, sondern echte Profis", sagt Vaunet-Vertreter Frank Giersberg. Versucht wird daher eher, auch die Netzanbieter mit in die Verantwortung zu nehmen - und diese den Zugang zu Seiten oder Server blocken zu lassen. "Ansonsten pumpt der Server unentwegt die Inhalte ins Netz", so Giersberg. Seit Frühjahr des Jahres muss etwa Vodafone die populäre Streamingseite kinox.to für die eigenen Kunden blocken - entzündet hatte sich der Rechtsstreit mit Constantin Film an illegal zugänglichen Versionen von Fack ju Göhte 3.
In den USA bereitet sich der Pay-TV-Sender HBO unterdessen auf die letzte Staffel von Game of Thrones vor. Auch die Abwehr von illegalem Streaming dürfte da auf der Agenda stehen. Wie genau, ist unklar. Man äußere sich nicht öffentlich darüber, wie man Piraterie eingrenzen wolle, heißt es aus New York: "Wir glauben, das ist kontraproduktiv."
Quelle; golem
Gute Qualität und rechtlich sicher: Es schien, als würden Dienste wie Netflix gegen illegales Streaming und Filesharing gewinnen. Doch die feiern nun ein Comeback.
Über diese Siegesserie dürften sich die Macher von Game of Thrones nur bedingt freuen: Sechs Mal in Folge schaffte es die Fantasyserie zuletzt auf den ersten Platz der Fernsehserien, die weltweit am häufigsten illegal angeschaut wurden. Wenn im April die achte und letzte Staffel im Pay-TV anläuft, dürfte diese Spitzenposition wieder gesichert sein.
Dabei hatten Medienkonzerne, Fernsehproduzenten und Rechteinhaber gehofft, dass die Menschen sich nach und nach von illegalen Angeboten verabschieden. Ihre Argumente: Erstens gibt es mehr Streamingdienste, die es ermöglichen, auch US-Serien oder Fußballspiele schon kurz nach der Ausstrahlung oder live zu sehen. Netflix, Amazon Prime Video, Sky oder Dazn werben für 10 bis 20 Euro im Monat um Zuschauer und Zuschauerinnen. Zudem investieren sie Milliarden in eigene Produktionen und Übertragungsrechte. Zweitens hat ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem vergangenen Jahr die Rechtsprechung hinsichtlich illegalen Streamings verschärft.
Doch aktuelle Zahlen und Erfahrungen zeigen: Die Nutzer und Nutzerinnen greifen weiter ungehemmt auf illegale Inhalte zurück. Sei es, indem sie Filme, Serien und Musik in Filesharing-Netzwerken oder über sogenannte One-Click-Hoster herunterladen. Oder indem sie einfach gleich im Browser streamen, vom aktuellen Kinofilm auf Abruf hin zur Bundesligakonferenz in Echtzeit.
Das zeigen Analysen des amerikanischen Netzwerkausrüsters Sandvine. Zwar dominieren Plattformen wie Netflix, Amazon Prime und Youtube inzwischen den Downloadtraffic. Doch etwas mehr als 30 Prozent Anteil des gesamten Uploadtraffics in Europa, dem Mittleren Osten und Afrika laufen über das Bittorrent-Protokoll, über das Internetnutzer untereinander Dateien austauschen können - nicht ausschließlich, aber vor allem urheberrechtlich geschützte Inhalte. Einige Jahre war der Bittorrent-Anteil rückläufig, jetzt stieg er insbesondere in dieser Region der Welt wieder an.
Im vergangenen Sommer hatte zudem der Verband Privater Medien (Vaunet), zu dem auch Amazon, Sky und Sony Pictures gehören, den illegalen Konsum von live gesendeten Fernsehinhalten untersucht. Laut der Untersuchung des Marktforschungsinstituts Goldmedia schauen 1,9 Millionen Deutsche regelmäßig an den Rechteinhabern vorbei Fernsehen - neben Serien und Filmen war insbesondere Fußball beliebt. Laut der Rechnung des Vaunet koste das allein die Medienunternehmen jährlich 430 Millionen Euro.
Illegales Streamen bleibt zu einfach verfügbar
Die generell steigende Nutzung von Videos und Musik aus dem Netz sieht der Verband positiv: "Die gute Nachricht ist: Es gibt anscheinend sehr viele, sehr attraktive Angebote", sagt Frank Giersberg, Mitglied der Geschäftsleitung des Vaunet. Bei der Suche nach den Motiven gehen die Meinungen der Experten aber bereits auseinander: Die Autoren der Sandvine-Studie mutmaßen, dass ein Durcheinander an verschiedenen Angeboten und Inhaltsrechten die Europäer dazu verleite, auf illegale Streams auszuweichen. Diese Vorwürfe weist zumindest der deutsche Verband zurück: "Das mag mal ein Argument gewesen sein, mittlerweile zieht das aber nicht mehr", sagt Giersberg. Jeder Inhalt sei mittlerweile in so ziemlich jeder Sprache in kurzer Zeit verfügbar.
Woran liegt es dann? Eine "Mischung aus Unwissenheit und Bequemlichkeit", glaubt Giersberg. Wer gleich mehrere verfügbare Streamingdienste abonnieren will, um bloß nichts zu verpassen, landet schnell bei 50 Euro oder mehr im Monat. Dabei ist eine generelle Zahlungsbereitschaft vorhanden. Die Zahl derer, die mindestens ein Abo haben, steigt jährlich. Laut Vaunet-Umfrage unter mehr als 500 Nutzerinnen und Nutzern illegaler Streams wären die sogar bereit, im Schnitt 18 Euro pro Monat zu zahlen - wenn es denn die illegalen Angebote nicht gäbe.
Und genau die sind weiterhin leicht zu finden. Schon über normale Suchmaschinen landet man schnell auf einschlägigen Streamingseiten. Wer nicht vor dem Computer sitzen möchte, findet Händler, die etwa Fire-TV-Sticks von Amazon oder Set-Top-Boxen für wenige Euro so umzurüsten, dass damit illegale Sportstreams auf dem Fernseher laufen. Rechtlich ist das noch wackeliger als die Sprache, in der das Inserat verfasst ist. "Gelegenheit macht Diebe", sagt Giersberg. Zudem könnten tatsächlich unbedarfte Internetnutzer und -nutzerinnen manche illegale Website für ein rechtmäßiges Angebot halten. Mit nüchterner Übersicht und Senderlogos tarnen die sich als rechtmäßige Mediathek.
Neue Gerichtsurteile nützen wenig in der Praxis
Das größte Problem der Rechteinhaber aber ist: Die Nutzer der illegalen Streams können sich immer noch relativ sicher fühlen. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem April 2017 hatte gegen einen niederländischen Anbieter entschieden, der aufgerüstete Smart-TV-Boxen verkauft hatte. Verbunden war das mit dem Hinweis, dass auch den Nutzern solcher Angebote klar sein muss, dass ein aktueller Kinofilm oder ein hochkarätiges Fußballspiel ein "nicht zugelassenes Angebot" sei.
Deutsche Gerichte hatten zuvor eher zu der Ansicht geneigt, dass einfaches Streamen - trotz des Zwischenspeicherns von Dateifragmenten auf dem Computer - keine Urheberrechtsverletzung vonseiten der Nutzerinnen darstelle. Das ist ein Unterschied zu Bittorrent, wo jeder Nutzer die Dateien aktiv an andere teilt und sich somit der Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material strafbar macht.
"Rein rechtlich hat sich das Urteil des EuGH ausgewirkt", sagt der Düsseldorfer Rechtsanwalt Jean Paul P. Bohne, "aber praktisch fast gar nicht". Die Kanzlei ITMR, in der Bohne arbeitet, hat sich unter anderem darauf spezialisiert, abgemahnte Nutzer zu vertreten. Doch eine Welle von scharfen Schreiben an Streamingnutzerinnen sei seit dem Urteil ausgeblieben, sagt Bohne.
Das hat nach der Einschätzung des Rechtsanwalts mehrere Gründe: Zentral ist etwa, dass in den allermeisten Fällen weder Rechteinhaber noch Ermittlungsbehörden herausbekommen, welcher Nutzer über welche IP-Adresse illegal Fußball schaute. Die Server der illegalen Anbieter stehen meistens fernab der deutschen Gerichtsbarkeit und haben kein gesteigertes Interesse, die Adressen länger als nötig zu speichern. Dazu kommt, dass sich nach Ansicht von Bohne eine Abmahnung beim Streaming kaum lohnen würde - als Schadensersatz könnte man hier nur den tatsächlichen Gegenwert eines Fußballabos oder einer Kinokarte einfordern.
Legaler wird das Streamen auf dubiosen Seiten dadurch auf keinen Fall. Riskant bleibt es sowieso: Viele Anbieter spielen neben dem geklauten Signal noch Viren oder Spionagesoftware auf den Computer. Manche Kriminelle locken ahnungslose Streamingkunden in ein teures Abo, ohne irgendwelche Inhalte bereitzustellen, warnte die Verbraucherzentrale Brandenburg im vergangenen Herbst.
Teure Abmahnungen sind möglich
Eine weitere rechtliche Falle, aus der sich Nutzer von illegalen Streams schwer rausreden können: Immer wieder tarnen sich dort Anbieter als Streamingseiten - nach dem Klick auf "Play" startet jedoch ein Filesharing-Programm. Dabei lädt der Rechner des Nutzers den Film in kleinen Paketen runter - und stellt ihn, wie im Fall des Bittorrent-Protokolls, gleichzeitig anderen zur Verfügung. Diese digitalen Spuren lassen sich leichter verfolgen und führen schnell zu teuren Abmahnungen wegen Filesharings. Vergangenen Oktober hatte der EuGH hier entschieden, dass sich dabei Familienmitglieder nicht einfach darauf berufen können, dass auch Kinder, Eltern und Onkel den Internetanschluss nutzen konnten. "Es gibt viele Möglichkeiten, sich gegen Filesharing-Abmahnungen zu wehren", sagt Bohne, "nur die Ausrede, man habe nicht gewusst, dass man Filesharing betreibe, ist unerheblich".
Für die Rechteinhaber sind solche Abmahnungen jedoch nur Beifang. Im Visier stehen die Betreiber der Access-Server und der Seiten selbst, die über Werbung und teils sogar Abogebühren kräftig kassieren. "Das sind keine charmanten Teenies im Keller, sondern echte Profis", sagt Vaunet-Vertreter Frank Giersberg. Versucht wird daher eher, auch die Netzanbieter mit in die Verantwortung zu nehmen - und diese den Zugang zu Seiten oder Server blocken zu lassen. "Ansonsten pumpt der Server unentwegt die Inhalte ins Netz", so Giersberg. Seit Frühjahr des Jahres muss etwa Vodafone die populäre Streamingseite kinox.to für die eigenen Kunden blocken - entzündet hatte sich der Rechtsstreit mit Constantin Film an illegal zugänglichen Versionen von Fack ju Göhte 3.
In den USA bereitet sich der Pay-TV-Sender HBO unterdessen auf die letzte Staffel von Game of Thrones vor. Auch die Abwehr von illegalem Streaming dürfte da auf der Agenda stehen. Wie genau, ist unklar. Man äußere sich nicht öffentlich darüber, wie man Piraterie eingrenzen wolle, heißt es aus New York: "Wir glauben, das ist kontraproduktiv."
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Quelle; golem
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