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PayTV Europaweites Pay-TV ohne Grenzen? EuGH entscheidet am 4. Oktober

Europaweites Pay-TV ohne Grenzen? EuGH entscheidet am 4. Oktober

Bei Pay-TV-Anbietern in Europa könnte bald das große Zähneklappern einsetzen. Schuld daran ist die Wirtin eines Pubs im südenglischen Portsmouth. Sie könnte mit ihrer Klage das Bezahlfernsehen in Europa revolutionieren. Am 4. Oktober will der Europäische Gerichtshof in Luxemburg sein Urteil verkünden.
Die Geschäfte von Fußballklubs und TV-Sendern in Europa könnten vor einer revolutionären Umwälzung stehen. Grund ist eine bevorstehende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vermarktung der englischen Premier League. Der Fußballverband hatte Karen Murphy, die Wirtin eines Pubs in Portsmouth, wegen einer angeblichen Copyright-Verletzung verklagt.

Murphy hatte in ihrer Kneipe mit einem günstig bei einer griechischen Pay-TV-Plattform abgeschlossenen Abonnement Premiere-League-Fußball gezeigt. Der Grund für den Einsatz der entsprechenden Karte war naheliegend: Die Gebühren, um die Premier-League-Spiele über den britischen Pay-TV-Anbieter BSkyB zu zeigen, belaufen sich für Pubs teilweise auf über 1 000 Pfund im Jahr. Die Wirtin argumentierte, sie könne den griechischen Sender sehen, da sie ein Abo bezahlt habe und der Sender die Übertragungsrechte der Premier League gekauft habe.

Die Wirtin ging gegen die Klage des Vereins vor und wandte sich an den EuGH in Luxemburg. Generalanwältin Juliane Kokott legte dort nun ihre Empfehlung für den Urteilsspruch vor. Die Richterin argumentiert, die exklusiven Senderechte für einzelne Länder zu verkaufen, würde dem Gedanken des Binnenmarktes widersprechen. Es müsse Murphy erlaubt sein, Decoderkarten in anderen europäischen Ländern zu erstehen. Das impliziert: Wenn es Murphy erlaubt ist, müsste dies wohl auch jedem andern Kunden gestattet werden.

Zwar ist diese Empfehlung rechtlich noch nicht bindend, doch im Allgemeinen folgen die Richter den Vorlagen der Generalanwälte. Eine endgültige Entscheidung soll jetzt am 4. Oktober fallen. Sollte im Sinne der Wirtin entschieden werden, könnte das für BSkyB bedeuten, dass der 1,9 Milliarden Euro schwere Deal des Senders über die nächsten drei Jahre ebenso wackelt wie die ergänzenden über 1,2 Milliarden Euro abgeschlossenen Verträge im Ausland.

Zuschauer in ganz Europa fordern bereits seit Jahren den grenzübergreifenden TV-Genuss und somit die Abomöglichkeit von Pay-TV-Paketen innerhalb der Europäischen Union. Während man versucht, die Staaten untereinander immer enger miteinander zu verknüpfen, die Grenzen zu öffnen und die Märkte anzugleichen, ist dies beim Fernsehen kein Thema. Ganz im Gegenteil: Aufgrund von Rechtsstreitigkeiten und immer teureren Lizenzkosten codieren mehr und mehr Kanäle über Satellit und vermarkten ihre Programme ausschließlich im Heimatland.

Einzig sogenannte Auslandskanäle, sprich Sender, die für im Ausland lebende Bürger gedacht sind, sind in Ländern wie Frankreich oder den Niederlanden noch frei zu empfangen. Andere Staaten wie beispielweise Dänemark, Schweden und Norwegen lassen die Nachbarn gar nicht in den TV-Markt einblicken. Selbst die Auslandsprogramme werden zum Unmut vieler deutscher Zuschauer in diesen Staaten codiert.

Dass grenzübergreifendes Pay-TV bereits heute Wirklichkeit ist, beweisen die Erotikanbieter. Sender wie Free X TV oder das "Redlight"-TV-Paket können über Sat-Shops in ganz Europa zu nahezu identischen Preisen abonniert werden. Ein Unterschied zum klassischen Pay-TV besteht darin, dass diese Anbieter ihre Pakete ausschließlich als Prepaid-Pakete vertreiben, soll heißen, der Kunde bezahlt beim Kauf der Karte einmalig für das Angebot. Nach Einschieben der Karte in Receiver oder CI-Modul wird der Countdown in dieser aktiviert und zählt die verbleibende Zeit herunter.

Weitere Hintergründe zum Pay-TV-Empfang in Europa lesen Sie in unserem Link veralten (gelöscht).

Quelle: Digitalfernsehen
 
AW: Europaweites Pay-TV ohne Grenzen? EuGH entscheidet am 4. Oktober

Ob das wirklich so lange dauert, bis sich der Markt auf die geänderte Rechtslage "einschießt", werden wir sehen. Sicher werden die PayTV-Anbieter ganz froh sein, ihre Abos europaweit verticken zu können.

Fußball-Rechte werden eben in Zukunft auf Exclusivität ausgerichtet sein. Das dürfte für die BL noch recht leicht zu realisieren sein, doch wie sieht es aus mit internationalen Wettbewerben? Hier haben viele Länder dann ein nachvollziehbares Interesse an den Übertragungen.

Man darf gespannt sein, wie der Markt dieses regulieren wird.

Quengel
 
AW: Europaweites Pay-TV ohne Grenzen? EuGH entscheidet am 4. Oktober

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Danke für die Vorlage, das wäre ja zu schön, was ich aber speziell bei der BULI zu bedenken gebe, ist die Rechtevergabe in`s Ausland, die DFL nimmt z.Z. durch die Rechtevergabe ca. 25 Mio. ein, Sky zahlt 225 Mio. im Jahr, wer sagt denn, das die DFL wieder die Rechte in`s Ausland vergibt? MUSS DOCH NICHT SEIN!, Geschweige denn an irgendeinen Internetanbieter, wenn SKY noch ein paar € drauflegt, dann können die (Sky) das im Ausland vertreiben, bzw. anbieten.

Bei der Champions-League sieht das natürlich völlig anders aus, da Europaweit..

LG
extra
 
AW: Europaweites Pay-TV ohne Grenzen? EuGH entscheidet am 4. Oktober

Was ich mich noch frage ist, wie sieht es in Zukunft mit den Gebühren aus. Wenn ich meine Schüssel ausrichte um billige Abo Karten empfangen zu können, wie sieht es dann mit den Gebühren-Pflichtigen Sendern aus, die ich als FTA weitestgehend mitempfangen kann? Nicht dass dort auch noch nationale Rechte Europaweit ausgedehnt werden. Wenn ich demnächst ein bskyb Abo in Deutschland legal abschließen kann/darf, muss ich dann auch die Gebühren der BBC entrichten? Oder anders, fordert die GEZ die Rundfunkgebühren für alle in Europa ein, da sie auch die öffentlich Rechtlichen überall empfangen können, wenn sie ihre Schüssel auf 19,2E ausrichten?

Europaweites Pay-TV ist da wohl erst der Anfang. Ansonsten gilt gleiches Recht für Alle? Zahlen die Europäischen Mitbürger im Ausland die GEZ nicht, muss ich in DE bald auch nicht mehr zahlen?
 
AW: Europaweites Pay-TV ohne Grenzen? EuGH entscheidet am 4. Oktober

Die Fernsehgebühren sind ja nicht für Abo-Tv oder die frei empfangbaren Privatsender. Die sind in GB, D, AT oder wo auch immer fürs Öffentlich Rechtliche Fernsehen. Wenn Du bei BSkyB ein Abo abschließt, dann bist Du deren Kunde und nicht Kunde der BBC. Abgesehen davon, sind die Tv-Gebühren eine reine NATIONALE Geschichte und das geltende Recht der Staaten kommt zur Anwendung.
Mit anderen Worten die GEZ bleibt und der EuGH wird Dich NICHT davon befreien können.

Das Thema ist hier in Deutschland schon X-FACH rechtskräftig ausgeurteilt worden.
 
Trotz EuGH-Urteil will Premier League weiterhin Pubs verklagen

Trotz EuGH-Urteil will Premier League weiterhin Pubs verklagen

Trotz des in der vergangenen Woche gefällten Urteils des Europäischen Gerichtshof zu grenzüberschreitenden Übertragungen im Bezahlfernsehen, will die englische Premier League weiterhin Pubs verklagen. Begründung: Logos und Musik sind urheberrechtlich geschützt.

Trotzdem Kneipen-Besitzer laut EuGH-Urteil ausländische Decoderkarten kaufen und benutzen dürfen, will die Premier League weiterhin gerichtlich gegen Pubs mit ausländischen Decoderkarten vorgehen, berichtete das Wirtschaftsportal "Business-on" am Mittwoch. Musik und Logos, die bei den Spielen zu sehen und zu hören sind, seien urheberrechtlich geschützt, begründete die
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die Entscheidung.

Der Europäische Gerichtshof hatte in seinem viel beachteten Urteil konstatiert, dass es sich beim Auftaktvideo der Premier League sowie der League-Hymne anders als bei den eigentlichen Spielen um urheberrechtlich geschützte Werke handele. Diese bedürften bei einer öffentlichen Ausstrahlung der Zustimmung des Urhebers. Ob diese Einschätzung einer gezielten juristischen Klage stand hält, müsste allerdings zunächst in einem weiteren Verfahren geklärt werden.

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vom "Red White & Blue" in Portsmouth hatte sich in einem jahrelangen Rechtsstreit gegen den britischen Ligaverband durchgesetzt und damit die Medienbranche durcheinander gewirbelt. Die
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nutzt anstelle der Decoderkarte der heimischen BSkyB-Plattform Sky
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ein preisgünstigere
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des griechischen Wettbewerbs Nova.
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. Laut dessen Urteil verstößt das nationale Verbot ausländischer Decoderkarten gegen den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs sowie gegen das Wettbewerbsrecht der EU.

Quelle: Digitalfernsehen
 
AW: Trotz EuGH-Urteil will Premier League weiterhin Pubs verklagen

Die wollen es halt nicht wahr haben und versuchen zu retten, was zu retten ist. Notfalls durch juristischen Terror.
 
AW: Europaweites Pay-TV ohne Grenzen? EuGH entscheidet am 4. Oktober

LOL Man könnte echt darüber lachen, wenn's nicht so eine ernste Prinzipienfrage wäre. Im Grunde hat deren Urheberrechtsgefasel weder Hand noch Fuß, da kein Urheberrecht gebrochen wird oder übersehe ich da etwas? Wenn's in nem anderen Land zu "billig" vermarktet wird ist es ein Problem des Anbieters und nicht des Kunden der besagtes LEGAL erwerben möchte...jawohl...schließlich sind Reimporte auch in anderen Bereichen erlaubt und sind höchstens eine steuerliche Frage. Da können die gar nix, außer ihr Zeug überall gleich teuer anbieten.

Zur Bundesliga auf TRT HD: Was mir aufgefallen ist, dass manche Spiele offensichtlich NICHT HD sind und beinhalten auch KEINEN Deutschen Kommentar! Den Grund weiß ich leider nicht, das betrifft meistens Spiele die am frühen Nachmittag stattfinden.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Europaweites Pay-TV ohne Grenzen? EuGH entscheidet am 4. Oktober

Und was kann man jetzt machen wenn sich z.b. ein italienischer Anbieter quer stellt einem deutschen Kunden ein Abo zu verkaufen ohne Anschrift in Italien?? Gar nix.
 
AW: Europaweites Pay-TV ohne Grenzen? EuGH entscheidet am 4. Oktober

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Das ist aber ein mächtig gewaltiger Irrtum.
Der kann per einstweiliger Verfügung gezwungen werden!
Ein "kein" Wohnsitz in Italia recht da nicht als Grund.


ORF, weil Öffentlich-Rechtlich, könnte so argumentieren.
Ein schnöder Abo-Tv-Anbieter jedoch nicht.

Wobei sich die interessante Frage stellt, ob die Anbieter von "HD-Austria" (Puls4, ATV u.s.w.) so argumentieren dürften! Sie behaupten zwar kein Pay-Tv zu veranstalten, aber das wäre hier noch die Frage ...?
 
AW: Europaweites Pay-TV ohne Grenzen? EuGH entscheidet am 4. Oktober

Hallo,

hat jemand Erfahrung mit einem Abo von BSkyB. Bisher konnte dies ja nur über Strohmänner oder Agenturen erworben werden.
Funktioniert dies jetzt direkt? Auf der Seite von BSkyB kann ich jedenfalls nichts entdecken.
 
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