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Handy - Navigation EU-Richtlinie für einheitliche USB-C-Netzteile

Ein Richtlinienentwurf der EU schreibt USB-C-Ladetechnik für Smartphones vor – was Apple ärgert und wohl auch viele, die ein neues Handy kaufen.
Lange hat es gedauert, nun ist die Zielgerade erreicht: Die EU-Kommission hat einen konkreten Richtlinienentwurf für einheitliche USB-C-Ladegeräte formuliert. Diese Richtlinie muss das EU-Parlament allerdings noch beschließen. Apple opponiert gegen die USB-C-Pflicht, mit deren Folgen aber auch viele EU-Bürgerinnen und -Bürger hadern dürften. Denn Smartphones, Kameras, kleine Tablets, Bluetooth-Lautsprecher und viele andere akkubetriebene Geräte sollen in Zukunft ohne Netzteile ausgeliefert werden. Das wiederum soll Ressourcen sparen, Elektroschrott vermeiden und dadurch die Umwelt entlasten.

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Doch rund 80 Prozent aller Personen, die ein neues Handy kaufen, erwarten auch ein passendes Ladegerät oder Ladekabel im Karton. Das zeigte eine repräsentative Online-Umfrage, welche die Marktforschungsfirma Ipsos Anfang 2021 als Vorbereitung der Richtlinie durchführte. 87 Prozent der 5010 befragten Europäer verwenden "immer oder meistens" das beiliegende Ladegerät. Und über 75 Prozent finden es "sehr" oder "ziemlich" wichtig, dass einem neuen Gerät auch ein Ladegerät beiliegt. In Zukunft sollen sie jedoch entweder vorhandene Netzteile weiternutzen oder selbst eines kaufen, das sie für mehrere Mobilgeräte verwenden.

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Drahtlose Ladetechnik wie Apples MagSafe könnte zum Schlupfloch aus der Pflicht zum USB-C-Ladeanschluss werden.
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, weil das "Innovationen behindere". Alle aktuellen iPhones haben den hauseigenen Lightning-Anschluss; bei den iPads wurden bislang nur die teureren Modelle auf USB-C umgestellt. Bei den MacBooks nutzt Apple bereits durchgängig USB-C und legt auch Netzteile mit USB-C-Buchse bei. Apple hat also keine grundsätzlichen Einwände gegen USB-C, sondern gegen den pauschalen USB-C-Zwang in der EU.

Markierungspflicht​

Die Pflicht für einheitliche USB-C-Ladegeräte (Common Charger, CC) ist als Erweiterung der Richtlinie 2014/53/EU für "Radio Equipment" geplant, die in Deutschland als "Funkanlagengesetz" gilt. Sie betrifft Geräte, die sich mit höchstens 60 Watt laden lassen. Schnellladefunktionen sollen demnach kompatibel zu USB Power Delivery (USB-PD) sein. Auf der Verpackung oder einem Aufkleber soll der Hersteller ausweisen, welche Leistung ein kompatibles USB-C-Ladegerät mindestens liefern muss (beispielsweise 15 oder 25 Watt) und ob das Mobilgerät Schnellladen beherrscht (Fast Charging).
Auch USB-C-Ladegeräte (External Power Supplies, EPS) sollen nach dem Willen der EU-Kommission besser beschriftet werden, damit Käufer ihre Eigenschaften leichter erkennen können. So soll auch auf dem Ladegerät der Hinweis zu finden sein, ob es "Fast Charging" beherrscht.

Der Entwurf für die Erweiterung der
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sieht eine Übergangsfrist von zwei Jahren vor, bis in der EU verkaufte Mobilgeräte die Vorgaben erfüllen müssen – also frühestens ab Ende 2023.

Schlupfloch Drahtloslader​

Eine Ausnahme der USB-C-Ladepflicht gilt für Geräte, die sich ausschließlich drahtlos laden lassen. Bei manchen ist das sinnvoll, etwa bei Smartwatches, bei denen eine USB-C-Buchse vergleichsweise riesig wäre. Der Verzicht auf eine Ladebuchse könnte aber zum Schlupfloch werden, um der USB-C-Pflicht zu entkommen – nämlich für Geräte, die sich ausschließlich kabellos laden lassen. Dabei wiederum herrscht Chaos, weil mehrere Verfahren konkurrieren. Zwar gibt es standardisierte Technik wie "Qi" des Wireless Power Consortium (WPC). Doch Qi sieht bisher höchstens 15 Watt Ladeleistung vor, was manche Smartphones nicht einmal ausschöpfen und andere weit übertreffen. Apples iPhone 12 nimmt per Qi höchstens 7,5 Watt auf und nutzt 15 Watt nur mit dem hauseigenen MagSafe-Lader. Manche Smartphones von Huawei, Oppo und Xiaomi lassen sich sogar mit über 30 Watt drahtlos laden, jedoch nur mit jeweils proprietären Ladestationen. Und auf Messen wurden noch deutlich stärkere kabellose Ladeverfahren demonstriert. Die nächste Runde im Hase-und-Igel-Rennen zwischen EU und Mobilgeräteherstellern ist also bereits absehbar.
Quelle: c‘t
 
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Statt sich um den geringen Elektronikanteil eines (Lade-)Netzteils zu sorgen, sollte die EU sich eher um die Langlebigkeit der betreffenden Geräte kümmern, damit erst gar nicht ständig neue notwendig werden. Außerdem ist es sehr fraglich, wenn ein akkubetriebenes Gerät, ohne passendes Ladegerät verkauft wird. So ist ja nichtmal die Benutzbarkeit des Gerätes während der Garantiezeit gewährleistet. Andererseits könnte man wie bei batteriebetriebenen Geräten argumentieren: Dann muss der Nutzer eben selber für die Stromversorgung sorgen.;):)
 
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