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PayTV EU-Ketten fürs Pay-TV gesprengt - Smartcards bald überall nutzbar?

EU-Ketten fürs Pay-TV gesprengt - Smartcards bald überall nutzbar?

Bislang haben sich Pay-TV-Anbieter wie BSkyB auf dem europäischen Markt streng abgeschottet: Wer in Deutschland lebt, hat nur über dubiose Umwege die Chance, britisches Bezahlfernsehen zu sehen. Das könnte sich bald ändern, denn auf einem Nebenkriegsschauplatz ist eine wichtige Vorentscheidung gefallen. So steht die Vermarktung von Fernsehrechten im Sport vor einer einschneidenden Änderung: Das höchste EU-Gericht könnte schon bald die Verwendung von ausländischen Smartcards zum Live-Empfang von Spielen der englischen Premier League billigen, wie aus einem Gutachten vom Donnerstag in Luxemburg hervorgeht. Das könnte auch Auswirkungen auf die deutsche Bundesliga und andere Sportarten sowie Spielfilme und Serien im Pay-TV haben.
Hintergrund ist ein Streit der englischen Top-Liga mit einer Pub-Besitzerin, die mit einer nicht autorisierten griechischen Decoderkarte in England Fußballspiele gezeigt hatte. Eine hohe Gutachterin des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) legte dar, dass Exklusivitätsrechte eine Aufteilung des Binnenmarktes in getrennte nationale Märkte bewirken würden. Dies stelle eine "Beeinträchtigung der Dienstleistungsfreiheit dar" und sei nicht mit dem Unionsrecht konform (Rechtssache C-403/08).

TV-Gebühren werden entrichtet

Der Gerichtshof folgt in etwa drei Vierteln aller Fälle der Empfehlung des Generalanwaltes. Ein Richterspruch könnte noch in diesem Jahr erfolgen. Die Football Association Premier League (FAPL), die sich um die Vermarktung der Premier-League-Spiele kümmert, hatte gegen die Verwendung ausländischer Decoderkarten geklagt. Unternehmen würden Decoderkarten aus dem Ausland in das Vereinigte Königreich importieren und sie Gaststätten zu günstigeren Preisen anbieten als die heimischen Lizenznehmer.
Nach Ansicht der Generalanwältin Juliane Kokott wird durch die Verwendung ausländischer Decoderkarten die wirtschaftliche Verwertung der infrage stehenden Rechte aber nicht unterlaufen. Schließlich würden die entsprechenden Gebühren für diese Karten entrichtet. Sollte sich das EU-Gericht im Sinne der Verbraucher entscheiden, dann könnten in Zukunft ausländische Pay-TV-Anbieter gefahrlos abonniert und konsumiert werden. Bis dato findet dies in einer rechtlichen Grauzone statt, weil Konzerne wie BSkyB unter anderem einen Wohnsitz im entsprechenden Land voraussetzen.


Quelle: sat+kabel
 
AW: EU-Ketten fürs Pay-TV gesprengt - Smartcards bald überall nutzbar?

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Ja und?
Wieso so pessimistisch?

ORF legal in DE wär doch schon mal ein riesiger Fortschritt!
Darauf warte ich (und wie man sehen kann wohl auch viele andere hier) schon seit Jahren.
 
AW: EU-Ketten fürs Pay-TV gesprengt - Smartcards bald überall nutzbar?

ihr redet alle von orf & austria sat ...

hat mal eine rvon euch daran gedacht , dass es dann auch D+ karten hier gäbe ?
 
AW: EU-Ketten fürs Pay-TV gesprengt - Smartcards bald überall nutzbar?

...und eventuell würden sogar die Abos günstiger;

Aber hier eine erneute Ergänzung:

Karen Murphy hat zwar ihre Prozesse in England erst einmal verloren, aber in EU-Generalanwältin Juliane Kokott eine mächtige Verbündete in der letzten Instanz vor dem Europäischen Gerichtshof gefunden.

Mehr als 7000 Pfund (8300 Euro) kostet es einen Wirt auf den britischen Inseln, die Premier-League-Spiele in seiner Kneipe über BSkyB zu zeigen.

Beim griechischen Pay-TV-Anbieter Nova ist das für schlappe 800 Pfund (920 Euro) zu haben – mit englischem Kommentar.

Nur dürfen Pay-TV-Angebote bislang nur innerhalb des jeweiligen Landes, für das die Rechte verkauft wurden – im Fall der Premier-League für fast zwei Milliarden Pfund pro Jahr – vermarktet werden.

Das, so fanden die Richter zweier britischer Instanzen,
sei rechtmäßig und verurteilten Murphy zu einer Geldstrafe.
Doch die streitbare Wirtin gab nicht auf, sondern ging bis zum obersten Gericht, das den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorlegte, der nun die Frage zusammen mit einem zweiten, ähnlichen Fall klären muss.

Die Generalanwältin vertritt in ihrem jetzt vorliegenden Schlussantrag, dem das Gericht meist folgt, die Ansicht, dass solche Exklusivlizenzen zur ausschließlich nationalen Vermarktung den Wettbewerb verhindern und unvereinbar mit dem EU-Vertrag sind. Sollte das Gericht zum selben Ergebnis kommen, hätte das erhebliche Auswirkungen – nicht nur auf die Einnahmen der europäischen Fußballklubs, sondern auch für Pay-TV-Anbieter – Sky Deutschland inklusive.

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Gruß

fisher
 
AW: EU-Ketten fürs Pay-TV gesprengt - Smartcards bald überall nutzbar?

Die Abos werden dann eher teurer, die Rechte müssen für ganz Europa erworben werden, es wird aber kaum jemand spanisches Fernsehn in Deutschland abonnieren.
 
wenn ich mein senf dazu sagen darf
ich würde es hoffe das es so langsam geht das man karten aus dem ausland bestellen kann.
ich schau gerne fussball wie viele andere auch und filme
und wen ich überlege das früher auch die seria A bei premiere gezeigt worden ist und jetzt nichts von gezeigt wird wegen den rechte usw.. dann werde ich sauer, weil es gibt z.B jetzt für die italiener im ausland gesprochen, so viele die gern mal sich ein kino film z.B ein (sky cinema ITA) sich anschaun würde oder fussball usw.. und es geht nicht man muss sich unbedingt ne karte holen über bekannte usw. und wenn es keine bekannte mehr gibt??? und es sind nicht viele "freunde" die sowas auch machen würden.sitzt man aufn schlauch und ist der gearschte.. viele würden ja bezahlen aber es geht einfach nicht deswegen würd ich meiner meinung nach es gut heissen wenn sowas gehn würde... auch natürlich für die anderen nationen..

danke
 
AW: EU-Ketten fürs Pay-TV gesprengt - Smartcards bald überall nutzbar?

Fällt die Länderbeschränkung für Pay-TV-Sportrechte?

Eine Kneipenbesitzerin zeigte englischen Live-Fußball über griechisches anstatt englisches Pay-TV und wurde prompt verklagt – doch vor dem Europäischen Gerichtshof bekam sie zunächst einmal recht. Was ein solches Urteil für Folgen haben könnte…

In der vergangenen Woche wurde ein Fall vor dem Europäischen Gerichtshof weiter verhandelt, der die Pay-TV-Rechtesituation der gesamten Union verändern könnte: In der Rechtssache stehen sich die Football Association Premier League, die Vermarkter der ersten englischen Fußball-Liga, und die Kneipenbesitzerin Karen Murphy gegenüber. Letztere bestellte für ihre Kunden in ihrer Sportsbar nicht das englische Pay-TV BSkyB, das die exklusiven Live-Rechte für eine englische Ausstrahlung hat, sondern das griechische Pay-TV, das dieselben Spiele zeigt. Der einzige Nachteil: Kommentar und O-Ton sind auf griechisch – in einer vollen Kneipe nur ein geringes Manko. Der große Vorteil: Die griechischen Bildrechte der Premier League kosten nur einen Bruchteil des teuren BSkyB, für das Kneipenbesitzer rund 1000 Pfund im Monat hinblättern müssen.

Die Premier Leauge duldete nicht, dass Murphy auf englischem Territorium nicht das englische Pay-TV bezahlte – und zog vor den britischen High Court, der die Rechtssache gleich zum Europäischen Gerichtshof nach Luxemburg weiterleitete. Am 03. Februar 2011 wurden nun die Schlussanträge der Parteien gestellt. Zur Überraschung aller hat sich Generalanwältin Juliane Kokott nun mit ihrem Plädoyer in allen Punkten auf die Seite der Kneipenbesitzerin Karen Murphy gestellt. In der Pressemitteilung heißt es: „Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott verstoßen territoriale Exklusivitätsvereinbarungen bei der Übertragung von Fußballspielen gegen Unionsrecht.“

Das Urteil zu dem Fall wird erst in einigen Monaten erwartet, doch Beobachter sprechen schon von einem Sieg der Angeklagten: Oftmals hätten sich die Richter letztlich der Meinung der Generalanwältin angeschlossen. Ob es auch in dieser Sache so sein wird, bleibt abzuwarten. Die Spekulationen über eine völlig neue Pay-TV-Rechtesituation innerhalb der EU dürften allerdings nun erst recht angeheizt werden. Mittlerweile wird die Streitfrage sogar schon als „Bosman-Moment des Pay-TV“ tituliert – in Anlehnung an das revolutionäre
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für den belgischen Fußball-Profi Jean-Marc Bosman, welches ab 1995 das Transfersystem des Sport-Weltmarktes innerhalb eines Tages umstürzte. Sollte es auch im Pay-TV zu einer solchen Revolution kommen?
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Fakt ist, dass Generalanwältin Kokott keinen Anlass mehr dafür sieht, lokale Pay-TV-Rechte der Premier League als exklusiv zu verkaufen: „Das Unionsrecht ermöglicht es nicht, die Live-Übertragung von Premier-League-Fußballspielen in Gaststätten unter Verwendung ausländischer Decoderkarten zu untersagen.“ Im Umkehrschluss heißt dies, dass Kunden nicht an BSkyB gebunden wären, wenn sie die englische Premier League schauen wollten, sondern unter zahlreichen europäischen Bezahlfernsehangeboten wählen könnten – wie dies die Kneipenbesitzerin mit ihrem griechischen Sender gemacht hat.

In der Pressemeldung zum Fall heißt es zunächst: „In Bezug auf eine mögliche Rechtfertigung der Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit prüft die Generalanwältin den Schutz des gewerblichen und kommerziellen Eigentums, und insbesondere die Frage, ob an Satellitenübertragungen von Live-Fußballübertragungen Rechte bestehen, deren spezifischer Gegenstand eine Aufteilung des Binnenmarkts verlangt.“ Doch die territorialen Exklusivrechte würden laut Kokott nicht zu der in der EU festgeschriebenen Dienstleistungsfreiheit passen: „Die Vermarktung von Senderechten auf der Grundlage territorialer Exklusivität liefe darauf hinaus, aus der Ausschaltung des Binnenmarktes Gewinn zu erzielen. Im Ergebnis rechtfertige daher der spezifische Gegenstand der Rechte an der Übertragung von Fußballspielen keine Aufteilung des Binnenmarkts und somit auch nicht die gegebene Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit.“

Der deutsche Sport-Blog allesaussersport.de mit Autor Kai Pahl hat eine
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: „Geht das durch, wird der komplette TV-Rechte- und Pay-TV-Markt auf den Kopf gestellt.“ Pahl schreibt zudem, dass „niemand die Konsequenzen eines solchen Urteils vorhersagen [kann]“. Schon im
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spekulierte allesaussersport.de über mögliche Änderungen des europäischen Pay-TV, sollte das Urteil entsprechend ausfallen: „Große Sportligen wie Premier League würden sich vermutlich nur noch auf große, paneuropäische Pay-TV-Betreiber beschränken. Auf der anderen Seite würden kleine Märkte komplett hinten runterfallen. Würde beispielsweise BSkyB die Premier League-Rechte europaweit kaufen – würde sich für BSkyB die Einführung eines griechischen Kommentars lohnen oder würde es bedeuten, dass es in Griechenland die Premier League nur noch auf Englisch gibt?“

Letztlich dürfte jeder Pay-TV-Anbieter mit seinem Angebot in der gesamten EU auf dem Markt agieren – SKY Deutschland könnte also seine Bundesliga-Rechte auch im Ausland anbieten. Dies würde wohl eben zwangsweise später dazu führen, dass Sportrechte nur noch europäisch an einen einzigen Anbieter und nicht mehr lokal vergeben werden, der sein Programm letztlich im gesamten EU-Raum anbietet. Sollte es wirklich dazu kommen, wäre die News Corp. am Zug: Das Medienkonglomerat von Rupert Murdoch, dem das britische und italienische Pay-TV BSkyB und Sky Italia sowie knapp die Hälfte der Anteile von Sky Deutschland gehört, ist der größte europäische Bezahlfernsehanbieter und dürfte mit großem Interesse das Urteil in der brisanten Rechtssache erwarten.

Quelle: Quotenmeter
 
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