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PC & Internet EU-Gericht bestätigt: Google soll Milliarden-Bußgeld zahlen

Die EU-Kommission hatte gegen Google eine Wettbewerbsstrafe von 2,42 Milliarden Euro verhängt. Das Gericht der EU hat dies in einem Urteil nun bestätigt.

Das Gericht der EU hat eine Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission in Höhe von 2,42 Milliarden Euro zulasten von Google bestätigt. Das teilten die Richter in Luxemburg am Mittwoch mit. Das Gericht habe festgestellt, dass Google seinen eigenen Shopping-Vergleichsdienst gegenüber konkurrierenden Diensten bevorzugt hat. Gegen das Urteil kann noch Einspruch beim Europäischen Gerichtshof eingelegt werden.

Bislang drei EU-Wettbewerbsstrafen für Google über mehr als acht Milliarden Euro

Konkret wirft die Kommission Google vor, seinem Preisvergleichsdienst Google Shopping einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft zu haben. Der Konzern habe "seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber missbraucht, indem es seinen eigenen Preisvergleichsdienst in seinen Suchergebnissen ganz oben platziert und Vergleichsdienste der Konkurrenz herabgestuft hat", sagte die auch heute noch für Wettbewerb zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager 2017. Aus Sicht von Google war die Entscheidung aus Brüssel hingegen "rechtlich, faktisch und wirtschaftlich" falsch.

Es ist das erste Urteil in einer Reihe von Rechtsstreitigkeiten zwischen der für Wettbewerb in der Europäischen Union zuständigen EU-Kommission und dem US-Konzern. Seit 2017 hat die Brüsseler Behörde gegen Google mehrere Strafen in teils historischem Ausmaß verhängt. Bislang summieren sich die drei EU-Wettbewerbsstrafen für Google auf mehr als acht Milliarden Euro.

Google geht rechtlich gegen Strafen vor

So wurde etwa wegen der Wettbewerbslage beim meistverwendeten Smartphone-System der Welt - Android - 2018 die Rekordstrafe von 4,34 Milliarden Euro fällig. Acht Monate später kamen 1,49 Milliarden Euro hinzu, weil Google aus Sicht der Kommission bei Suchmaschinen-Werbung im Dienst "AdSense for Search" andere Anbieter unzulässigerweise behindert habe. Auch gegen die anderen beiden Strafen geht Google rechtlich vor.

Quelle; onlinekosten
 
Verbraucherschützer begrüßen Urteil des Gerichtshofs der EU gegen Google

Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat das Urteil des Gerichtshofs der EU gegen Google in Höhe von 2,42 Milliarden Euro begrüßt.

Die Europäische Kommission sah es 2017 als erwiesen an, dass Google seine Marktmacht missbraucht hat, indem es in seiner Suchmaschine den eigenen Preisvergleichsdienst Google Shopping systematisch vor anderen Preisvergleichsdiensten bevorzugt. Google kann gegen das Urteil noch Einspruch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen.

Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert: „Als Verbraucherschützer begrüßen wir, dass der Gerichtshof der Europäischen Union die Entscheidung der EU-Kommission bestätigt. Das Urteil ist ein wichtiger Meilenstein, denn Google hat mit dieser Geschäftspraktik den fairen Wettbewerb behindert, die Angebotsvielfalt eingeschränkt und so Verbraucherinnen und Verbrauchern geschadet. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen darauf vertrauen können, dass Suchmaschinen wie Google oder Empfehlungssysteme wie bei Amazon die relevantesten Ergebnisse anzeigen und nicht konzerneigene Dienste oder Produkte bevorzugen.

Der Fall von Google Shopping zieht sich jetzt seit elf Jahren hin. Dass diese Prozesse zu lange dauern, ist ein Kernproblem des Wettbewerbsrechts. Hier ist schnelleres Gegensteuern gefragt. Deshalb setzt sich der vzbv dafür ein, dass großen Digitalkonzernen mit dem europäischen Digital Marktes Act umfangreiche und sofort greifende Pflichten auferlegt werden können. Diese sollen dafür sorgen, dass Google & Co. sich fair gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern und Wettbewerbern verhalten müssen. Dazu zählt auch ein Verbot der Selbstbevorzugung, wie im Google-Shopping-Fall.“

Die Europäische Kommission hat das Wettbewerbsverfahren gegen Google im Jahr 2010 begonnen. Der europäische Dachverband der Verbraucherorganisationen BEUC, dessen Mitglied auch der vzbv ist, ist seit April 2013 als offizielle Partei an dem Verfahren auf Klägerseite beteiligt.

Quelle; INFOSAT
 
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