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PC & Internet Datenschutz-Strafen: DSGVO-Bußgelder überschreiten 4 Milliarden Euro

In über 2000 Verfahren haben die Aufsichtsbehörden innerhalb von gut fünf Jahren Geldstrafen von über 4 Milliarden Euro verhängt – über die Hälfte gegen Meta.

Im fünften Sommer der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben die von den europäischen Aufsichtsbehörden insgesamt verhängten Bußgelder die Schwelle von 4 Milliarden Euro überschritten. Die Zahl der verhängten Sanktionen kletterte zudem über die 2000er-Marke.

Mehr als die Hälfte der Strafgelder muss allein Meta für vier Fälle zahlen: Im Mai kurz nach dem 5. Jahrestag der DSGVO verhängte die irische Data Protection Commission (DPC) die Rekordstrafe in Höhe von 1,2 Milliarden Euro wegen einer unzureichenden Rechtsbasis zur Datenverarbeitung gegen den US-Konzern. Bereits zwischen September 2022 und Januar 2023 verdonnerte die DPC die Mutter von Facebook und Instagram in drei weiteren Fällen zu Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp über einer Milliarde Euro, nachdem sich jeweils der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) eingeschaltet hatte.

Top Ten der Bußgelder

In den Top Ten der höchsten individuellen Geldstrafen des "Enforcement Trackers" der Kanzlei CMS befindet sich Meta zudem mit zwei weiteren Strafen gegen Facebook sowie die weitere Tochter WhatsApp. Auf Rang 2 hat sich Amazon dazwischengeschoben: Die luxemburgische Aufsicht stellte dem E-Commerce-Riesen Mitte 2021 746 Millionen Euro in Rechnung. Google belegt mit drei Sanktionen aus Frankreich die Plätze 7, 9 und 10.

Relevante Grundsatzfragen zur Auslegung der DSGVO – auch zu Bußgeldern – seien aber noch Gegenstand gerichtlicher Verfahren und hätten inzwischen den Europäischen Gerichtshof (EuGH) erreicht, schreibt CMS im aktuellen Bericht zur Durchsetzung der Verordnung. Insbesondere die Rolle nationaler Aufsichtsbehörden und der erhebliche Einfluss nationaler Gesetzgebung auf Sanktionen sowie die daraus resultierenden Unterschiede zwischen den Mitgliedsstaaten stellten eine Herausforderung für die Wirtschaft dar.

Andererseits beklagten Bürgerrechtsorganisationen genau aus diesem Grund Defizite bei der DSGVO-Anwendung. CMS befürwortet daher den Plan der EU-Kommission, die Bearbeitung grenzüberschreitender Datenschutzfälle durch die Aufsichtsbehörden zu vereinheitlichen.

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Quelle; heise
 
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