Wer die PIN seines elektronischen Personalausweises vergessen hatte, musste bislang persönlich aufs Bürgeramt und dafür ggf. wochenlang vorher einen Termin reservieren. Auf einem neuen Portal geht das jetzt online.
In vielen Städten und Kommunen Deutschlands waren Termine beim Bürgeramt schon vor der Pandemie teils heiß begehrt, die Pandemie hat das Problem noch massiv verschärft: Zum Teil war es wochenlang gar nicht möglich, überhaupt persönlich in den Einwohnermeldeämtern vorzusprechen.
Wer bisher die PIN seines elektronischen Personalausweises vergessen hatte oder die elektronische Funktion erstmalig aktivieren lassen wollte, war allerdings genau dazu gezwungen - es konnte also Wochen dauern, bis die elektronische Identifizierungsmöglichkeit erstmals nutzbar war. Damit ist es jetzt vorbei.
Der neue Webservice soll die Aktivierung der Online-Ausweisfunktion vereinfachen. Bereits in der siebenwöchigen Testphase sind nach Angaben von Markus Richter, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und für Heimat 25.517 PIN-Rücksetzbriefe bestellt und 15.534 Online-Ausweise aktiviert worden.
Um eine neue PIN über den Online-Service zu bestellen, wird Folgendes benötigt: Ein gültiger Personalausweis oder eine gültige eID-Karte, ein geeignetes Smartphone oder Kartenlesegerät, eine Software für die sichere Verbindung zwischen Dokument und Smartphone oder Computer, etwa die kostenlose AusweisApp2 des Bundes, sowie eine Meldeadresse in Deutschland. Die meisten neueren Smartphones können den Chip per NFC auslesen.
Der PIN-Rücksetzbrief wird aus Sicherheitsgründen, ähnlich wie Zugangsdaten für das Online-Banking, per Post persönlich zugestellt.
Wichtig zu wissen ist: Der Webservice kann derzeit noch nicht mit dem elektronischen Aufenthaltstitel genutzt werden, da noch Vorgaben des Ausländerrechts geprüft werden.
Nach wie vor haftet dem elektronischen Personalausweis der Makel an, dass er noch nicht überall akzeptiert wird. Auf www.personalausweisportal.de nennt das Ministerium aktuell 169 Anwendungsmöglichkeiten.
Der bisherige elektronische Personalausweis mit PIN und Lesegerät oder App und NFC-Smartphone war ohnehin viel zu umständlich. Nun kommt der Perso per App - die BNetzA hat die Methode zertifiziert.
Quelle; teltarif
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In vielen Städten und Kommunen Deutschlands waren Termine beim Bürgeramt schon vor der Pandemie teils heiß begehrt, die Pandemie hat das Problem noch massiv verschärft: Zum Teil war es wochenlang gar nicht möglich, überhaupt persönlich in den Einwohnermeldeämtern vorzusprechen.
Wer bisher die PIN seines elektronischen Personalausweises vergessen hatte oder die elektronische Funktion erstmalig aktivieren lassen wollte, war allerdings genau dazu gezwungen - es konnte also Wochen dauern, bis die elektronische Identifizierungsmöglichkeit erstmals nutzbar war. Damit ist es jetzt vorbei.
Das wird für die Brief-Anforderung gebraucht
Selbstverständlich ist die Anforderung einer PIN nach wie vor auf dem Bürgeramt möglich. Wie die Bundesdruckerei mitteilt, gibt es dafür aber nun auch ein Online-Portal. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat betreibt dazu inzwischen die Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de.Der neue Webservice soll die Aktivierung der Online-Ausweisfunktion vereinfachen. Bereits in der siebenwöchigen Testphase sind nach Angaben von Markus Richter, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und für Heimat 25.517 PIN-Rücksetzbriefe bestellt und 15.534 Online-Ausweise aktiviert worden.
Um eine neue PIN über den Online-Service zu bestellen, wird Folgendes benötigt: Ein gültiger Personalausweis oder eine gültige eID-Karte, ein geeignetes Smartphone oder Kartenlesegerät, eine Software für die sichere Verbindung zwischen Dokument und Smartphone oder Computer, etwa die kostenlose AusweisApp2 des Bundes, sowie eine Meldeadresse in Deutschland. Die meisten neueren Smartphones können den Chip per NFC auslesen.
Der PIN-Rücksetzbrief wird aus Sicherheitsgründen, ähnlich wie Zugangsdaten für das Online-Banking, per Post persönlich zugestellt.
Noch nicht mit elektronischem Aufenthaltstitel nutzbar
In der Regel wird heutzutage kein Kartenleser für den Computer mehr benötigt, der umständlich per USB angeschlossen und eingerichtet werden muss, da die meisten Smartphones den Chip auslesen können.Wichtig zu wissen ist: Der Webservice kann derzeit noch nicht mit dem elektronischen Aufenthaltstitel genutzt werden, da noch Vorgaben des Ausländerrechts geprüft werden.
Nach wie vor haftet dem elektronischen Personalausweis der Makel an, dass er noch nicht überall akzeptiert wird. Auf www.personalausweisportal.de nennt das Ministerium aktuell 169 Anwendungsmöglichkeiten.
Video: So funktioniert der PIN-Rücksetzdienst
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Der bisherige elektronische Personalausweis mit PIN und Lesegerät oder App und NFC-Smartphone war ohnehin viel zu umständlich. Nun kommt der Perso per App - die BNetzA hat die Methode zertifiziert.
Quelle; teltarif