HD Austria hat eine ganz andere Verschlüsselung als das deutsche HD+ also kann es "CAK7" nicht sein.
Soweit ich das verstanden habe ist CAK7 Pairing bei den Nagra Karten.
Das Pairing der ORF ICE Karten mit den Modulen/Receivern gibt es ja schon länger ....
Jetzt wurde nur ein Overcrypt noch zusätzlich drüber gelegt
Nur mal eine Frage: Da hier der Laden scheinbar zu ist. Auf die österreichische V13 bzw. V14 wird Austria SAT gebucht - korrekt? Lässt sich das mit OSCAM betreiben? Notfalls könnte ich auch die SKY Sender (z.B. nur das Welt-Paket) wegdrücken (über Services? oder CAID). Unterm Strich wäre aber wieder PULS 4 HD hell - korrekt?
Bei mir gehen auch alle HD Kanäle nicht mehr, alles was HD Austria betrifft, alle anderen gehen ohne Probleme, mhhhh das originale CI Modul habe ich nicht mehr, habe sie jetzt in einem Server stecken mit Oscam 8450, mhhh , kann man da nix tun?
hiermit kündige ich meine ausathd abo mit der Kundennummer123456 zum frühest möglichen Austrittsdatum.Bitte um schriftliche kenntnisnahme
Mfg blabla
so mach ich dass seit jahren erfolgreich.
Rechtschreibfehler gehören dir ,falls es welche gibt
Im Augenblick könnt ihr euch auch des kompletten Paketes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist entledigen. Grund: einseitige Vertragsänderung von 7,90 auf 9,90, das sind immerhin über 20%!!!
Aber Achtung, es könnte auch Verträge geben, welche nur befristet die Monatsgebühr von € 7,90 haben. Seht euch im Fall des Falles das genau an!
Hd austria Abo kann ich erst in 4 Monaten kündigen sagt die liebe Frau am Tel.
Na super so ein Dreck . Vielleicht tut sich bis dahin ja was?
Weis einer da bescheid wie der Status ist?
also normalerweise sind es aber 2 Monate.. war bei mir auch so
Bindungsfrist: unbefristet. Mindestvertragslaufzeit: 12 Monate. Kündigungsfrist: alle 12 Monate unter Einhaltung einer 2-monatigen Kündigungsfrist zum Monatsende
Wenn der Dienstleister das Service verändert, kann man in Österreich jederzeit einen Vertrag außerordentlich kündigen, die AK-Konsumentenschutzabteilung hilft euch da weiter.
Da zu Vertragsabschluss noch keine Rede von zwingender HW war, ist der Grund allemal gegeben.