Hallo,
Ich habe eine neue EGV zugeschickt bekommen da die alte einen Fehler enthielt (gültig bis 19.04.15 )
Ich habe vor die neue EGV nicht zu unterschreiben.
Die fehlerhafte EGV wollte ich eigentlich auch nicht unterschreiben hab mich aber vollquatschen lassen und dann doch unterschrieben.
Wenn ich dann den Verwaltungsakt bekomme, was ja auch nichts anderes als die neue EGV sein wird, muss ich mich dann trotzdem an die Vereinbarungen halten?
Ich habe eine neue EGV zugeschickt bekommen da die alte einen Fehler enthielt (gültig bis 19.04.15 )
Ich habe vor die neue EGV nicht zu unterschreiben.
Die fehlerhafte EGV wollte ich eigentlich auch nicht unterschreiben hab mich aber vollquatschen lassen und dann doch unterschrieben.
Wenn ich dann den Verwaltungsakt bekomme, was ja auch nichts anderes als die neue EGV sein wird, muss ich mich dann trotzdem an die Vereinbarungen halten?