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EGV nicht unterschrieben

hochola68

Newbie
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25. April 2015
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Hallo,
Ich habe eine neue EGV zugeschickt bekommen da die alte einen Fehler enthielt (gültig bis 19.04.15:) )
Ich habe vor die neue EGV nicht zu unterschreiben.
Die fehlerhafte EGV wollte ich eigentlich auch nicht unterschreiben hab mich aber vollquatschen lassen und dann doch unterschrieben.

Wenn ich dann den Verwaltungsakt bekomme, was ja auch nichts anderes als die neue EGV sein wird, muss ich mich dann trotzdem an die Vereinbarungen halten?
 
AW: EGV nicht unterschrieben

Eine Eingliederungsvereinbarung nach Abs. 2 SGB III oder SGB II ist in Deutschland ein zwischen der und einem Arbeitslosen. In der Eingliederungsvereinbarung soll vereinbart werden, welche die Agentur für Arbeit erbringt, um den Arbeitslosen zu ermöglichen, eine Beschäftigung aufzunehmen, und ihn damit in das Arbeitsleben einzugliedern, und welche Eigenbemühungen der Arbeitslose zu erbringen hat, um seine Arbeitslosigkeit zu beenden.
Was soll da falsch sein, zu unterschreiben?
Es sei denn man will keine Arbeit.

MfG
 
AW: EGV nicht unterschrieben

Hallo

die EVG als Verwaltungsakt ist auch bindent für dich und du mußt dich an diese halten und deinen
Pflichten nachkommen so wie jeder andere auch.

Gruß TV Pirat
 
AW: EGV nicht unterschrieben

EVG nicht unterschreiben

 
AW: EGV nicht unterschrieben

Damit soll Druck ausgeübt werden auf die Leute, die Leistungen empfangen, damit diese etwas tun, um kein Geld mehr vom Staat zu brauchen. Die Leistungsempfänger sollen sich freiwillig verpflichten zu bestimmten Tätigkeiten und im Gegenzug soll das Amt sich verpflichten, dabei zu helfen. Wer so eine Eingliederungsvereinbarung unterschreibt verpflichtet sich damit, die darin stehenden Pflichten zu erfüllen. Gleichzeitig stimmt er oder sie damit zu, dass das Geld gekürzt wird, wenn er oder sie eine der enthaltenen Pflichten nicht erfüllt. (Sanktion)
Das ist natürlich Sinn der Sache.
Eine solche Kürzung (Sanktion) ist oft für die Betroffenen schlimm:
Sonst währe die Sanktion sinnlos!

MfG
 
AW: EGV nicht unterschrieben

Wenn du schon zitierst unterschlage nicht das wichtigste

Bitte beachten Sie: Es ist eine freiwillige Verpflichtung, d.h. Sie erklären sich einverstanden, wenn Sie unterschreiben. Und weil Sie sich mit Ihrer Unterschrift einverstanden erklären, können Sie nicht mehr einfach mit und Klage dagegen vorgehen. Gegen eine Eingliederungsvereinbarung zu klagen gelingt nur in seltenen Fällen.Man darf Sie nicht zwingen zu unterschreiben. Wenn das jemand versucht ist das nicht rechtmäßig. Lassen Sie sich das deshalb nicht gefallen. Sie müssen wirklich nicht unterschreiben! Egal was man Ihnen androht.
Alles was Ihnen passieren darf, wenn Sie nicht unterschreiben ist, dass man Ihnen einen Bescheid gibt oder schickt, der sich “Eingliederungsbescheid” oder “Verwaltungsakt zum Ersatz einer Eingliederungsvereinbarung” oder ähnlich nennt. Dagegen können Sie einlegen und klagen, sowie im Wege des dagegen vorgehen, weil es meistens schnell gehen muss.
Sie stehen damit besser da als mit einer von Ihnen unterschriebenen Eingliederungsvereinbarung, weil Sie sich gegen den Bescheid/Verwaltungsakt viel effektiver wehren können. Im Amt versucht man Ihnen vielleicht klar zu machen, es sei besser, zu unterschreiben, aber das stimmt nicht.
Merken Sie sich also zum Wort Eingliederungsvereinbarung: Nicht unterschreiben! Sonst berauben Sie sich selbst wirksamer Möglichkeiten, sich zu wehren.

Eine EVG verpflichtet das Amt zu nichts, den Leistungsempfänger zu allem was sich der Sachbearbeiter ausdenkt. Sie ist nur ein weiteres Instrument völlig willkürlicher Maßnahmen um Arbeitslose zu drangsalieren bis hin zu offenkundigen Rechtsverstößen.
 
AW: EGV nicht unterschrieben

um Arbeitslose zu drangsalieren
Ich würde es anders ausdrücken.
Um Arbeitslose dazu zu bewegen lieber zu arbeiten, als der Gesellschaft auf der Tasche zu liegen.

MfG
 
AW: EGV nicht unterschrieben

Eine EVG zu unterschreiben bedeuted sich freiwillig in eine rechtlich schlechte Position zu bringen. Kein vernünftiger Mensch tut das.
 
AW: EGV nicht unterschrieben

Mir scheint, manche "Hatzer" meiden Arbeit, wie der Teufel das Weihwasser.

MfG
 
AW: EGV nicht unterschrieben

Mir scheint es eher eine "Gelddruckmaschine" dieser Anwältin aus Leipzig zu sein, die anscheinend einen Mangel an anderen Mandanten hat. ;)
 
AW: EGV nicht unterschrieben

Was dir scheint ist völlig egal. Sozialleistungen wie Hartz 4 sind keine Gnade des Staates sondern verfassungsmäßig verbriefte Rechte. Und ein H4- Empfänger ist kein rechtloses Wesen.
 
AW: EGV nicht unterschrieben

Ich hab damals alle EGVs unterschrieben und dieser dadurch aufgebaute Druck, hat mir ganz schön zugesetzt.

Hätte ich damals gewusst, dass man das nicht unterschreiben muss, ich hätte es auch niemals freiwillig getan.
 
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