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Ebay-Einkauf wird kundenfreundlicher

Anderl

MFC
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Ebay-Einkauf wird kundenfreundlicher

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil zwei Klauseln der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Ebay-Händlers für unwirksam erklärt. Betroffen sind Warenrücksendungsfristen sowie Schadenersatzansprüche.
Die Vertragsbedingungen würden die Kunden nicht richtig über die Rechtslage aufklären, hieß es. Die Verbraucher würden dadurch unangemessen benachteiligt. Die Klauseln betreffen die Frist zur Rücksendung von Waren sowie eventuell fälligen Schadenersatz, wenn der Kunde die Ware beschädigt hat. Die Vertragsbedingungen müssen entsprechend nachgebessert werden.
Mit ihrem Urteil gaben die Richter des achten BGH-Senats dem Bundesverband der Verbraucherzentralen recht. Dieser hatte insgesamt drei Klauseln moniert, die für den Abschluss von Kaufverträgen verwendet wurden. Eine Klausel, die ebenfalls das Rückgaberecht von Waren regelt, beanstandete das Revisionsgericht jedoch nicht.

Gericht vermisst genaue Angaben

Bei den beiden anderen Klauseln sahen die Richter jedoch die Gefahr, dass Verbraucher irregeführt würden. Bei einer Bestimmung vermisste das Gericht genaue Angaben darüber, wann die einmonatige Frist zur Rücksendung von Waren beginnt. Dies entspreche nicht den gesetzlichen Anforderungen, hieß es.

Bei der zweiten unwirksamen Klausel wurden die Kunden nicht ausreichend darüber belehrt, unter welchen Voraussetzungen sie Schadenersatz für zurückgegebene und von ihnen beschädigte Ware leisten müssen. Ein Gerichtssprecher nannte als Beispiel den Kauf teurer Lederschuhe über Ebay. Wenn ein Kunde die Schuhe anprobiere und dabei etwa die Ledersohle zerkratze, könne er die Schuhe innerhalb von zwei Wochen zurückschicken, ohne für die „Verschlechterung“ der Schuhe zahlen zu müssen. Wertersatz müsste der Verbraucher nach einer gesetzlichen Ausnahmeregelung nur dann leisten, wenn er laut Urteil „spätestens bei Vertragsschluss in Textform“ auf diese drohenden Kosten sowie „eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden“. Ein derartiger Hinweis vor Vertragsabschluss sei bei Ebay aus technischen Gründen jedoch nicht möglich.

Ebay fordert Schutzmöglichkeiten für Händler

Nach Ansicht von Ebay sollten die Bedürfnisse von Händlern und Verbrauchern gleichermaßen berücksichtigt werden. Zwar sei das Widerrufsrecht bei Internetkäufen ein wichtiger Schutz für die Verbraucher. „Gleichzeitig muss es mit Blick auf die Händler jedoch auch effiziente Schutzmöglichkeiten vor einem Missbrauch des Widerrufsrechts geben“, erklärte das Unternehmen in Berlin.

„Das Recht zum An- und Ausprobieren sollte aus unserer Sicht im Internethandel genauso weit reichen wie im stationären Handel – aber auch nicht weiter“, meinte Ebay weiter. Händler sollten die Möglichkeit haben, Käufer zu einem Wertersatz zu verpflichten. Ab 11. Juni 2010 werde eine Widerrufsbelehrung zum Wertersatz, die unmittelbar nach Vertragsschluss erfolgt, mit einer Belehrung vor Vertragsschluss gleichgestellt. Kunden müssen dann unter Umständen für die Verschlechterung der Waren bei bestimmungsgemäßem Gebrauch Wertersatz zahlen.

Die Belehrungspflichten zum Widerrufs- und Rückgaberecht der Verbraucher im Onlinehandel sind derzeit noch so kompliziert, dass Händler bislang immer wieder zu Opfern von Abmahnanwälten wurden und wegen unklarer Formulierungen unbefristete Widerrufs- und Rückgaberechte ihrer Kunden befürchten mussten. Die Bundesregierung hat das Gesetz deshalb zum 11. Juni 2010 reformiert und neue Belehrungsmuster erstellt.


Quelle: focus.de
 
AW: Ebay-Einkauf wird kundenfreundlicher

Ebay kann meiner Meinung nach nicht besonders viel tun. Die müssten erstmal die Leute finden, die solche unsinnigen AGB`s u.s.w erstellt und freigegeben haben. Wenn als Verkäufer irgendetwas gemeldet wird, und dieses Thema bei Ebay nicht schon als Beispiel vorliegt, heisst es immer. Wir können nichts tun, gehen Sie zum Anwalt.

Naja...nicht um sonst kommen langsam andere Auktionhäuser Ebay sehr Nahe...Die sollen nur weitermachen..
 
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