1.3 CI Plus-Modul
1.3.1 Soweit vorrätig, kann der Kunde statt des unter Ziffer 1.2.4 genannten Leih-
Receivers während der Dauer seines Abonnementvertrags von Sky bis zur Beendi-
gung seines Programmabonnements ein CI Plus-Modul leihen. Die Ziffern 1.2.5 und
1.2.6 gelten entsprechend.
1.3.2 Sky leistet in der Weise Gewähr, dass das CI Plus-Modul geeignet ist, die Sen-
designale von Sky zu entschlüsseln. Sky bietet keine Gewähr, dass die Sky Program-
minhalte über das CI Plus-Modul in Verbindung mit einem vom Kunden bereit-
gestellten Endgerät (TV, Display etc.) vollständig empfangen oder vollumfänglich
genutzt werden können. Soweit der Kunde die Sky Programminhalte über das von
ihm bereitgestellte Endgerät nicht empfangen oder vollumfänglich nutzen kann,
berechtigt ihn das nicht zu einer Kündigung des Abonnementvertrags.
1.3.3 Bei CI Plus-Modulen Dritter gilt Ziffer 1.3.2 Satz 2 und 3 entsprechend. Sky
behält sich das Recht vor, den Empfang der Sky Programme über CI Plus-Module
Dritter zu untersagen.
1.3.4 Soweit Sky aus rechtlichen Gründen verpflichtet ist, den Vertrieb von CI Plus-Mo-
dulen oder den Empfang von Sky Programmen über das CI Plus-Modul einzustellen,
hat Sky das Recht, das CI Plus-Modul gegen einen Digital-Receiver auszutauschen.