josef.13
Boardveteran
Wer auf E-Bay als Anbieter eine Auktion abbricht, weil sie ihm nicht gut genug verläuft, kann vom bisher Meistbietenden auf Schadensersatz verklagt werden. Das regelte das Oberlandesgericht Hamm jetzt.
E-Bay: Wer Auktionen vorzeitig abbricht, sollte einiges beachten. " itemprop="image" border="0" height="180" width="170">
Wie es beim
E-Bay Auktion darf nicht abgebrochen werden ohne solide Begründung
Begründung des Hammer Gerichts: Ebay-Auktionen sind "ein verbindliches Angebot an denjenigen, der am Ende die Auktion gewinnt". Das gelte jedenfalls so lange, wie der Anbieter die Auktion nicht ausdrücklich als unverbindlich kennzeichnet. Wer sich also nicht sicher ist, ob er den erwünschten Preis erreichen kann, sollte hier ausdrücklich sagen, dass die Auktion unverbindlich ist - dann kommt er vorher aus dem Geschäft heraus.
Quelle: chip
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hieß, hat eine besonders krasse "Fehlauktion" zum Urteil geführt: Eine Firma hatte einen Gabelstapler (Wiederverkaufswert sind mehrere Tausend Euro) für ein Euro Mindestgebot auf E-Bay angeboten und abgebrochen, als mehr als 300 Euro geboten waren. Sie verkaufte die Maschine anderweitig für den Preis von mehr als 5.000 Euro und muss die Differenz nun dem damaligen Meistbietenden zahlen.E-Bay Auktion darf nicht abgebrochen werden ohne solide Begründung
Begründung des Hammer Gerichts: Ebay-Auktionen sind "ein verbindliches Angebot an denjenigen, der am Ende die Auktion gewinnt". Das gelte jedenfalls so lange, wie der Anbieter die Auktion nicht ausdrücklich als unverbindlich kennzeichnet. Wer sich also nicht sicher ist, ob er den erwünschten Preis erreichen kann, sollte hier ausdrücklich sagen, dass die Auktion unverbindlich ist - dann kommt er vorher aus dem Geschäft heraus.
Quelle: chip