AW: DISKUSSIONSTHREAD zur aktuellen Sky "änderung".... Teil 8
@umax1980
Neue Erkenntnisse gibt es derzeit wohl nicht, Leihgeräte drohen jedem.
Wenn du aber Vertrag mit eigener Hardware hattest, bevor ein Leihgerät aufgezwungen wurde, dann solltest du dich wehren und dein Recht durchsetzen. Technisch hilft hier ja derzeit niemand.
Kostenloses Sky-Modul unter Vorbehalt nutzen, wenn die Freischaltung der V14 für deinen eigenen Receiver nicht erfolgt.
Dann Klage einreichen auf Vertragserfüllung, beim Verbraucherschutz-Juristen um die Ecke für 20 EUR oder etwas schneller hier im Forum, User und ich helfen natürlich kostenfrei, siehe Thread "Urteil gegen Pairing!"
https://www.digital-eliteboard.com/417903-urteil-pairing.html
Erste Kunden haben schon die Freischaltung ihrer V14 durchgesetzt.
Leihgeräte sind nach Vertrag und AGB keine Pflicht. Steht an keiner Stelle. Und das Abschalten der V14 als Zwang zum Leihgerät ist sogar strafbare Nötigung.
@holger01
Deine V14 ist derzeit hell. Hattest Du dein Abo ursprpnglich mit Leihreceiver abgeschlossen? Wenn nicht (also Receiver wurde irgendwann aufgedrängt), dann solltest du das Ding jetzt Sky zurücksenden mit Retourschein und nach Austragen des Geräts aus dem Kundencenter per Mail mitteilen, dass du eigene Hardware nutzt. So steigen deine Chancen, dem Pairing zu entgehen vorerst und auch die Option, ein Sky-Modul ohne Tauschkosten zu erhalten, wenn doch die Karte dunkel wird. Außerdem kannst du so besser Vertragserfüllung ohne Leihgerät durchsetzen.