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Digitale Wirtschaft will transparenten Jugendmedienschutz

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) beklagt mangelnde Transparenz des Aufsichtsgremiums. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) gebe nur unzureichend Auskunft über angezeigte Verstöße, kritisierte BVDW-Präsident Arndt Groth bei der Vorstellung eines Gutachtens zur Situation des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor dem nicht altersgerechten Zugang zu Fernseh- und Online-Angeboten.

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Wenig Rückmeldung

Laut ihrem Tätigkeitsbericht hätte die KJM von April 2005 bis März dieses Jahres zwar 250 Fälle aus dem Bereich der Telemedien bewertet, über den Ausgang der Verfahren, Dauer und Entscheidungsgründe gebe es jedoch keine Angaben, hieß es. So habe die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) nur in wenigen eingereichten Fällen eine "qualifizierte Rückmeldung" der KJM erhalten.


Ungeklärte Kompetenzen

Zugleich bemängelte der Branchenverband unklare Kompetenzen zwischen den staatlichen Institutionen. So sei es nicht selten Praxis, dass Unternehmen bei den Genehmigungsverfahren zunächst Jugendschutz.net bemühen würden, die organistorisch an die KJM angebunden sei. Deren Rolle zwischen der Selbstregulierung und der staatlichen Aufsicht sei jedoch "sehr diffus", sagte BVDM-Medienexperte Gerd M. Fuchs.


Alterskennzeichung im Internet

Der Bundesverband sprach sich zudem dafür aus, die Alterskennzeichnung für Internetangebote im überarbeiteten Staatsvertrag zu regeln. Der BVDM regte an, die bei DVDs angewandte Methode für den digitalen Bereich zu übernehmen. Dies müssten die Anbieter jedoch auf freiwilliger Basis tun. Die KJM hat sich am 2. April 2003 konstituiert. Sie nimmt gemäß dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag die Aufsicht über Rundfunk und Telemedien wahr.


Quelle: ddp
 
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