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PC & Internet Defektes Festnetz-Kabel im Haus kann zu Mietminderung berechtigen

Ein defektes Kabel kann den Mieter einer Wohnung berechtigen, eine Minderung seiner Mietzahlungen durchzusetzen - zumindest wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das hat das Landgericht Essen im Ergebnis eines entsprechenden Rechtsstreits entscheiden. In dem Fall ging es um einen Mieter, in dessen Haus das Kabel zu seiner Anschlussdose in der Wohnung defekt war - und dies über Monate hinweg. Weder Festnetztelefon noch Internet-Zugang konnten so in Betrieb genommen werden und der Mieter war so im Grunde von der heutzutage üblichen Kommunikation mit der Außenwelt abgeschnitten.

Insgesamt 14 Monate dauerte dieser Zustand laut den Gerichtsunterlagen an, teilte die Bundesgeschäftsstelle der Landesbausparkassen mit. Aus Sicht des Mieters war dies eindeutig ein Mangel der Mietsache - und er überwies fortan monatlich einen reduzierten Betrag auf das Konto des Vermieters. Dies führte zwar dazu, dass die Sache vor Gericht ging, doch dieses stellte sich in seinem Urteil hinter den Mieter.

Mobilfunk ist kein Ersatz
Am Landgericht wurde festgestellt, dass Wohnen alles umfasse, was zur zeitgemäßen Benutzung der gemieteten Räume als Lebensmittelpunkt gehört. Und das gilt heute eben auch für eine Telekommunikations-Anbindung. Ist diese lange Zeit nicht funktionsfähig und liegt dies im Verschulden des Vermieters, könne man von einer "erheblichen Tauglichkeitsbeeinträchtigung" sprechen. Denn der Mieter selbst ist im Grunde nur für alles ab der Anschlussdose zuständig. Damit diese ordnungsgemäß funktioniert, muss der Vermieter dem jeweils zuständigen Netzbetreiber Zugang zum Haus gewähren und die notwendigen Arbeiten erlauben.

Der Vermieter hatte statt dessen auf die Nutzung des Mobilfunkes verwiesen. Dieser könne aber zumindest nicht langfristig als Ersatz für eine ordentliche Anbindung per Kabel dienen, so das Gericht. Es stellte daher klar, dass solche Probleme dazu berechtigen, die Miete um zehn Prozent zu mindern.

Quelle; winfuture
 
Zuletzt bearbeitet:
Na endlich mal ein Gericht das es wahr macht ich selber hatte 2 Jahre nix und das nur weil der Hausverteiler im Nachbarhaus war und der sich wiederum Weigerte ein 10 Loch durch die Wand zu erlauben um an den Anschluss Kasten zu kommen. Ehemaliges Firmengelände.
 
Kein Telefon, kein Netz? - Mietminderung möglich
Seit 14 Monaten kein Festnetz. Ein Mieter hat aus diesem Grund seine monatlichen Zahlungen gemindert - das Landgericht Essen gab dem Mann Recht.

Mietmangel oder nicht? In dem vorliegenden Fall vor dem Landgericht Essen (Aktenzeichen 10 S 43/16) wollte ein Mieter einer Wohnung es sich nicht länger gefallen lassen, dass er wegen eines offensichtlich funktionsuntüchtigen Kabels seit 14 Monaten von der Außenwelt abgeschlossen war - zumindest im Hinblick auf das Telefonieren via Festnetz und den Netzanschluss.

Vermieter für Leitung verantwortlich

Laut dem Gericht ist der Mieter für die Telefonverbindung beziehungsweise den Internetanschluss ab der Steckdose selbst zuständig und kann und muss in der Regel einen Telekommunikations-Anbieter auswählen. Das Kabel bis zu dieser Buchse fällt nach Angaben des Infodienstes Recht und Steuern der LBS allerdings in den Verantwortungsbereich des Vermieters.

10 Prozent Mietminderung möglich
Dementsprechend fiel auch das Urteil zugunsten des Mieters aus. Laut dem Gericht stellt das Fehlen einer Festnetzleitung "keine lediglich unerhebliche Tauglichkeitsbeeinträchtigung" dar. Wenn es erforderlich sei, müsse der Eigentümer dem Anbieter zum Reparieren der Leitung Zugang zu seinem Objekt gewähren. Andernfalls sei eine Minderung der Miete um 10 Prozent möglich: Der Hinweis auf eine Nutzung des mobilen Telefonierens zähle angesichts einer so lang anhaltenden Störung nicht.

Quelle: onlinekosten
 
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