Aktivitätszeitraum: Das große Prepaid-Missverständnis
Wer seine Prepaidkarte regelmäßig auflädt, kann sie quasi ewig behalten - ein fataler Irrtum. Der Aktivitätszeitraum von Prepaidkarten schützt Wenig-Nutzer nicht vor der Kündigung. Wir klären auf und zeigen Alternativen zu Prepaid.
In den vergangenen Wochen hat Telefónica viele Umstellungen bei den hauseigenen Mobilfunkmarken und Abrechnungssystemen vorgenommen. Die erklärte Absicht ist, dass die Kunden überwiegend das Online-Kundencenter oder die Apps ("Self-Services") nutzen sollen, um sich über Guthaben, Vertragslaufzeit und andere Details zu informieren. Viele Nutzer müssen sich von jahrelangen Gewohnheiten wie Abfragemöglichkeiten per Kurzwahl verabschieden. Kunden von Aldi Talk - aber auch anderen Marken - suchen seither Informationen wie den Aktivitätszeitraum der Prepaid-Karte in einem Online-Kundencenter, das ihnen erst einmal fremd vorkommt.
Bei den Leser-Anfragen gegenüber teltarif.de kristallisiert sich heraus, dass es bei vielen Nutzern nach wie vor gravierende Missverständnisse über das Prepaid-Modell gibt. Insbesondere der vermeintliche Aktivitätszeitraum von Prepaidkarten hat zur Folge, dass viele Prepaid-Kunden sich in einer falschen Sicherheit wiegen.
Prepaidkarte: Kunde muss jederzeit mit Kündigung rechnen
Prepaid-Karte kann jederzeit gekündigt werden
Bereits in unserem Ratgeber Vertrag ohne Grundgebühr statt Prepaid haben wir darauf hingewiesen, dass es eine ganze Reihe von Handy-Nutzern gibt, die ihr Handy überwiegend in der Schublade liegen haben und es nur gelegentlich herausnehmen, um erreichbar zu sein oder auf Reisen im Notfall telefonieren zu können. Für solche Handy-Kunden ist ein Allnetflat-Vertrag natürlich viel zu teuer, und darum nutzen sehr viele Anwender für diesen Zweck eine wiederaufladbare Prepaidkarte.
Quelle; teltarif
Wer seine Prepaidkarte regelmäßig auflädt, kann sie quasi ewig behalten - ein fataler Irrtum. Der Aktivitätszeitraum von Prepaidkarten schützt Wenig-Nutzer nicht vor der Kündigung. Wir klären auf und zeigen Alternativen zu Prepaid.
In den vergangenen Wochen hat Telefónica viele Umstellungen bei den hauseigenen Mobilfunkmarken und Abrechnungssystemen vorgenommen. Die erklärte Absicht ist, dass die Kunden überwiegend das Online-Kundencenter oder die Apps ("Self-Services") nutzen sollen, um sich über Guthaben, Vertragslaufzeit und andere Details zu informieren. Viele Nutzer müssen sich von jahrelangen Gewohnheiten wie Abfragemöglichkeiten per Kurzwahl verabschieden. Kunden von Aldi Talk - aber auch anderen Marken - suchen seither Informationen wie den Aktivitätszeitraum der Prepaid-Karte in einem Online-Kundencenter, das ihnen erst einmal fremd vorkommt.
Bei den Leser-Anfragen gegenüber teltarif.de kristallisiert sich heraus, dass es bei vielen Nutzern nach wie vor gravierende Missverständnisse über das Prepaid-Modell gibt. Insbesondere der vermeintliche Aktivitätszeitraum von Prepaidkarten hat zur Folge, dass viele Prepaid-Kunden sich in einer falschen Sicherheit wiegen.
Prepaidkarte: Kunde muss jederzeit mit Kündigung rechnen
Du musst angemeldet sein, um Bilder zu sehen.
Prepaid-Karte kann jederzeit gekündigt werden
Bereits in unserem Ratgeber Vertrag ohne Grundgebühr statt Prepaid haben wir darauf hingewiesen, dass es eine ganze Reihe von Handy-Nutzern gibt, die ihr Handy überwiegend in der Schublade liegen haben und es nur gelegentlich herausnehmen, um erreichbar zu sein oder auf Reisen im Notfall telefonieren zu können. Für solche Handy-Kunden ist ein Allnetflat-Vertrag natürlich viel zu teuer, und darum nutzen sehr viele Anwender für diesen Zweck eine wiederaufladbare Prepaidkarte.
Das erste Missverständnis besteht darin, dass man bei einer Prepaidkarte ja keine "Schulden" verursachen könne und darum beim Provider ein "guter" Kunde sei, der von seinem Anbieter deswegen über längere Zeit "in Ruhe gelassen" wird. Viele Nutzer wundern sich darüber, dass sie trotzdem plötzlich wie aus heiterem Himmel die Kündigung für die Prepaid-Karte erhalten - manchmal mit der Begründung, nicht rechtzeitig Guthaben aufgeladen zu haben. Manchmal kommt die Kündigung aber auch ganz ohne Begründung. Im schlimmsten Fall hat die Kündigung per SMS das wochenlang ausgeschaltete Handy gar nicht erreicht und der Kunde merkt erst beim Wiedereinschalten, dass die SIM-Karte abgeschaltet ist. Obwohl der Anbieter dazu verpflichtet ist, das Restguthaben auszubezahlen und die Nummer zu portieren, hat der Kunde jetzt den Ärger, dass er eine neue Prepaidkarte besorgen und sich um die Abwicklung der alten kümmern muss.
Es handelt sich um einen weiteren Irrglauben, dass der Provider sich über Kunden freut, die zwar ein- oder zweimal jährlich Guthaben aufladen, sich aber ansonsten wie eine "Karteileiche" verhalten und die Dienste des Anbieters nur selten oder fast gar nicht nutzen. Doch es kommt noch schlimmer: Das Prepaid-Modell ist ganz unabhängig von der Nutzungsart des Kunden, auch wenn Kunden immer wieder dem Irrtum aufsitzen, sie könnten das Leben der Prepaidkarte durch die Nutzung, Aufladung oder eine Optionsbuchung verlängern.
AGB versus Aktivitätszeitraum
Für eine Prepaidkarte gilt grundsätzlich das, was in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Providers steht. In den AGB schreiben die Provider in der Regel ganz klar, dass Prepaidkarten keine Laufzeit haben und dass sie jederzeit mit Monatsfrist gekündigt werden können. Viele Nutzer übersehen, dass dieses Recht auch für den Provider gilt und nicht nur für den Kunden. Dabei ist es unerheblich, wie viel Guthaben auf dem Prepaid-Konto ist und ob eine Option gebucht ist. Selbst wenn der Kunde eine teure Prepaid-Option für 20 Euro oder mehr gebucht und dem Provider eine SEPA-Lastschrift erteilt hat, damit der Optionspreis monatlich vom Konto abgebucht wird: An den AGB der Prepaidkarte ändert das nichts. Sie bleibt weiterhin monatlich kündbar. Und genau aus demselben Grund kann übrigens der Provider auch Zusatz-Optionen mit Monatsfrist und nach Vorankündigung ändern oder ganz abschaffen. Eine kurzfristige Preiserhöhung einer sich ständig selbst verlängernden Prepaid-Option dürfte ein Gericht aber vermutlich als sittenwidrig einstufen.
Das klingt alles recht gnadenlos - und darum haben sich die Provider für Wenignutzer etwas einfallen lassen, um den Kunden etwas gnädig zu stimmen: den Aktivitätszeitraum. Mit einem Aktivitätszeitraum verspricht der Provider: "Lieber Kunde, wenn du bei unserer Hotline anrufst und/oder einen gewissen Betrag aufbuchst, interpretieren wir das so, dass du weiterhin Interesse an der Prepaidkarte hast und versprechen dir, sie innerhalb der nächsten 6 oder 12 Monate nicht zu kündigen."
Was viele Kunden übersehen: Zum einen ist der Prepaid-Anbieter gar nicht verpflichtet, einen derartigen Aktivitätszeitraum anzubieten. Und zum anderen steht zu den Bedingungen des Aktivitätszeitraums oft nur etwas im Kundencenter oder in der Bestätigungs-SMS nach der Aufladung, aber nicht in den AGB. In vielen Prepaid-AGB ist der Aktivitätszeitraum mit keinem Wort erwähnt. Und das bedeutet: Selbst hier gelten im Zweifelsfall die AGB mit der monatlichen Kündigung. teltarif.de sind keine aktuellen Fälle bekannt, in denen ein Provider vor Ablauf des Aktivitätszeitraums die SIM-Karte abgeschaltet hätte. Unsere Redaktion erreichen aber immer wieder Berichte, dass die Karte nach dem Ablauf des Aktivitätszeitraums ohne weitere Vorwarnung sofort abgeschaltet wird. Insofern ist der Aktivitätszeitraum nicht nur als Gnadenfrist, sondern als direkte Ankündigung der SIM-Karten-Abschaltung nach Ablauf der Frist zu verstehen.
Dass man durch eine Mindestaufladung den Aktivitätszeitraum der Prepaidkarte verlängern kann, wiegt viele Kunden in einer falschen Sicherheit. Sie denken, dass ihnen das auf Jahre die Existenz der Prepaidkarte sichert. teltarif.de-Leser berichten uns, dass sie im Verlauf mehrerer Jahre mitunter schon mehrere hundert Euro auf das Prepaidkonto aufgeladen haben, nur um die SIM-Karte mit der allseits bekannten Rufnummer nicht zu verlieren. Und das, obwohl sie höchst selten telefonieren und das angesammelte Guthaben niemals sinnvoll aufbrauchen können.
Versäumt man dann allerdings einen Aktivitätszeitraum und wird vom Provider gekündigt, ist die Trauer meist groß. Man hat als Kunde seinem Provider durch die Mindestaufladungen und das hohe Guthaben doch über Jahre signalisiert, dass man ein guter Kunde ist. Doch letztendlich gelten auch hier keine emotionalen Argumente, sondern die AGB mit ihrer monatlichen Kündbarkeit für beide Seiten.
Im Übrigen stößt es vielen Prepaid-Kunden sauer auf, dass sie durch die jahrelangen Mindestaufladungen dem Prepaid-Provider quasi kostenlos einen Kredit geben. Das Guthaben ist für den Kunden zwar nicht verloren, es ist aber gebundenes Kapital, das man sicher auch anderweitig sinnvoller investieren könnte.
Das sind die Alternativen für Wenignutzer
Es mag zwar Prepaid-Karten geben, die über Jahre vom Provider nicht angetastet werden und trotz fehlender Mindestaufladung scheinbar "ewig" funktionieren, doch eine Garantie dafür oder einen Anspruch darauf gibt es nicht. Die einzige Alternative für Wenignutzer oder Schubladen-Handy-Besitzer sind Vertragstarife ohne Grundgebühr oder mit einer geringen monatlichen Gebühr und mit Mindestvertragslaufzeit. Im besten Fall hat man hier immerhin 24 Monate "Kündigungsschutz".
Nach wie vor der einzige grundgebührenfreie Tarif, der mit 24-monatiger Laufzeit erhältlich ist, ist der congstar wie ich will (24 Monate). Der vor wenigen Monaten noch erhältliche Unitymedia Family&Friends mit immerhin drei Monaten Mindestvertragslaufzeit ist auf der Webseite von Unitymedia nicht mehr gelistet.
Alle anderen Alternativen mit längerer Laufzeit kosten bereits eine geringe monatliche Grundgebühr wie zum Beispiel der Community-S-Tarif von Wobcom für 2,50 Euro monatlich und 12 Monaten Mindestvertragslaufzeit. Der Dokom21 Mobil basis kostet 2,99 Euro Grundgebühr bei 24 Monaten Mindestvertragslaufzeit. Alle anderen Vertrags-Alternativen mit längerer Mindestvertragslaufzeit kosten bereits mehr als 3 Euro Grundgebühr monatlich.
Vertrags-Alternativen ohne Grundgebühr wie Freenetmobile 8-Cent-Tarif, hellomobil 6-Cent-Tarif, maxxim 8 Cent smart und andere haben nur einen Monat Mindestvertragslaufzeit und sind daher vom Provider ebenso schnell kündbar wie eine Prepaidkarte.
Es handelt sich um einen weiteren Irrglauben, dass der Provider sich über Kunden freut, die zwar ein- oder zweimal jährlich Guthaben aufladen, sich aber ansonsten wie eine "Karteileiche" verhalten und die Dienste des Anbieters nur selten oder fast gar nicht nutzen. Doch es kommt noch schlimmer: Das Prepaid-Modell ist ganz unabhängig von der Nutzungsart des Kunden, auch wenn Kunden immer wieder dem Irrtum aufsitzen, sie könnten das Leben der Prepaidkarte durch die Nutzung, Aufladung oder eine Optionsbuchung verlängern.
AGB versus Aktivitätszeitraum
Für eine Prepaidkarte gilt grundsätzlich das, was in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Providers steht. In den AGB schreiben die Provider in der Regel ganz klar, dass Prepaidkarten keine Laufzeit haben und dass sie jederzeit mit Monatsfrist gekündigt werden können. Viele Nutzer übersehen, dass dieses Recht auch für den Provider gilt und nicht nur für den Kunden. Dabei ist es unerheblich, wie viel Guthaben auf dem Prepaid-Konto ist und ob eine Option gebucht ist. Selbst wenn der Kunde eine teure Prepaid-Option für 20 Euro oder mehr gebucht und dem Provider eine SEPA-Lastschrift erteilt hat, damit der Optionspreis monatlich vom Konto abgebucht wird: An den AGB der Prepaidkarte ändert das nichts. Sie bleibt weiterhin monatlich kündbar. Und genau aus demselben Grund kann übrigens der Provider auch Zusatz-Optionen mit Monatsfrist und nach Vorankündigung ändern oder ganz abschaffen. Eine kurzfristige Preiserhöhung einer sich ständig selbst verlängernden Prepaid-Option dürfte ein Gericht aber vermutlich als sittenwidrig einstufen.
Das klingt alles recht gnadenlos - und darum haben sich die Provider für Wenignutzer etwas einfallen lassen, um den Kunden etwas gnädig zu stimmen: den Aktivitätszeitraum. Mit einem Aktivitätszeitraum verspricht der Provider: "Lieber Kunde, wenn du bei unserer Hotline anrufst und/oder einen gewissen Betrag aufbuchst, interpretieren wir das so, dass du weiterhin Interesse an der Prepaidkarte hast und versprechen dir, sie innerhalb der nächsten 6 oder 12 Monate nicht zu kündigen."
Was viele Kunden übersehen: Zum einen ist der Prepaid-Anbieter gar nicht verpflichtet, einen derartigen Aktivitätszeitraum anzubieten. Und zum anderen steht zu den Bedingungen des Aktivitätszeitraums oft nur etwas im Kundencenter oder in der Bestätigungs-SMS nach der Aufladung, aber nicht in den AGB. In vielen Prepaid-AGB ist der Aktivitätszeitraum mit keinem Wort erwähnt. Und das bedeutet: Selbst hier gelten im Zweifelsfall die AGB mit der monatlichen Kündigung. teltarif.de sind keine aktuellen Fälle bekannt, in denen ein Provider vor Ablauf des Aktivitätszeitraums die SIM-Karte abgeschaltet hätte. Unsere Redaktion erreichen aber immer wieder Berichte, dass die Karte nach dem Ablauf des Aktivitätszeitraums ohne weitere Vorwarnung sofort abgeschaltet wird. Insofern ist der Aktivitätszeitraum nicht nur als Gnadenfrist, sondern als direkte Ankündigung der SIM-Karten-Abschaltung nach Ablauf der Frist zu verstehen.
Dass man durch eine Mindestaufladung den Aktivitätszeitraum der Prepaidkarte verlängern kann, wiegt viele Kunden in einer falschen Sicherheit. Sie denken, dass ihnen das auf Jahre die Existenz der Prepaidkarte sichert. teltarif.de-Leser berichten uns, dass sie im Verlauf mehrerer Jahre mitunter schon mehrere hundert Euro auf das Prepaidkonto aufgeladen haben, nur um die SIM-Karte mit der allseits bekannten Rufnummer nicht zu verlieren. Und das, obwohl sie höchst selten telefonieren und das angesammelte Guthaben niemals sinnvoll aufbrauchen können.
Versäumt man dann allerdings einen Aktivitätszeitraum und wird vom Provider gekündigt, ist die Trauer meist groß. Man hat als Kunde seinem Provider durch die Mindestaufladungen und das hohe Guthaben doch über Jahre signalisiert, dass man ein guter Kunde ist. Doch letztendlich gelten auch hier keine emotionalen Argumente, sondern die AGB mit ihrer monatlichen Kündbarkeit für beide Seiten.
Im Übrigen stößt es vielen Prepaid-Kunden sauer auf, dass sie durch die jahrelangen Mindestaufladungen dem Prepaid-Provider quasi kostenlos einen Kredit geben. Das Guthaben ist für den Kunden zwar nicht verloren, es ist aber gebundenes Kapital, das man sicher auch anderweitig sinnvoller investieren könnte.
Das sind die Alternativen für Wenignutzer
Es mag zwar Prepaid-Karten geben, die über Jahre vom Provider nicht angetastet werden und trotz fehlender Mindestaufladung scheinbar "ewig" funktionieren, doch eine Garantie dafür oder einen Anspruch darauf gibt es nicht. Die einzige Alternative für Wenignutzer oder Schubladen-Handy-Besitzer sind Vertragstarife ohne Grundgebühr oder mit einer geringen monatlichen Gebühr und mit Mindestvertragslaufzeit. Im besten Fall hat man hier immerhin 24 Monate "Kündigungsschutz".
Nach wie vor der einzige grundgebührenfreie Tarif, der mit 24-monatiger Laufzeit erhältlich ist, ist der congstar wie ich will (24 Monate). Der vor wenigen Monaten noch erhältliche Unitymedia Family&Friends mit immerhin drei Monaten Mindestvertragslaufzeit ist auf der Webseite von Unitymedia nicht mehr gelistet.
Alle anderen Alternativen mit längerer Laufzeit kosten bereits eine geringe monatliche Grundgebühr wie zum Beispiel der Community-S-Tarif von Wobcom für 2,50 Euro monatlich und 12 Monaten Mindestvertragslaufzeit. Der Dokom21 Mobil basis kostet 2,99 Euro Grundgebühr bei 24 Monaten Mindestvertragslaufzeit. Alle anderen Vertrags-Alternativen mit längerer Mindestvertragslaufzeit kosten bereits mehr als 3 Euro Grundgebühr monatlich.
Vertrags-Alternativen ohne Grundgebühr wie Freenetmobile 8-Cent-Tarif, hellomobil 6-Cent-Tarif, maxxim 8 Cent smart und andere haben nur einen Monat Mindestvertragslaufzeit und sind daher vom Provider ebenso schnell kündbar wie eine Prepaidkarte.
Quelle; teltarif