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PC & Internet Cyberbunker: Anwälte fordern Aussage der eingeschleusten „Putzfrau“

Trier Eine Polizistin, die verdeckt im Cyberbunker ermittelte, darf nicht vor Gericht aussagen.

Im Prozess um den Traben-Trarbacher Cyberbunker wollen die Anwälte mehrerer Angeklagter es nicht hinnehmen, dass eine der wichtigsten Zeuginnen überhaupt nicht vor Gericht befragt werden darf. Rechtsanwalt Stefan Schmidt, der einen der Administratoren des illegalen Rechenzentrums vertritt, hat am Donnerstag beantragt, doch eine Video-Befragung der Zeugin zuzulassen, bei der Bild und Stimme so verändert werden, dass sie nicht zu identifizieren ist. Er verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs, demzufolge die vollständige Sperre von Zeugen eine absolute Ausnahme bleiben müsse, da sie die Erforschung der Wahrheit behindere.

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Besagte Zeugin ist eine ausländische Polizistin, die als Putzfrau in den Traben-Trarbacher Cyberbunker eingeschleust worden war. Sie sollte mehr über die mutmaßliche Bande herausfinden, die sich nun vor dem Trierer Landgericht verantworten muss. Der Vorwurf: Mit den im Schutzbau installierten Servern sollen die Angeklagten Beihilfe dazu geleistet haben, dass Kriminelle im Darknet in Hunderttausenden Fällen Drogen, Waffen oder gestohlene Daten verkaufen konnten.

Das rheinland-pfälzische Innenministerium hat in Bezug auf diese Polizistin eine „vollständige Sperrerklärung“ abgegeben, um ihre wahre Identität zu schützen. Zum einen sei ihr Leben in Gefahr – und auch das ihrer Familie: Es sei davon auszugehen, dass die Angeklagten und ihre Hintermänner Rache für den „Verrat“ üben wollen. Da die Angeklagten Verbindungen zur organisierten Kriminalität hätten – genauer: zu einem niederländischen Rockerclub und zu einem irischen Drogenboss, der Kontakte zu südamerikanischen Kartellen habe – sei von einer hohen Gewaltbereitschaft auszugehen. Zum anderen habe der deutsche Staat Vertraulichkeit zugesagt. Wenn man diese breche, bestehe die Gefahr, dass das Land die Zusammenarbeit beende. Somit sei auch das Wohl des Staates betroffen.

Auch der Vorsitzende Richter Günther Köhler hatte diese Sperrung in einem Schreiben ans Ministerium als nicht plausibel bezeichnet – unter anderem deshalb, weil die Frau über Monate hinweg im Bunker putzte und die Angeklagten jede Möglichkeit gehabt hätten, sich ihr Aussehen oder ihre sprachlichen Eigenarten einzuprägen. Auch bot Köhler an, dass Zeugen unmittelbar aus der Tiefgarage in den Gerichtssaal kommen könnten, sodass es schwierig würde, ihnen aufzulauern oder sie vom Gericht aus zu verfolgen. Vergeblich. Das Mainzer Innenministerium blieb bei seiner Haltung. Und auch Oberstaatsanwalt Jörg Angerer lehnte den Antrag der Anwälte am Donnerstag ab.

Ein anderer verdeckter Ermittler, der als Gärtner in den Cyberbunker eingeschleust wurde, soll aussagen. Per Video, verfremdet und unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Quelle; volksfreund
 
Es waren also der Gärtner und die Putzfrau. Klingt wie in einem schlechten Krimi.

Aber die Identität wissen die Angeklagten jetzt ja schon, ich denke die hatten keine große Putzkolonne.
 
Angeklagter Hardware-Techniker könnte freikommen

Demnächst könnte ein Angeklagter des Cyberbunker-Verfahrens aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Er war vom Jobcenter vermittelt worden.

Im Prozess um den sogenannten Cyberbunker in Traben-Trarbach an der Mosel könnte einer der inhaftierten Angeklagten freikommen. Gegen einen 40 Jahre alten Bulgaren bestehe kein dringender Verdacht mehr, dass dieser sich der Beihilfe zu Straftaten bei illegalen Online-Plattformen schuldig gemacht habe, berichtete der Trierische Volksfreund (Paywall) nach der Verhandlung vom 26. April 2021. Der Mann soll über das Arbeitsamt an den Cyberbunker vermittelt worden sein und sich vor allem um die Hardware gekümmert haben.

Der Bulgare befindet sich ebenso wie sechs weitere der acht Angeklagten seit einer Razzia vom September 2019 in Untersuchungshaft. Nach Darstellung des Vorsitzenden Richters Günther Köhler bestehe aber weiterhin der Verdacht, dass der Mann einer kriminellen Vereinigung angehört habe, berichtete die Zeitung weiter. Wenn der Angeklagte ein Teilgeständnis ablege, komme angesichts der langen Untersuchungshaft eine Aufhebung des Haftbefehls in Frage.

Dem Anwalt zufolge sei aber noch nicht entschieden, ob der Bulgare nun ein Teilgeständnis ablege oder ob es zu "verfahrensverkürzenden Absprachen" mit dem Gericht und der Generalstaatsanwaltschaft kommen werde.

Der Prozess gegen acht Angeklagte hat im Oktober 2020 begonnen. Der mutmaßlichen kriminellen Vereinigung wird Beihilfe zu fast 250.000 Straftaten vorgeworfen. Die Angeklagten sollen in wechselnder Beteiligung von Juni 2013 bis September 2019 illegale Webseiten gehostet und dadurch Beihilfe zu den von ihren Kunden begangenen Straftaten geleistet haben. Kopf der Bande ist laut Anklage der 61 Jahre alte Niederländer Herman Johan Xennt, der den früheren Bundeswehrbunker gekauft hatte.

Was lief unverschlüsselt über die Server?

Allerdings wurden auf den Servern in Traben-Trarbach nicht nur Darknet-Seiten gehostet, deren Daten verschlüsselt über den Tor-Browser oder andere Browser zugänglich sind. Daher hatten die Ermittlungsbehörden versucht, den nicht verschlüsselten Traffic aus dem Cyberbunker mitzuschneiden und zu analysieren.

Einem IT-Forensiker der Polizei zufolge, der am vergangenen Montag als Zeuge befragt wurde, wurden über Server im Cyberbunker an einem Tag mehrere Hunderttausend Spam-Mails verschickt. Die darin verlinkten Server wurden laut dem Bericht für Botnetz-Angriffe genutzt oder enthielten gefälschte Online-Banking-Portale, Porno-Seiten oder Potenzmittel-Portale. Kunden, die wegen des Betriebs der Seiten Ärger bekommen hatten, bot der Cyberbunker eine Verschleierung der IP-Adresse an. "Die IP wird unsichtbar. Nichts und niemand kann sie vom Netz nehmen. Wir sind der Cyberbunker", schrieb der Cyberbunker 2016.

Wie kooperierte der Cyberbunker mit den Kriminellen?

In den vergangenen Wochen hatte sich das Gericht bereits mit der Frage befasst, inwieweit der Cyberbunker in die Aktivitäten von Kunden involviert war, die auf den Servern illegale Drogenmarktplätze betrieben. Dazu befragte das Gericht Ende März einen Kriminalbeamten, der den Betreiber von Wall Street Market vernommen hatte. Denn der inzwischen verhaftete Betreiber habe die Aussage verweigert, berichtete die Zeitung (Paywall).

Demnach war dem Betreiber nicht klar, dass die Seiten in Deutschland gehostet wurden. Der Kontakt sei über E-Mails gelaufen "mit ganz schwachsinnigen Fantasienamen". Die Identität der Kunden sei nie überprüft worden. Persönlichen Kontakt habe es aber nicht gegeben. In der Verhandlung sei offen geblieben, ob die Cyberbunker-Betreiber gewusst hätten, dass sie den Wall Street Market gehostet hätten, schreibt das Blatt.

Falsche Angaben zu gelöschten Daten

In der vergangenen Woche vernahm das Gericht den inzwischen ebenfalls inhaftierten Betreiber des schwedischen Drogenhandelsplatzes Flugsvamp. Dessen Daten waren ebenfalls in Traben-Trarbach gehostet worden. Der Verhandlung zufolge kooperierte der Cyberbunker nur teilweise mit den Behörden, als diese die Herausgabe von Flugsvamp-Servern forderten. So sei behauptet worden, die Daten seien gelöscht und mehrfach überschrieben worden, berichtete der Volksfreund (Paywall).

Das traf jedoch nicht zu. Schon im Januar 2021 hatte sich im Prozess herausgestellt, dass bei der Razzia im Cyberbunker Hunderte Festplatten sichergestellt wurden, auf denen sich Daten der illegalen Marktplätze befanden. Weil die Serverpasswörter in einer Excel-Tabelle gespeichert worden waren, konnten die Ermittler die Daten auswerten. In seiner Mails dankte der inzwischen verhaftete Flugsvamp-Betreiber dem Cyberbunker dafür, sich für das Menschenrecht "Privatsphäre im Internet und für Freiheit" einzusetzen.

Quelle; golem
 
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