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PC & Internet Convert2MP3: erstmals erklärt Gericht Stream-Ripping-Webseite für illegal

Auf Convert2MP3 war es für Benutzer möglich, mit Hilfe spezieller Tools, Audiospuren von online bereitgestellten Clips auf Plattformen, wie YouTube, herunterzuladen oder auch Video zu speichern. Nach einem Rechtsstreit, der von der Anti-Piraterie-Vereinigung Rights Alliance im Namen der Musikindustrie IFPI, der Verwertungsgesellschaft KODA, der Danish Artist Union und des Danish Musicians Association, geführt wurde, erklärte nun ein dänisches Gericht Convert2MP3 für rechtswidrig. ISPs wurden dazu angehalten, die Seite zu blockieren. Es ist das erste Mal weltweit, dass eine Stream-Ripping-Site für illegal erklärt wurde, berichtet TorrentFreak.

Die Musikindustrie sieht zunehmend ihren Gegner im „Stream-Ripping“. Zu diesem Urteil meint die Rights Alliance in einer Stellungnahme: „Das Ergebnis des Falles ist wegweisend, denn es ist weltweit das erste Mal, dass ein Stream-Ripping-Service gesperrt wurde. Es beweist auch, dass die Aktivitäten von Rights Alliance den Entwicklungen im Internet entsprechen, wo illegale Dienste ständig neue Wege finden, Rechte illegal auszubeuten.“

Maria Fredenslund, Rights-Alliance-Vorsitzende, erklärt, dass: „das Urteil Klarheit für die Nutzer schafft, die bis jetzt möglicherweise davon ausgegangen sind, dass Sites wie Convert2MP3, die neben digitalen Plattformen wie YouTube oder Spotify kostenlos genutzt werden, legal funktionieren. Das Problem ist, dass Stream-Ripping-Dienste die Musik nicht von den Rechteinhabern lizenzieren. Daher freut uns, dass wir nun bestätigt haben, dass Stream-Ripping illegal ist.“

Bereits 2016 wurde YouTube-MP3, die weltweit größte YouTube-Ripping-Seite, in den USA von IFPI, RIAA und BPI verklagt. Dies endete jedoch in einer Vergleichsvereinbarung und wurde nicht in einem vollständigen Verfahren zur eigentlichen Sache entschieden. Das aktuelle Urteil des dänischen Gerichts gegen Convert2MP3 wird wahrscheinlich in zukünftigen, ähnlich gelagerten Fällen in ganz Europa Anwendung finden, da Stream-Ripping als ernstzunehmende Bedrohung für die Tonträgerindustrie und zunehmend als größere Bedrohung angesehen wird, als traditionelle Peer-to-Peer-Piraterie.

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Quelle; tarnkappe
 
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Ja klar, kann man doch bei dem Streamripping-Seiten niemanden mehr wegen des gleichzeitigen illegalen Uploads belangen. In dem Fall hilft nur die Seiten zu sperren. Die User sind in dem Fall solange fein raus, solange der genutzte Dienst keine Protokolle führt und diese auch noch speichert. Außerdem geht die Nutzung von P2P-Netzwerken immer mehr zurück, deren Hoch-Zeit ist schon seit Jahren vorbei.
 
Aber dennoch werden Rekordgewinne mit Abmahnungen der P2P Nutzer gemacht. Nun wird es aber durch die neuen Gesetze ausgeweitet. Überall ist die Gefahr "die nicht von den Netzuser bekämpft wird" ein auf den Sack zu bekommen.
 
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