Premiumize.me, Vavoo, Uploaded und Share-Online nutzen die anonyme Aufladeoption CashtoCode bereits, ihnen werden weitere VPN-Anbieter, Multi- und Sharehoster folgen. Obwohl die Betreibergesellschaft eine Berliner Aktiengesellschaft ist, fällt sie nicht unter die Regulierung der BaFin, die Kunden sind offenbar völlig sicher vor einer Aufdeckung. Da auch die Merchants (Händler) unter bestimmten Bedingungen geschützt sind, könnte CashtoCode die PSC-Karten möglicherweise komplett aus dem Graubereich verdrängen.
Anfang des Jahres berichtete der Multihoster Premiumize.me auf seinem Blog, dass der Dienst von CashtoCode noch anonymer sei, als paysafecard (PSC), der in der Vergangenheit den digitalen Graubereich dominiert hat. Verantwortlich für CashtoCode ist die Berliner Funanga AG. Wir wollten wissen, warum ihre Dienstleistung nicht genauso streng von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert wird, wie paysafecard und die ganzen anderen Banken auch. Wettbewerber Barzahlen.de ist übrigens ein Zahlungsdienst. Die Cash Payment Solutions GmbH gehört dem Vernehmen nach mehrheitlich einer Bank. Damit unterliegt Barzahlen.de der Regulation und muss alle relevanten Kundendaten speichern und bei Bedarf preisgeben.
EU-Regulierung vernichtet das Geschäftsmodell von paysafecard
Was viele nicht wissen: Juristisch betrachtet gilt die paysafecard als elektronisches Geld und untersteht daher der Regulierung der BaFin und anderer europäischer Aufsichtsbehörden. Für jede PSC gibt es naturgemäß einen eigenen PIN-Code, für jede Karte wird beim Betreiber ein eigenes Konto geführt. Folglich wird die britische Paysafe Holdings UK Limited beziehungsweise die entsprechenden Niederlassungen dazu gezwungen, Anfragen von Finanzämtern oder anderen Behörden zeitnah zu beantworten. Aus diesem Grund muss der Betreiber verhindern, dass Nutzer ihren PIN-Code über das Tor-Netzwerk oder einen VPN einlösen, um so ihre IP-Adresse zu verschleiern. Wir haben Ende August des Vorjahres darüber berichtet, dass eine anonyme Einlösung nur bei wenigen VPN-Anbietern oder unter Anwendung anderer Kniffe möglich ist.
Doch es kommt noch schlimmer. Die neue Gesetzgebung in Italien, wird demnächst innerhalb der gesamten Europäischen Union umgesetzt. Die Anti-Geldwäsche-Direktive (AML) wird das Geschäftsmodell von paysafecard auf EU-Ebene komplett vernichten, zumindest wenn es um eine Anwendung ihrer Karten im Graubereich geht. Laut AML muss paysafecard die Anonymität ihrer Kunden komplett aufheben. Dann läuft jeglicher Zahlungsverkehr bei PSC ausschließlich nach dem Know-Your-Customer-Prinzip ab. Das KYC-Prinzip bedeutet konkret: Egal of Neu- oder Bestandskunde. In einigen Ländern müssen sich die Nutzer wie wahrscheinlich auch in Deutschland mit dem korrekten Namen und ihrer Anschrift identifizieren. Die sicherste Methode um die Identifikation der Kunden zu überprüfen, wäre ohne Zweifel das POSTIDENT Verfahren. Das heißt: Egal wie man es dreht oder wendet – ohne Vorlage des eigenen Ausweises würde dann bei Anbietern, die von den Behörden wie Banken behandelt werden, demnächst gar nichts mehr gehen.
Eine Kleinigkeit, die den entscheidenden Unterschied ausmacht
Symbolgrafik © CashtoCode.
Bei CashtoCode läuft das Ganze etwas anders ab. Im Unterschied zu paysafecard kann man das Guthaben eben nicht bei verschiedenen Händlern gestückelt ausgeben. Bei CashtoCode kann man pro Code nur eine einzige Transaktion durchführen. Das Guthaben einer Karte kann man nicht aufteilen. Eine Karte ist gleich ein Händler, der damit bezahlt wird. Eine Aufteilung des Guthabens zur Zahlung verschiedener Waren bzw. Dienstleistungen ist nicht möglich. Und genau die Möglichkeit bei PSC, das Guthaben auf verschiedene Händler aufzuteilen, ist der entscheidende Unterschied. Der CashtoCode-Gutschein ist somit kein elektronisches Geld (E-Geld).
Warum sind die Kunden bei CashtoCode vor einer Aufdeckung geschützt?
Ein Beispiel: Bei Premiumize.me oder Share-Online.biz wird online nach dem Bestellvorgang der Bezahlschein generiert, den man sich ausdruckt. Den Barcode kann man sich am Ende des Prozesses auch per E-Mail zuschicken lassen. Mit dem Ausdruck oder einem Auszug der E-Mail, den man mit dem Smartphone vorzeigt, gehen die Kunden dann zu einem der vielen teilnehmenden Händler und bezahlen den entsprechenden Betrag bar (!) an der Kasse. Daraufhin überträgt die Tankstelle oder das Kiosk den Zahlungseingang, womit die Bezahlung vollzogen ist. CashtoCode informiert Premiumize.me, dass ein Gutschein in Höhe XY bezahlt wurde. Abschließend wird der Premium-Account oder VPN-Zugang für den Barzahler freigeschaltet, fertig! Man speichert grundsätzlich keine Kundendaten. Bei einer Barzahlung liegen sowieso keine Informationen vor, die irgendwer speichern oder auf Anfrage preisgeben könnte. Deswegen sollte man seine EC-Karte, Kreditkarte etc. unbedingt in der Brieftasche lassen.
US-amerikanische Krypto-Börsen dürfen keine deutsche Kunden annehmen!
Nice to know: Eigentlich verstoßen alle deutschen Kunden gegen die Nutzungsbedingungen von Coinbase, Kraken & Co. Die US-amerikanischen Krypto-Handelsplätze dürften eigentlich gar keine deutschen Kunden akzeptieren. In den AGB von Coinbase steht im ersten Satz: „The websites and the services offered by Coinbase are NOT addressed to persons who have their registered office or place of residence in Germany.“ (Stand 14. März 2018)
Da sich aber kaum jemand die Nutzungsbedingungen durchliest, ist dies vielen Anwendern gar nicht bekannt. Und die Exchanges in den USA? Die ganzen Krypto-Handelsplätze werden wohl kaum freiwillig auf die vielen Kunden von außerhalb verzichten wollen. Das tuen sie sicherlich erst dann, sobald die Börsenaufsichtsbehörde (United States Securities and Exchange Commission = SEC) sie dazu zwingen würde. Aber gerade die Regulierung der ganzen Anbieter für Krypto-Dienstleistungen steht noch ganz am Anfang. Auch die EU hat noch diese Fragestellung noch nicht abschließend behandelt.
Quelle; tarnkappe
Anfang des Jahres berichtete der Multihoster Premiumize.me auf seinem Blog, dass der Dienst von CashtoCode noch anonymer sei, als paysafecard (PSC), der in der Vergangenheit den digitalen Graubereich dominiert hat. Verantwortlich für CashtoCode ist die Berliner Funanga AG. Wir wollten wissen, warum ihre Dienstleistung nicht genauso streng von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert wird, wie paysafecard und die ganzen anderen Banken auch. Wettbewerber Barzahlen.de ist übrigens ein Zahlungsdienst. Die Cash Payment Solutions GmbH gehört dem Vernehmen nach mehrheitlich einer Bank. Damit unterliegt Barzahlen.de der Regulation und muss alle relevanten Kundendaten speichern und bei Bedarf preisgeben.
EU-Regulierung vernichtet das Geschäftsmodell von paysafecard
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Was viele nicht wissen: Juristisch betrachtet gilt die paysafecard als elektronisches Geld und untersteht daher der Regulierung der BaFin und anderer europäischer Aufsichtsbehörden. Für jede PSC gibt es naturgemäß einen eigenen PIN-Code, für jede Karte wird beim Betreiber ein eigenes Konto geführt. Folglich wird die britische Paysafe Holdings UK Limited beziehungsweise die entsprechenden Niederlassungen dazu gezwungen, Anfragen von Finanzämtern oder anderen Behörden zeitnah zu beantworten. Aus diesem Grund muss der Betreiber verhindern, dass Nutzer ihren PIN-Code über das Tor-Netzwerk oder einen VPN einlösen, um so ihre IP-Adresse zu verschleiern. Wir haben Ende August des Vorjahres darüber berichtet, dass eine anonyme Einlösung nur bei wenigen VPN-Anbietern oder unter Anwendung anderer Kniffe möglich ist.
Doch es kommt noch schlimmer. Die neue Gesetzgebung in Italien, wird demnächst innerhalb der gesamten Europäischen Union umgesetzt. Die Anti-Geldwäsche-Direktive (AML) wird das Geschäftsmodell von paysafecard auf EU-Ebene komplett vernichten, zumindest wenn es um eine Anwendung ihrer Karten im Graubereich geht. Laut AML muss paysafecard die Anonymität ihrer Kunden komplett aufheben. Dann läuft jeglicher Zahlungsverkehr bei PSC ausschließlich nach dem Know-Your-Customer-Prinzip ab. Das KYC-Prinzip bedeutet konkret: Egal of Neu- oder Bestandskunde. In einigen Ländern müssen sich die Nutzer wie wahrscheinlich auch in Deutschland mit dem korrekten Namen und ihrer Anschrift identifizieren. Die sicherste Methode um die Identifikation der Kunden zu überprüfen, wäre ohne Zweifel das POSTIDENT Verfahren. Das heißt: Egal wie man es dreht oder wendet – ohne Vorlage des eigenen Ausweises würde dann bei Anbietern, die von den Behörden wie Banken behandelt werden, demnächst gar nichts mehr gehen.
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Eine Kleinigkeit, die den entscheidenden Unterschied ausmacht
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Symbolgrafik © CashtoCode.
Bei CashtoCode läuft das Ganze etwas anders ab. Im Unterschied zu paysafecard kann man das Guthaben eben nicht bei verschiedenen Händlern gestückelt ausgeben. Bei CashtoCode kann man pro Code nur eine einzige Transaktion durchführen. Das Guthaben einer Karte kann man nicht aufteilen. Eine Karte ist gleich ein Händler, der damit bezahlt wird. Eine Aufteilung des Guthabens zur Zahlung verschiedener Waren bzw. Dienstleistungen ist nicht möglich. Und genau die Möglichkeit bei PSC, das Guthaben auf verschiedene Händler aufzuteilen, ist der entscheidende Unterschied. Der CashtoCode-Gutschein ist somit kein elektronisches Geld (E-Geld).
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US-amerikanische Krypto-Börsen dürfen keine deutsche Kunden annehmen!
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Nice to know: Eigentlich verstoßen alle deutschen Kunden gegen die Nutzungsbedingungen von Coinbase, Kraken & Co. Die US-amerikanischen Krypto-Handelsplätze dürften eigentlich gar keine deutschen Kunden akzeptieren. In den AGB von Coinbase steht im ersten Satz: „The websites and the services offered by Coinbase are NOT addressed to persons who have their registered office or place of residence in Germany.“ (Stand 14. März 2018)
Da sich aber kaum jemand die Nutzungsbedingungen durchliest, ist dies vielen Anwendern gar nicht bekannt. Und die Exchanges in den USA? Die ganzen Krypto-Handelsplätze werden wohl kaum freiwillig auf die vielen Kunden von außerhalb verzichten wollen. Das tuen sie sicherlich erst dann, sobald die Börsenaufsichtsbehörde (United States Securities and Exchange Commission = SEC) sie dazu zwingen würde. Aber gerade die Regulierung der ganzen Anbieter für Krypto-Dienstleistungen steht noch ganz am Anfang. Auch die EU hat noch diese Fragestellung noch nicht abschließend behandelt.
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