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PC & Internet Bußgelder gegen Netzbetreiber wegen verschleppter Anbieterwechsel

Die Bundesnetzangentur hat gegen drei Netzbetreiber ein Bußgeld verhängt, weil es wiederholt zu Verzögerungen beim Anbieterwechsel gekommen ist. Ein viertes Verfahren läuft. Es sind die üblichen Verdächtigen.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat Bußgelder in Höhe von insgesamt 225.000 Euro gegen drei große Netzbetreiber verhängt. Die Unternehmen sollen wiederholt gegen ihre Pflichten beim Anbieterwechsel verstoßen haben, wie die Regulierungsbehörde am Mittwoch in Bonn mitteilte. Gegen einen vierten Anbieter sei ebenfalls ein Verfahren eingeleitet worden, erklärte BNetzA-Präsident Jochen Homann.

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Kommt es beim Anschlusswechsel zu langen Offline-Phasen, kann sich der Kunde an die Regulierungsbehörde wenden.
Bild: dpa, Rolf Vennenbernd

Welche Unternehmen betroffen sind, sagt die Bundesnetzagentur auf Nachfrage nicht. "Insgesamt entfallen auf die vier betroffenen Anbieter rund 70 Prozent des Beschwerdeaufkommens zum Anbieterwechsel", sagte Homann laut Mitteilung. Dem Vernehmen nach handelt es sich um Telefónica, Vodafone und 1&1. Das vierte Verfahren soll gegen die Telekom eingeleitet worden sein.

Um Kunden beim Wechsel des Telekommunikationsanbieters vor langen Ausfällen des Anschlusses zu schützen, darf die Unterbrechung seit der Reform des Telekommunikationsgesetzes 2012 nicht länger als einen Kalendertag dauern. Dabei haben beide Seiten – der alte und der neue Anbieter – die Pflicht, für einen weitgehend reibungslosen Wechsel zu sorgen. Wer beim Anbieterwechsel länger als einen Tag auf sein Telefon verzichten muss, kann sich direkt bei der Bundesnetzagentur beschweren.

Für Verstöße kann die Bundesnetzagentur bis zu 100.000 Euro Bußgeld verhängen. In diesem Fall waren es 75.000 pro Anbieter. Dabei hat die Regulierungsbehörde den Unternehmen angerechnet, dass sie mit der Einführung automatisierter Schnittstellen an der langfristigen Verbesserung des Wechselprozesses mitwirken. Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das Amtsgericht Bonn entscheidet.

Quelle: heise
 
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