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Handy - Navigation Bußgeld droht auch bei ausgeschaltetem Handy am Steuer

Ein Autofahrer wollte während der Fahrt nur kurz mit einem Blick auf sein Smartphone kontrollieren, ob das Mobiltelefon ausgeschaltet ist. Doch laut Urteil des OLG Hamm ist dies am Steuer nicht erlaubt.

Als Fahrer ohne Freisprechanlage mit dem Handy in der Hand zu telefonieren, ist verboten. Doch auch wer das Gerät am Steuer nur mal kurz in die Hand nimmt, etwa um zu prüfen, ob es ausgeschaltet ist, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 29. Dezember 2016, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist (Az: 1 RBs 170/16).

Ein- und Ausschalten des Mobiltelefons im Straßenverkehr nicht erlaubt
Im konkreten Fall nahm ein Mann während der Fahrt sein Handy in die Hand. Das beobachtete ein Polizist. Vor Gericht gab der Mann an, via Homebutton nur kontrolliert haben zu wollen, ob das Handy tatsächlich ausgeschaltet gewesen sei.

Doch auch das ist verboten. Denn auch Ein- und Ausschalten des Mobiltelefons sei eine im Straßenverkehr unerlaubte Nutzung. Unerheblich dabei war, ob das Handy tatsächlich aus gewesen war und dies nur kontrolliert werden sollte. Der Mann musste ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro bezahlen.

handy-im-auto_news_4896.jpg

Quelle; onlinekosten
 
jetzt noch ein Smartphone verbot bei spazieren , strasse durhgehen , und ich werde wider freu das ich die schit smartphone zombis nicht umfahre ;)

das ist doch nicht mehr normal , die leute sind sowas von abhengig von dem schit geworden , das sie ohne zu schauen auf die strasse gehen , weil sie auf facebok , oder instargram oder whatsup grade in dem moment antworten müssen riskieren sie ihr leben

was pasiert mit den menschen , ich habe angst selber so zu werden
 
Man müsste sich mal ne Tafel dunkle Herrenschokolade ans Ohr halten. Ob die einem daraus ein mißbräuchlich bedientes Sony Xperia machen würden?
Spaß beiseite, diese Telefon-Unsitte während der Fahrt kann gar nicht hart genug bestraft werden. Ich hab immer noch das von der englischen Polizei kürzlich veröffentlichte Video vor Augen, wo der 40-Tonner ungebremst auf der Autobahn ins Stauende gekracht ist (mehrere Tote), weil der Fahrer whatsappen musste. Und die Dash-Cam dieses Blindfliegers hat's alles schön aufgenommen...
 
Das Problem heisst aber nicht "Handy" sondern Aufmerksamkeit.
Es musss kein Handy schuld an einem Unfall haben.
Es reicht schon, wenn der Brummi Fahrer sich gerade bei der Petiküre am Armaturenbrett befindet.
Ein Bussgeld schreckt doch nicht ab. Anklage wegen versuchtem Mord schon eher.
 
Auch wenn es im ersten Moment unverständlich klingt, daß ein ausgeschaltetes Handy in der Hand im bewegten KFZ zu einer gerichtlichen Strafe führt, macht es doch die unmissverständliche Botschaft dahinter deutlich: Hände weg vom Handy, wenn du Auto fährst. Für den Polizist der das beobachtet ist es ja nicht immer ersichtlich, ob das Fon an o. aus ist und da ist so ein grundsätzliches Verbot nur logisch. 100 Euro + 27 Euro Verwaltungskosten + einen Punkt reicht aber wohl immer noch nicht, denn ich beobachte öfter mal KFZ-Führer, die das einfach ignorieren.

Hier noch der link zum weiter oben genannten Video:
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Zuletzt bearbeitet:
Handy hin oder her.
Handy ist nicht der einzigste Schwerpunkt.
Normal müsste dann auch das essen oder trinken verboten werden.
Da ich viel unterwegs bin, sehe ich das öffters.
Das beste was ich bis jetzt gesehen habe ist ein LKW- Fahrer der auf der Autobahn auf seinen Lenkrad eine Zeitung aufgeschlagen hatte.
 
...und die schlimmsten sind die, dio andere Autofahrer beim Fahren beobachten anstatt auf die Straße zu gucken. :)
 
Ich hab einen neuen VW. Da ist in der Konsole ein großes Display verbaut für Radio, Navi, Boardcomputer,...... Da olle Teil läßt sich nur per Berührung bedienen, das ist Ablenkung pur und ist laut der neuen StVo verboten.
Toll gemacht, VW!
 
Festeinbauten sind davon nicht betroffen, genausowenig wie Smartphones in einer Halterung oder Navis an der Winschutzscheibe. Dort darf auch weiterhin munter drauflos getippt und gewischt werden. Ablenken tut's aber trotzdem, genau wie Einstellungen im Maxidot suchen und verändern während der Fahrt. Den gesunden Menschenverstand kann einem der Gesetzgeber nun mal nicht abnehmen, da bleibt weiterhin jeder selbst gefordert zu entscheiden, ob er nur mal schnell per tippen den Sender wechselt oder eher umfangreichere Einstellungen im Klangmenü vornimmt. Letzteres war auch bei konventionellen Radios nicht mit einem Tastendruck erledigt und daher besser während der Fahrt zu unterlassen. Routenerstellung am Navi gehört da auch dazu, auch wenn nicht ausdrücklich verboten.
 
Aus dem Satz hier werd ich nicht schlau:

"Tablet & Co.: Der Gesetzgeber schränkt – wie bisher schon bei Mobiltelefonen – jetzt auch die Nutzung anderer elektronischer Geräte ein: Tablet oder Navi dürfen während der Fahrt nicht mehr in der Hand gehalten werden. Egal, ob fest installiert oder auf dem Beifahrersitz liegend: Mehr als ein kurzer Blick auf das Gerät ist zur Bedienung nicht erlaubt. Wie beim Handy drohen Bußgelder von 100 € aufwärts, Punkte und Fahrverbote..."

Quelle:
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Weiter vorne im Artikel steht das Festverbaute weiterhin bedient werden dürfen, in dem Abschnitt steht Egal, ob fest installiert.....
Da blickt doch keienr mehr durch, ich zumindest nicht mehr.
 
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