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PC & Internet Bundesnetzagentur dreht auf: So schnell muss dein Internet jetzt mindestens sein

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Der Bundesrat hat jüngst einer entscheidenden Änderung zugestimmt, die den Zugang zum Internet für alle Bürger:innen in Deutschland verbessern soll. Die Mindestbandbreite für die Grundversorgung mit Telekommunikationsdiensten wird erhöht.

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So schnell muss euer Internet künftig mindestens sein.
(Bild: Den Rozhnovsky/Shutterstock)

Der Download steigt von 10 Mbit/s auf 15 Mbit/s, während die Upload-Geschwindigkeit mit einem Sprung von 1,7 Mbit/s auf 5 Mbit/s mehr als verdreifacht wird. Das teilt die Bundesnetzagentur in einer Presseerklärung mit.

Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller sieht in der Anpassung einen wichtigen Schritt. Die Mindestversorgung sei wie der Mindestlohn, sagt er. Viele hätten mehr, aber niemand solle darunterfallen. Die neue Untergrenze trage dazu bei, die digitale Teilhabe zu stärken, sei es im privaten oder beruflichen Umfeld. Müller kündigte an, dass die Vorgaben auch künftig regelmäßig geprüft und an aktuelle Anforderungen angepasst würden.

Das bedeuten die neuen Werte für Haushalte


Vor allem Mehrpersonenhaushalte profitieren von der Erhöhung: Videokonferenzen, Online-Learning und die gleichzeitige Nutzung mehrerer Geräte sollen nun auch bei minimaler Grundversorgung problemlos möglich sein. Allerdings hat die verbesserte Leistung ihren Preis: Der monatliche Tarif für die Grundversorgung steigt auf etwa 35 EUR.

Empfehlungen der Redaktion

Die neuen Vorgaben basieren auf einer umfassenden Evaluierung der Bundesnetzagentur aus dem Frühjahr 2024. Dabei wurden die technische Machbarkeit und die gesellschaftlichen Anforderungen an einen zeitgemäßen Internetzugang untersucht. Ziel war es, eine angemessene soziale, wirtschaftliche und digitale Teilhabe zu gewährleisten.

Bereits seit Dezember 2021 haben alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland das gesetzlich verankerte Recht auf einen schnellen Internetzugang. Wer trotz der neuen Mindeststandards keinen entsprechenden Zugang erhält, kann sich direkt an die Bundesnetzagentur wenden.

Quelle; t3n
 
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