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PC & Internet Bundesgerichtshof: Preise in Newslettern sind verbindlich

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Bundesgerichtshof: Preise in Newslettern sind verbindlich

Die Preisangabenverordnung gilt auch Newslettern und ähnlichen Internetmedien, so der Bundesgerichtshof in seinem Urteil. Damit dürften Lockangebote, die per Email versendet werden, ein Ende haben. (Andreas Link, 23.06.2010)
Stein des Anstoßes für das Urteil vom 10. Dezember 2009 war eine Klage gegen einen Kabelbetreiber aus Baden-Württemberg, in der eine ungenaue Preisangabe beanstandet wird. Der Kabelnetzbetreiber hat einen Telefonanschluss samt Internet-Flatrate beworben, dabei allerdings verschwiegen, dass ein TV-Anschluss für das Angebot benötigt wird und darüber hinaus ebenfalls zusätzliche Anschlusskosten anfallen.

In dem Gerichtsentscheid wird ausgeführt, dass die Regeln der Preisangabenverordnung unabhängig vom verwendeten Medium gelten. Im genannten Fall wurde das Angebot per Newsletter beworben. Besonders der für den Kunden entstehende Endpreis muss aus einem Angebot ersichtlich sein.

Im Falle von genannten Datenübertragungsgeschwindigkeiten kommt man allerdings den Netzanbietern entgegen. Laut dem Urteil muss der Anbieter nicht explizit darauf hinweisen, dass die beworbene Geschwindigkeit nicht permanent verfügbar sein kann. Das Gericht sieht es als gegeben an, dass die meisten Bundesbürger genug Kentnis vom Internet haben um zu wissen, dass manche Angebote, beispielsweise aus Übersee, langsamer sind als im Angebot beworben, sich dieser Umstand aber der Macht des Anbieters entzieht.

Quelle: pcgameshardware
 
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