Die Richter des BGH halten das Anbieten von Werbeblockern im Internet für zulässig. Axel Springer hatte gegen die Software geklagt.
KarlsruheDas Anbieten von Werbeblockern im Internet ist zulässig. Dieses Urteil hat am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet. Auch bei Online-Zeitungen darf die Werbung herausgefiltert werden. Damit wies der BGH die Klage des Verlagskonzerns Axel Springer gegen den Werbeblocker-Anbieter Eyeo in letzter Instanz ab.
Springer habe keinen Unterlassungsanspruch, so das Gericht. Da Nutzer den Filter aktiv installieren müssen, liege keine direkte Geschäftsbehinderung seitens des Anbieters vor. Im übrigen könne sich Springer wehren, indem der Verlag Nutzern mit Werbeblockern den Zugang zu seinen Online-Zeitungen verwehre.
Das Urteil war von den Zeitungsverlagen mit großer Spannung erwartet worden, weil sie ihre Online-Angebote über Werbeanzeigen finanzieren. Werbeblocker gefährdeten das digitale Presseangebot im Internet, argumentierte Springer in der Verhandlung.
Quelle:Axel Springer unterliegt vor BGH – Werbeblocker sind zulässig
KarlsruheDas Anbieten von Werbeblockern im Internet ist zulässig. Dieses Urteil hat am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet. Auch bei Online-Zeitungen darf die Werbung herausgefiltert werden. Damit wies der BGH die Klage des Verlagskonzerns Axel Springer gegen den Werbeblocker-Anbieter Eyeo in letzter Instanz ab.
Springer habe keinen Unterlassungsanspruch, so das Gericht. Da Nutzer den Filter aktiv installieren müssen, liege keine direkte Geschäftsbehinderung seitens des Anbieters vor. Im übrigen könne sich Springer wehren, indem der Verlag Nutzern mit Werbeblockern den Zugang zu seinen Online-Zeitungen verwehre.
Das Urteil war von den Zeitungsverlagen mit großer Spannung erwartet worden, weil sie ihre Online-Angebote über Werbeanzeigen finanzieren. Werbeblocker gefährdeten das digitale Presseangebot im Internet, argumentierte Springer in der Verhandlung.
Quelle:Axel Springer unterliegt vor BGH – Werbeblocker sind zulässig