Die virtuelle Währung Bitcoin wurde vom Bundesfinanzministerium in wesentlichen Punkten anerkannt. Die Behörde machte auf Nachfrage des FDP-Abgeordneten Frank Schäffler konkrete Angaben über Legalität und Steuerpflicht des digitalen Geldes. So sind Spekulationsgewinne, die durch den schwankenden Kurs der Währung zustande kommen, nach einem Jahr abgabefrei.
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Bislang galt für die virtuelle Währung Bitcoin in Deutschland keine eindeutige Rechtssicherheit. Auf Nachfrage des FDP-Abgeordneten Frank Schäffler äußerte sich nun das Bundesfinanzamt zur Legalität des Geldes. Grundsätzlich wurden Bitcoins als eine Art „privates Geld“ anerkannt. Damit gelten die Rechnungseinheiten als rechtlich und steuerlich gebilligt, wir die FAZ berichtet.
Entsprechend müssen sich deutsche Nutzer der anonymen Währung jedoch auch auf einige Pflichten einlassen. So ist der geschäftliche Handel mit Bitcoins grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Dies sollte jedoch in erster Linie nur Wechselbörsen und gewerbliche Händler betreffen. Private Nutzer haben diesbezüglich offenbar nichts zu befürchten.
Anders verhält es sich bei Spekulationsgewinnen. Wer durch den schwankenden Bitcoin-Kurs Umsatz macht, muss die Einnahmen versteuern. Diese Pflicht entfällt erst, wenn die im Rahmen der Spekulation eingekauften Bitcoins ein Jahr auf dem Konto verblieben. Eine Abgeltungssteuer, wie sie bei Aktien- und Zinsgeschäften üblich ist, existiert nicht.
Zum aktuellen Zeitpunkt ist ein Bitcoin etwa 79 Euro wert. Vor drei Jahren war eine Einheit noch für unter 7,50 Euro erhältlich. Durch diese heftigen Kursschwankungen gelang es einigen Nutzern, große Gewinne einzufahren. Die pendelnden Werte kommen insbesondere durch die schwankende Nachfrage zustande. Als prominente Investoren gelten die Winklevoss-Zwillinge, die zuletzt sogar die Gründung einer Bitcoin-Vermögensgesellschaft planten.
Quelle: Gulli