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PC & Internet BGH-Urteil: Eltern dürfen Facebook-Konto der toten Tochter einsehen

Das Mädchen war vor eine U-Bahn gestürzt. Die Eltern erhoffen sich von ihrem Facebook-Profil Hinweise. Nun wird es freigegeben.

Karlsruhe. Facebook muss den Eltern eines toten Mädchens als Erben Zugang zu dem seit fünfeinhalb Jahren gesperrten Nutzerkonto der Tochter gewähren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in letzter Instanz entschieden.

Auch Briefe und Tagebücher gingen an die Erben über, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann bei der Urteilsverkündung. Es bestehe kein Grund, digitale Inhalte anders zu behandeln. Die Tochter habe mit Facebook einen Nutzungsvertrag geschlossen, und die Eltern seien als Erben in diesen Vertrag eingetreten. (Az. III ZR 183/17)

Die Richter hoben damit ein Urteil des Berliner Kammergerichts auf, das die Sperre unter Verweis auf das Fernmeldegeheimnis bestätigt hatte. Die Eltern erhoffen sich von den privaten Inhalten der Seite Aufschluss über die Todesumstände der 15-Jährigen.

Seit dem Tod ihrer Tochter vor fünfeinhalb Jahren stritten die Eltern mit Facebook um den Zugang zum gesperrten Nutzerkonto des Mädchens. Die 15-Jährige war Ende 2012 in Berlin vor eine U-Bahn gestürzt. Bis heute ist ungeklärt, ob es ein Suizid war oder ein Unglück. Von den privaten Inhalten der Facebook-Seite erhoffen sich die Eltern neue Hinweise. Auch mit Passwort können sie sich aber nicht anmelden, denn Facebook hat das Profil im sogenannten Gedenkzustand eingefroren.

Digitaler Nachlass nirgendwo eindeutig geregelt
Zuvor hatte das Berliner Kammergericht ihnen unter Verweis auf das Fernmeldegeheimnis den Zugang verwehrt. Die BGH-Richter hatten in der Verhandlung am 21. Juni bereits durchblicken lassen, dass sie diese Argumentation nicht für überzeugend halten. (Az. III ZR 183/17)

Ob Erben Chat-Nachrichten und E-Mails genauso lesen dürfen wie beispielsweise Tagebücher oder Briefe, ist nirgendwo eindeutig geregelt.

Facebook argumentiert mit Datenschutz für Freunde
Die Schwierigkeiten ergeben sich daraus, dass nur wenige digitale Inhalte sich bei dem Verstorbenen daheim auf einem Datenträger befinden. Vieles liegt auf einem Server oder Rechner im Internet („Cloud“). Hat der Tote nicht verfügt, was damit passieren soll, bekommen die Erben vom Anbieter unter Umständen keinen Zugriff.

Ein Facebook-Profil im „Gedenkzustand“ bleibt für alle Kontakte des Verstorbenen zur Erinnerung erreichbar. Sich einloggen und etwas ändern kann aber niemand mehr. Facebook lehnt die Freigabe der Konto-Inhalte für die Eltern ab: Die Freunde des Mädchens hätten darauf vertraut, dass private Nachrichten auch privat bleiben.

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Quelle; morgenpost
 

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Nunja, gut dass das jetzt endgültig geklärt ist. Da es eine BGH Entscheidung ist, profitieren ja auch viele andere davon.

Aber ob man wirklich wissen will, was die Tochter da geschrieben hat? Es ändert doch sowieso nichts mehr...
 
BGH-Urteil - Erben bekommen Zugang auf Facebook-Konto

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat in letzter Instanz heute in einem Grundsatzurteil entschieden, dass der Zugriff auf Facebook-Konten vererbbar ist. Hintergrund des Urteils ist ein tragischer Unfall, der sich Ende 2012 in einem U-Bahnhof in Berlin ereignete. Dort wurde ein 15-jähriges Mädchen von einem Zug erfasst. Offen blieb die Frage, war es ein Unfall oder hatte das Mädchen möglicherweise Suizid begangen.

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Mit dem Urteil widersprachen die Karlsruher Richter einem Urteil des Berliner Kammergerichts, das eine Sperre unter Verweis auf das Fernmeldegeheimnis bestätigt hatte. Jedoch noch in der Vorinstanz hatte das Landgericht Berlin im Jahre 2015 der Klage der Mutter zunächst stattgegeben. Den Eltern des toten Mädchens wurde der Zugriff auf den Facebook-Account ihrer Tochter bereits seit fünfeinhalb Jahren verwehrt. Die Eltern erhofften sich durch einen Einblick in das Facebook-Konto ihrer Tochter Aufschluss über die Todesumstände der 15-Jährigen. Die Mutter trat als Klägerin auf, die daher gerne die Nachrichten ihrer Tochter einsehen wollte.

Zwar kannten die Eltern des Mädchens ihr Facebook-Passwort, ein Zugriff auf das Konto blieb ihnen aber verwehrt, weil sich das Konto zu dem Zeitpunkt bereits im sogenannten Gedenkzustand befand, einem Profilstatus für Verstorbene. Facebook veranlasste das nach einem Nutzerhinweis auf den Tod des Mädchen. Unter Gedenkzustand ist zu verstehen, dass das Profil online bleibt und nur für die Nutzer sichtbar ist, die auch vorher bereits Einblick hatten. Auf Nachfrage der Eltern weigerte sich Facebook mit der Begründung, dass der Gedenkzustand nicht nur die Rechte toter Nutzer schütze, sondern auch die von ihren Facebook-Kontakten, das Konto freizugeben. Die Freunde des Mädchens hätten darauf vertraut, dass die ausgetauschten Nachrichten privat blieben.

Mit der Urteilsbegründung, dass auch Briefe und Tagebücher an die Erben übergingen, entschied der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann, dass hier ebenso kein Grund bestehe, digitale Inhalte anders zu behandeln. Da die Tochter mit Facebook einen Nutzungsvertrag abgeschlossen habe, wären nun die Eltern berechtigt, als Erben in diesen Vertrag einzutreten, das auch durch Facebooks Bestimmungen nicht außer Kraft gesetzt wird. Fraglich war vor der Entscheidung generell, ob sich digitale Inhalte vererben lassen, also auch auf Festplatten befindliche Daten oder solche auf fremden Servern.

Die Mutter kommentierte: „Wir sind überaus erleichtert über die Entscheidung des BGH. Facebook hat immer betont, anhand unseres Falles Rechtssicherheit gewinnen zu wollen. Sie ist nun hergestellt und darum hoffen wir sehr, dass das Unternehmen uns nun umgehend Zugang zu dem Account unserer Tochter gewährt und uns nicht weitere Wochen, Monate oder gar Jahre des quälenden Wartens zumutet.“

Ein Facebook-Sprecher gab bekannt: „Wir fühlen mit der Familie. Gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass der persönliche Austausch zwischen Menschen auf Facebook geschützt ist. Wir haben inhaltlich eine andere Position vertreten und der langwierige Prozess zeigt, wie komplex der verhandelte Sachverhalt ist.“

Quelle: Tarnkappe
 
Man zerstört sich mit sowas nur selbst. Aber du hast recht. Mir kann es persönlich egal sein was die Eltern da machen. Viele Eltern wollen einiges nicht wahrhaben, auch wenn die Tatsachen auf der Hand liegen.
 
wenn die Tatsachen auf der Hand liegen.
Liegen sie das im betroffenen Fall? Ich glaube mal nicht, da wohl nur Fremdverschulden auszuschließen war und nicht eindeutig klar wurde ob Unfall oder Suizid. Respekt verdient aber wer sich durch 3 Instanzen gegen solch einen Konzern stellt, die Beweggründe mal aussen vor gelassen.
 
1. habe ich die Aussage nicht direkt auf diesen Fall bezogen, sondern eher Allgemein.
2. Geht es die Eltern einen feuchten Kehricht an, was die Tochter mit anderen geschrieben hat. Was wollen die Eltern damit bezwecken? Beweise sammeln, dass die Tochter sich nicht umgebracht hat, um besser schlafen zu können und sich keine Vorwürfe machen zu müssen? Facebooks Einstellung ist löblich. Ich finde es ohnehin ein Unding das ein Erbe das Recht hat so tief ins Private einzudringen. Das gilt auch für Briefe und Datenträger. Wenn jemand seinen Erben vor seinem Tod Sachen nicht offen legen wollte, warum sollte sich diese Einstellung nach dem Tod ändern? Nur weil die Person sich jetzt dagegen nicht mehr wehren kann? Privatsphäre sollte auch nach dem Tod gelten. Für jeden. Privatsphäre ist ein hohes Gut in Deutschland, was sich nicht so ohne weiteres aufheben lässt. Wieso wird hier unter Lebenden und Toten unterschieden?
 
In der Regel lasse ich solche Konten von Verwandten und Freunde auf "in Erinnerung an" setzen. Dann ist der Account dicht und man kann den User später mal wieder besuchen. So zu sagen ist es ein Virtueller Friedhof.

Wenn nicht gerade noch viele Fragen offen sind, finde ich schon das keiner ein Anrecht auf die Daten haben soll. Geht doch keinen was an, was man mit der Person geschrieben hat. Wenn man den Datenschutz mal braucht, ist er an sinnvoller Stelle nicht da.

Die klassischen Gräber werden auch weniger, es ist auch teils nicht ohne, 30 Jahre ein Grab zu pflegen und zu wässern.
 
Zuletzt bearbeitet:
nicht direkt auf diesen Fall bezogen,
Das Urteil bezieht sich aber nun mal auf diesen Fall.
....Wenn jemand seinen Erben vor seinem Tod Sachen nicht offen legen wollte, warum sollte sich diese Einstellung nach dem Tod ändern?..
Wo steht das jemand was nicht wollte?
Wenn dem so ist kann man das im Testament festlegen!
Ist dir schon mal in den Sinn gekommen das ein Mittzwanziger nicht unbedingt damit rechnet am nächsten Tag in der Kiste zu liegen? Sicher würde man dann alles vorher regeln. Um noch einmal auf den Fall der 15 jährigen zurückzukommen. Was wäre wenn da eine Lebensversicherung dran hängt? Da macht es sehr wohl einen Unterschied ob Suizid ober Unfall vorliegt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist doch einfach, man hinterlässt Passwörter und Kontendaten bei einem Notar und sichert den Zugang nur aus wichtigen Grund. Diese schrittweise Aufweichung der Privatsphäre regt mich langsam auf. Wenn man das nicht will, geht es Niemanden etwas an.
 
Was hat denn das mit Aufweichung der Privatsphäre zu tun???
Wenn die Eltern gerne wissen möchten, ob irgendwas vor dem Suizid gepostet wurde, was eventuell der Auslöser hätte sein können, dann ist es vollkommen legitim.
Und der Teil mit dem Notar... auch vollkommen daneben.
 
Schulen, Gerichte oder sonst etwas sollen fehlerhafte Erziehung der Eltern ersetzen, denen wird eine Einsicht bei Facebook auch nichts nützen.
Bin hier jetzt raus.
 
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