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PC & Internet BGH-Urteil: Eltern dürfen Facebook-Konto der toten Tochter einsehen

Das Mädchen war vor eine U-Bahn gestürzt. Die Eltern erhoffen sich von ihrem Facebook-Profil Hinweise. Nun wird es freigegeben.

Karlsruhe. Facebook muss den Eltern eines toten Mädchens als Erben Zugang zu dem seit fünfeinhalb Jahren gesperrten Nutzerkonto der Tochter gewähren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in letzter Instanz entschieden.

Auch Briefe und Tagebücher gingen an die Erben über, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann bei der Urteilsverkündung. Es bestehe kein Grund, digitale Inhalte anders zu behandeln. Die Tochter habe mit Facebook einen Nutzungsvertrag geschlossen, und die Eltern seien als Erben in diesen Vertrag eingetreten. (Az. III ZR 183/17)

Die Richter hoben damit ein Urteil des Berliner Kammergerichts auf, das die Sperre unter Verweis auf das Fernmeldegeheimnis bestätigt hatte. Die Eltern erhoffen sich von den privaten Inhalten der Seite Aufschluss über die Todesumstände der 15-Jährigen.

Seit dem Tod ihrer Tochter vor fünfeinhalb Jahren stritten die Eltern mit Facebook um den Zugang zum gesperrten Nutzerkonto des Mädchens. Die 15-Jährige war Ende 2012 in Berlin vor eine U-Bahn gestürzt. Bis heute ist ungeklärt, ob es ein Suizid war oder ein Unglück. Von den privaten Inhalten der Facebook-Seite erhoffen sich die Eltern neue Hinweise. Auch mit Passwort können sie sich aber nicht anmelden, denn Facebook hat das Profil im sogenannten Gedenkzustand eingefroren.

Digitaler Nachlass nirgendwo eindeutig geregelt
Zuvor hatte das Berliner Kammergericht ihnen unter Verweis auf das Fernmeldegeheimnis den Zugang verwehrt. Die BGH-Richter hatten in der Verhandlung am 21. Juni bereits durchblicken lassen, dass sie diese Argumentation nicht für überzeugend halten. (Az. III ZR 183/17)

Ob Erben Chat-Nachrichten und E-Mails genauso lesen dürfen wie beispielsweise Tagebücher oder Briefe, ist nirgendwo eindeutig geregelt.

Facebook argumentiert mit Datenschutz für Freunde
Die Schwierigkeiten ergeben sich daraus, dass nur wenige digitale Inhalte sich bei dem Verstorbenen daheim auf einem Datenträger befinden. Vieles liegt auf einem Server oder Rechner im Internet („Cloud“). Hat der Tote nicht verfügt, was damit passieren soll, bekommen die Erben vom Anbieter unter Umständen keinen Zugriff.

Ein Facebook-Profil im „Gedenkzustand“ bleibt für alle Kontakte des Verstorbenen zur Erinnerung erreichbar. Sich einloggen und etwas ändern kann aber niemand mehr. Facebook lehnt die Freigabe der Konto-Inhalte für die Eltern ab: Die Freunde des Mädchens hätten darauf vertraut, dass private Nachrichten auch privat bleiben.

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Quelle; morgenpost
 
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1. Wenn das Kind hier Selbstmord-Pläne geschmiedet hat, ist das die Sache des Kindes. Wenn es mit den Eltern nicht darüber sprechen wollte, ist das zu akzeptieren. Punkt fertig aus. Eine 15 Jährige hat eine Privatsphäre. Wenn die Eltern etwas nicht wissen sollten, dann ändert sich diese Einstellung nach dem Tod auch nicht.
2. Nochmal. Es mag legitim sein, dass die Eltern meinen wissen zu dürfen, was wirklich geschah. Wenn die Tochter darüber nicht reden wollte, hat es nach dem Tod die Eltern weiterhin nichts anzugehen. Wenn die Tochter ein Mitteilungsbedürfnis gehabt hat, hätte sie vor dem Tod darüber geredet.
3. Hat das viel mit der Privatsphäre zu tun. Erben können eben zu Lebzeiten keine Einsicht in private Dinge erlangen, schon gar keine Briefe, Datenträger, private Accounts etc. Bei einer Minderjährigen mag das vielleicht noch bis zu einem gewissen Grad möglich sein - aber auch dort gibt es inzwischen genügend Urteile die auch die Rechte von Minderjährigen stärken. Nochmal: WIESO sollte die Privatsphäre mit dem Tod enden?!
 
...irgendwelche Schreibreien bei Fratzenbuch oder anderen soz. Netzwerken zählen genau so zum Erbe wie Tagebücher oder andere private Aufzeichnungen.
Also haben die Erben ein Recht alles was dem Verstorbenen gehört hat ausgehändigt bzw. offengelegt zu bekommen, es sei denn der Verstorbene hat etwas anderes in einem Testament festgelegt.
Damit bestätigt das Urteil nur eine logische Rechtsauffassung
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Mutter kann ihren Frieden finden?

Und wenn dabei rauskommt, dass die Tochter sich umgebracht hat, weil sie sich von ihren Eltern schlecht behandelt gefühlt hat? Was ist daran Frieden? ich glaube du hast keine Ahnung was du da schreibst. Einiges bleibt besser verdeckt. Schon gerade was man nicht vor dem Tod offen legen wollte.
 
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Ich werde niemals in so eine Situation kommen, da ich zu so etwas auch anders stehe. Wenn sich jemand umbringt, ist das seine Sache. Wieso sollte ich die Person daran hindern? Jeder hat eine freie Entscheidung im Leben. Nur weil einige schon völlig verblendet sind von Merkel & Co und an die Propaganda glauben, dass keiner mehr selber über das Fortbestehen seines Lebens entscheiden darf? Weil das nicht christlich ist? Oh je. Das ist so rückständig.

Wenn sich die eigenen Kinder umbringen, dann sollte man vielleicht erstmal bei sich selber nach den Ursachen suchen. Wer seine Kinder in Watte packt , der muss sich nicht wundern, dass die Kinder in der heutigen Welt mit den kleinsten Problemen nicht mehr klar kommen. Jeder hat seine Probleme. Der Unterschied liegt darin, dass einige gelernt haben mit Problemen umzugehen. Andere wiederrum haben sowas nie gelernt. Kein Wunder das Psychiater und Psychologen Hochkonjunktur haben.
 
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Das hat nichts mit Privatsphäre zu tun. Wenn jemand in Deutschland über Suizid nachdenkt und diese Einstellung dann auch irgendwie äußert, dann kommt das jeweilige PsychKG des Bundeslandes zum Tragen, welches ein Einschreiten bei Selbst- oder Fremdgefährdung vorsieht.

Ich hab genug Erfahrung in Sachen Suizid und Personen, die dies betrifft, also hör auf so einen Quatsch zu schreiben...
 
Was hat dies nun mit christlich oder nicht christlich zu tun?
Die Mutter möchte doch wohl wissen ob es ein Unfall war oder nicht und das kann ich sehr gut verstehen.
 
Als kleine Ergänzung zu #1: Neben dem berechtigten und von jeder gerichtlichen Instanz bestätigten Interesse der Eltern an der Klärung der Frage: "Unfall oder Selbstmord?" geht es für das Elternpaar außerdem noch um eine nicht unerhebliche Summe Geldes: Der Fahrer der U-Bahn hat die Mutter auf Schadenersatz (Schmerzensgeld und Verdienstausfall) verklagt. Begründung: Das Mädchen habe Selbstmord begangen und ihn damit geschädigt.

Darüber hinaus konnte mit dem vorliegenden Urteil die bisher in keiner Weise geklärte Frage des digitalen Erbes geklärt werden.

Alle anderen, auch ethische Gedanken über Selbstmord oder Sterbehilfe haben mit dem geschilderten Urteil also überhaupt nichts zu tun.

Gruß

Fisher
 
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