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PC & Internet Urteil: Erben erhalten Zugang zu Apple-Dienst iCloud

Laut Landgericht Münster muss Apple Erben eines verstorbenen iCloud-Nutzers Zugriff auf dessen Daten geben. Der BGH hatte bereits im Sommer 2018 grundsätzlich entschieden, dass digitale Inhalte an die Erben fallen.

Apple muss den Erben eines gestorbenen iCloud-Anwenders Zugang zu dem Netz-Service gewähren. Das hat das Landgericht Münster in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden. Die Erben erhoffen sich von den in der iCloud gespeicherten Daten Erkenntnisse über die Gründe, die zum Tod des Apple-Kunden aus dem Münsterland führten. In der iCloud können Fotos, E-Mails und andere Dokumente gespeichert werden. (Az.: 014 O 565/18)

Apple hatte Wunsch der Angehörigen auf Datenzugriff abgelehnt

Nach Angaben der Bielefelder Rechtsanwaltskanzlei Brandi, die die Erben vor Gericht vertrat, starb der Familienvater während einer Reise im Ausland. Apple habe den Wunsch der Angehörigen, Zugang zu den in der iCloud gespeicherten Daten zu erhalten, außergerichtlich abgelehnt.

Apple wollte den Fall nicht kommentieren. Experten wiesen aber darauf hin, dass der iPhone-Konzern in der Vergangenheit auch ohne Gerichtsverfahren in ähnlich gelagerten Fällen den Erben Zugang zu iCloud-Daten von Verstorbenen ermöglicht habe. Dazu habe die Vorlage eines Erbscheins genügt. In anderen Fällen habe ein Gerichtsbeschluss dazu geführt, dass Apple den Erben einen Zugang zu den iCloud-Daten von Toten gewährt habe. In dem Fall vor dem Landgericht Münster wurde die Apple Distribution International ULC beklagt. Die Apple-Tochtergesellschaft in Irland ist der Vertragspartner für iCloud-Nutzer in Deutschland.

BGH: Digitale Inhalte fallen an Erben

Im vergangenen Juli hatte der Bundesgerichtshof (BGH) grundsätzlich entschieden, dass auch persönliche Inhalte im Netz grundsätzlich an die Erben fallen. Es gebe keinen Grund, digitale Inhalte anders zu behandeln als Briefe oder Tagebücher (Az. III ZR 183/17). In dem Fall ging es um das Facebook-Konto einer 15-Jährigen, die Ende 2012 in Berlin vor eine U-Bahn gestürzt war. Die Eltern wollten mit Hilfe der Facebook-Daten klären, ob ihre Tochter Suizid begangen hat oder verunglückt ist. Mit dem Urteil des Landgerichts Münster wird die BGH-Entscheidung auf sonstige Onlinedienste übertragen

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Quelle; onlinekosten
 
Ich stell mal eine ganz einfache Frage: Wieso ist es Apple überhaupt möglich, anderen Zugriff zu gewähren?

Da liegen höchst private Daten und die sollten vollverschlüsselt und nur dem Besitzer zugänglich sein.
 
das ist die große Frage.. Angeblich sind die Daten auf iCloud aber nicht verschlüsselt und aufrufbar. Nur lokale Daten sind sicher... Ist doch bei fast jedem Cloud Anbieter das gleiche..
 
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