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BFH: Bei eBay-Verkäufen droht Umsatzsteuerpflicht

josef.13

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Wer regelmäßig in Internet in größerem Umfang Gegenstände verkauft, muss dafür möglicherweise auch Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) ans Finanzamt zahlen. Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat entschieden, dass beim Verkauf einer Vielzahl von Waren über Jahre hinweg eine "nachhaltige, unternehmerische und damit umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit" vorliegen kann. (Az.: Link ist nicht mehr aktiv., Urteil vom 26.4.2012). Bei dem Prozess sei es um ein Ehepaar gegangen, das über
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Modelleisenbahnen, Puppen, Porzellan, Briefmarken oder auch Software verkauft habe, teilte der BFH am Mittwoch mit.

Umsatzsteuer auf "private Verkäufe"?
Das Paar hatte die Waren seit Ende 2001 angeboten. Bei eBay gab es an, es handle sich um Privatverkäufe. Die Eheleute meldeten die Geschäfte zwar nicht beim Finanzamt, Steuerfahnder wurden aber darauf aufmerksam und werteten den Internet-Handel als unternehmerische Tätigkeit. Daraufhin erließ das Finanzamt Bescheide für Umsatzsteuerzahlungen für die Jahre 2003 bis 2005. In dieser Zeit hatte das Paar bei 841 Verkäufen etwa 83.500 Euro erzielt - das Finanzamt verlangte rund 11.500 Euro Umsatzsteuer.

Dagegen hat das Ehepaar erfolglos geklagt. Die Verkäufer hatten argumentiert, dass es nur um die Auflösung ihrer Sammlungen und somit um ihr Privatvermögen gegangen sei. Damit konnten sie sich weder beim Finanzgericht in erster Instanz noch beim BFH durchsetzen. Die Münchner Bundesrichter argumentieren, dass es nicht darauf ankomme, ob die Eheleute schon beim Kauf der Sammlergegenstände an den Wiederverkauf gedacht haben oder nicht. Wesentlich sei auch, dass die eBay-Verkäufer wie ein Händler "aktive Schritte zum Vertrieb der Gegenstände" unternommen hätten.

Zuständiges Gericht entscheidet noch über Details

Der BFH verwies den Fall an das zunächst zuständige Gericht zurück, das noch Details klären muss. So ist noch unklar, ob bei manchen Geschäften statt des normalen Umsatzsteuersatzes (19 Prozent) der reduzierte von 7 Prozent berechnet werden muss.

Quelle: onlinekosten.de
 
Ich finde das echt ne unverschämtheit... Wo soll ich nun mein Graffl loswerden wenn ich nicht auf den Flomarkt rennen mag wegen 2 sachen? So a schmarrn -_-

Die leute die aufm Flomarkt 20tonnen Kabel und so verkaufen die müssen höchstwarscheinlich keine Ust abführen..

Hoffentlich wird das noch gekippt....
 
Du hast das falsch verstanden.
Es geht hierbei nicht um die zwei Sachen, die verkauft werden.

Sondern um ein Pärchen, welches in zwei Jahren in über 800 Verkäufen rund 83.000€ eingenommen hat.

Das Beispiel hat nichts mehr mit privatem Handel zu tun.

Du musst dir also keine Sorgen machen.




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ähm ok, ich habe gelesen ab 2001 das hat mich schokiert und fande das auch nicht sonderlich viel in einem jahr 80sachen zuverscherberl. Deshalb war ich echt a bissl geschockt deswegen und hat die zwei jahre überlesen
 
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