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Besuchskinder eines Hartz-IV-Empfängers wird nur zur Hälfte berücksichtigt

bebe

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Besuchskinder eines Hartz-IV-Empfängers wird nur zur Hälfte berücksichtigt

Der für die Besuchskinder benötigte Wohnraum wird bei einem Hartz-IV-Empfänger nur zur Hälfte berücksichtigt. Das Umgangsrecht rechtfertigt keine volle Berücksichtigung. Anstatt den vollen 15 qm werden daher nur 7,5 qm pro Kind bei der Wohnungsgröße berücksichtigt. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall erhielt ein Hartz-IV-Empfänger im Rahmen seines Umgangsrechts regelmäßig mittwochs, jedes 2. Wochenende sowie während der Hälfte der Ferien Besuch von seinen drei Kindern. Aufgrund dessen war er der Meinung, dass ihm der Wohnraum eines 4-Personen-Haushalts und somit eine von 90 qm zustehe. Da sowohl die Arbeitsagentur als auch das Sozialgericht Mannheim dies anders sahen, musste sich nunmehr das Landessozialgericht Baden-Württemberg mit dem Fall beschäftigen.

Kein Anspruch auf 90 qm Wohnung

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg führte zum Fall aus, dass der Besuch von Kindern im Rahmen des Umgangsrechts des ALG-II-Empfängers den erhöht. Aufgrund des grundrechtlichen Schutzes von Ehe und Familie (Art. 6 GG) bestehe insofern eine besondere Förderungspflicht. Dies habe jedoch nicht bedeutet, dass dem eine für einen 4-Personen-Haushalt maßgebliche Wohnungsgröße von 90 qm zusteht.

Hälftige Berücksichtigung der Besuchskinder beim Wohnraumbedarf

Zwar erhöhe sich der Raumbedarf für jedes des Leistungsempfängers auf je 15 qm, so das Landessozialgericht weiter. Dies gelte aber nur dann, wenn die dauerhaft im Haushalt leben. Dies sei hier hingegen nicht der Fall gewesen. Vielmehr habe der Leistungsempfänger nur im Rahmen seines Umgangsrechts Besuch von seinen Kindern erhalten. In einem solchen Fall sei nicht von einem vollen, sondern nur von einem halben Raumbedarf pro Kind auszugehen. Es sei zu beachten, dass staatliche Leistungen die Ausübung des Umgangsrechts nur ermöglichen und nicht optimieren sollen.

Anspruch auf Wohnungsgröße von 67,5 qm bestand
Ausgehend von der angemessenen Wohnungsgröße für einen 1-Personen-Haushalt von 45 qm und den drei Kindern habe sich nach Rechnung des Landessozialgerichts ein erhöhter Wohnraumbedarf von 67,5 qm ergeben (15 qm x 3 Kinder : 2 + 45 qm).


© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.08.2014

bebe
 
AW: Besuchskinder eines Hartz-IV-Empfängers wird nur zur Hälfte berücksichtigt

Wieviel stand, nochmal, einem Hund zu? Man will ja keinen Ärger mit dem Tierschutz!
:emoticon-0132-envy:

MfG
 
AW: Besuchskinder eines Hartz-IV-Empfängers wird nur zur Hälfte berücksichtigt

Dann gibt es ja noch die Tierschutzvereine, die nicht nur Hund, Katze, Maus vertreten und grundsätzlich eine artgerechte Tierhaltung fordern. Muss ja nicht gleich ein Schwein in der Wohnung sein, dem dann ein entsprechender Schweinestall zusteht, reicht ja auch ein Vogel, der genügend Freiraum zum Fliegen in der Wohnung braucht.

Ich fass es nicht, was für Anspruchsdenken manche haben:
Ist alleine und bekommt regelmäßig am Mittwoch (höchstwahrscheinlich nur für ein paar Stunden, also 1/2 ... 1 Tag pro Woche ergibt maximal 52 Tage/Jahr) Besuch der drei Kinder, alle 14 Tage kommen sie am Wochenende (Samstag zu Sonntag, also 1..2 Tage aller zwei Wochen ergibt dann maximal 52 Tage/Jahr) zu Besuch und die Hälfte der Schulferien (sind dann 4...5 Wochen im Jahr oder um die 35 Tage/Jahr). Rechnet man alles zusammen, sind die Kinder also maximal 52+52+35=137 Tage/Jahr in der Wohnung zu Besuch, bei insgesamt 365 Tagen/Jahr ist da die Anrechnung des halben Wohnraumbedarfs sogar noch zu viel und man könnte mit 137/365=0,375 auch nur gut ein Drittel Wohnraummehrbedarf anrechnen.
 
AW: Besuchskinder eines Hartz-IV-Empfängers wird nur zur Hälfte berücksichtigt

Ein Beispiel , wie auf Kosten des Kindeswohl der Amtsschimmel genau berechnet was das Kind braucht.
Kein Wunder das in diesm Land so wenig Kinder gezeugt und großgezogen werden.
Man muß es sich zweimal überlegen , ob im Falle eines finanziellen Engpaßes den Kindern das noch gewährt wird, was für sie notwendig ist.
Das läßt sich nicht runterrechnen auf nen Quadratmeteranteil oder wieviel Musikinstrumente oder Sportaktivitäten ein Kind aus einer gesellschaftlichen oder finanziell schlecht gestellten Familie haben darf.
Hier werden die Kinder abgestraft , obwohl sie nicht für die Lebenssituation der Eltern verantwortlich sind.
Es geht nicht darum dem Hartz 4 Empfänger eine größere Wohnung zu genehmigen, es geht ausschließlich um das Kindeswohl.
Der Staat und damit wir alle tragen die Verantwortung für die Zukunft der Gesellschaft und es ist eine Pflicht , wenn es die Eltern nicht können, für die Kinder die bestmöglichen Startbedingungen zu schaffen.
Dazu gehört auch eine anständige Unterbringungung zu jeder Zeit ihres Lebens.
mfg
psychotie
 
AW: Besuchskinder eines Hartz-IV-Empfängers wird nur zur Hälfte berücksichtigt

Mal ehrlich: Reichen einem Menschen 67,5qm Wohnraum, welcher überwiegend alleine bewohnt und vom Staat finanziert wird nicht auch aus?

Das Urteil sagt ja nicht: Weg mit den Kindern, sondern nur: 90qm sind zuviel für euch.


Und wenn ich diesen Satz lese, erhebt sich eine rethorische Frage:
"Ausgehend von der angemessenen Wohnungsgröße für einen 1-Personen-Haushalt von 45 qm".

"Wisst ihr eigentlich, wie teuer 45qm sind, wenn ich meine Miete alleine bezahlen muss?"


Bei allem Verständnis für unschuldig in Armut Geratene: Mit der Ablehnung der Förderung einer 90qm Wohnung wurden meines Erachtens lediglich finanzielle Ressourcen zurückbehalten, die einem anderen Bedürftigen zu Gute kommen können.

Gruß

Fisher
 
AW: Besuchskinder eines Hartz-IV-Empfängers wird nur zur Hälfte berücksichtigt

@ Link ist nicht mehr aktiv. zudem ist es ja so dass bei der Mutter, dort wo die Kinder den Lebensminttelpukt haben, eine größere Wohnung wohl gewährt wird.
Es geht ausschließlich um eine Wohnung in der die Kinder gerade mal ein drittel des Jahres verbringen, die Rechnung kannst du beim Post von Daggi_Duck nachsehen.

Sollte man also für einen Elternteil der alleine lebt eine Wohnung mit 90qm bezahlen, nur weil hin und wieder die Kinder da sind?
Das halte ich schon für sehr überzogen.

bebe
 
AW: Besuchskinder eines Hartz-IV-Empfängers wird nur zur Hälfte berücksichtigt

Ich finde diese Regelung ausnahmsweise absolut ok.
Dafür das die Kinder nur ab und zu da sind, ist es mehr als ausreichend für einen alleine.
 
AW: Besuchskinder eines Hartz-IV-Empfängers wird nur zur Hälfte berücksichtigt

...
Es geht ausschließlich um eine Wohnung in der die Kinder gerade mal ein drittel des Jahres verbringen, die Rechnung kannst du beim Post von Daggi_Duck nachsehen.
...

Und das gute Drittel eines Jahres ist schon sehr hoch angesetzt, wenn man bedenkt, dass sich die Kinder wohl wahrscheinlich nicht 24 Stunden beim Vater aufhalten, sondern nur ca. einen halben Tag. In Analogie dazu sind sie an den Wochenden aller zwei Wochen auch nicht den gesamten Sonnabend und Sonntag, also 2x24 Stunden, sondern höchstwahrscheinlich auch nur jeweils einen halben Tag, also 2x12 Stunden, beim Vater. Berücksichtigt man das in der Rechnung, werden aus den 137 Tagen im Jahr nur noch 85 Tage im Jahr, an denen sich die Kinder wirklich beim Vater aufhalten. Da sind dann 85/365=0.23 nicht mal ein Vierteljahr, so dass man auch gut nur 1/4 zusätzlichen Wohnraum bewilligen könnte und nicht mehr.

Klar, die Kinder sind immer die leidtragenden, wenn Erwachsene zwar Kinder in die Welt setzen, sich aber nicht der Konsequenzen und ihrer Verantwortung den Kindern gegenüber bewusst sind. Wer alleinstehender Vater von drei Kindern und Hartz IV Empfänger ist, kann in der Vergangenheit nicht verantwortungsvoll gehandelt haben und wird es auch in Zukunft höchstwahrscheinlich nicht tun. Da ist schon die Forderung für die 90qm Wohnung ein Anzeichen für, denn die Wohnungsgröße ist nun wirklich nicht das Maß für verantwortungsvolles handeln den Kindern gegenüber, sondern reiner Egoismus bzw. eben Anspruchsdenken.
 
AW: Besuchskinder eines Hartz-IV-Empfängers wird nur zur Hälfte berücksichtigt

...und wer sagt denn das alle 3 Kinder sich gleichzeitig bei ihm aufhalten.
Würde er sich, wenn er die Wohnung selbst bezahlen müsste eine 90m² Wohnung leisten, nur weil sich seine Kinder ab und an mal bei ihm aufhalten?
Kann ich mir kaum vorstellen!
Aber die Leute die für seinen Lebensunterhalt schon aufkommen sollen ruhig für ihn eine so große Wohnung bezahlen.
 
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