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Beitragsservice: GEZ-Nachfolger nimmt Arbeit auf

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Bis zur offiziellen Einführung des neuen Rundfunkbeitrags sind zwar noch ein paar Wochen hin, die Arbeit nimmt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio aber bereits am heutigen Montag (26. November) auf. Die Behörde ist ab sofort online über ihre Homepage erreichbar.

Ab dem kommenden Jahr wird sich der neue Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio um alle Belange rund um den Rundfunkbeitrag kümmern: Er erhebt die Beiträge, verwaltet die etwa 42 Millionen Beitragskonten, informiert und berät Antragsteller und diejenigen, die noch Fragen zu dem neuen System haben. Ihre Arbeit hat die neue Behörde
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, die ihren Hauptsitz in Köln
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haben wird, aber bereits aufgenommen, denn über die am heutigen Montag gestartete Homepage
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Rundfunkbeitrag.de
ist der Beitragsservice ab sofort erreichbar
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. Das teilte der WDR mit.

Ziel der neuen Behörde sei es, den Beitragszahlern "einen verbesserten Service anzubieten sowie die Verfahren und Prozesse zu vereinfachen", wie WDR-Verwaltungsdirektor und Verwaltungsratsvorsitzender des zukünftigen Beitragsservice Hans W. Färber erklärte. Dazu gehöre eben auch, "dass komplizierte Nachfragen, wer welche Geräte zu welchem Zweck bereithält, zukünftig entfallen werden", so Färber weiter.

Auf der neuen Homepage stellt die Behörde alle relevanten Informationen über den neuen Rundfunkbeitrag
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und die damit in Zusammenhang stehenden Verfahren bereit. So können nicht nur zahlreichen Informations-Flyer in deutscher, englischer und türkischer Sprache abgerufen und heruntergeladen werden, auch die wichtigsten Formulare zur Anmeldung
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, Änderungsmitteilungen oder auch der Antrag zur Rundfunkbefreiung stehen zur Verfügung. Zudem kann der zu entrichtigende Betrag über einen Beitragrechner ermittelt werden.

Quelle: Digitalfernsehen
 
Umfrage: 60 Prozent lehnen neuen Rundfunkbeitrag ab

Der neue Rundfunkbeitrag, bei dem die Gebühr ab Januar 2013 pauschal je Wohnung abgerechnet wird, stößt bei den Deutschen bisher auf wenig Gegenliebe. Einer Umfrage von TNS Forschung zu Folge, lehnen 60 Prozent die Neuregelung ab.

Nach wie vor stößt der neue Rundfunkbeitrag
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bei den Deutschen auf große Ablehnung. Wie der "Spiegel" in seiner Montagsausgabe unter Berufung auf eine Umfrage von TNS Forschung berichtete, wird das neue Bezahlmodell von mehr als der Hälfte der Befragten abgelehnt. So fänden es 60 Prozent nicht richtig, dass ab Januar auch Haushalte ohne Rundfunkgerät
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den Beitrag entrichten müssen. Nur 37 Prozent begrüßen dies.

Mit dem neuen Rundfunkbeitrag, der ab Januar 2013 in Kraft tritt, entfällt die Zahlung je Rundfunkgerät. Statt dessen wird der monatliche Betrag von 17,98 Euro pro Wohnung abgerechnet, unabhängig wie viele Empfangsgeräte sich darin befinden. Personen, die über mehr als eine Wohnung verfügen, werden damit mehrfach zur Kasse gebeten. Im Gegenzug werden jedoch Wohngemeinschaften entlastet. Ein ermäßigter Beitrag von 5,99 Euro monatlich gilt beispielsweise für Menschen mit Schwerbehindertenausweis.

Quelle: Digitalfernsehen
 
Für Schwarzseher wird's eng: Haushaltsabgabe statt GEZ-Gebühren

Im neuen Jahr gibt es kein Entkommen mehr: Für jeden Haushalt in Deutschland wird ab 1. Januar ein Beitrag für den Empfang von ARD, ZDF und Deutschlandradio fällig. Der Regelbetrag von 17,98 Euro im Monat hängt dann nicht mehr davon ab, ob und wie viele Radio- und Fernsehgeräte in einer Wohnung oder Arbeitsstätte stehen. Mit dem neuen Rundfunkbeitrag wird flächendeckend und lückenlos kassiert. Eine Wohnung, ein Beitrag, lautet die Faustregel. Nachfragen, wer welche Geräte bereithält, sollen entfallen, heißt es aus der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln, die dann als Beitragsservice firmiert.

Mit der Umstellung reagiert die Medienpolitik auf die Entwicklung im Internet. Ob "Tagesschau" oder "Wetten, dass..?" – längst lassen sich die Angebote nicht nur auf dem Fernseher oder Radio empfangen, sondern auch auf PC, Smartphone oder Tablet. Wenn das Handy ein UKW-Radio hat und die "heute show" in der Mediathek steht, mutet eine Abgabe auf die klassischen Apparate in der Tat ziemlich alt an.

Das lässt sich bei der Reform schon jetzt sagen: Herumschnüffelnde GEZ-Kontrolleure an der Haustür soll es nicht mehr geben. Wenn jede Wohnung und jedes Büro, jede Werkstatt und jedes Hotel zahlen muss, ist es egal, wer wo welche und wie viele Geräte besitzt. Für Schwarzseher wird es allerdings eng. Die Einwohnermeldeämter teilen dem Beitragsservice Ein- oder Auszüge mit.

"Seit anderthalb Jahren arbeiten wir auf Hochtouren an der Umsetzung", sagt Hans Färber, Vorsitzender des Verwaltungsrats der Gebühreneinzugszentrale (GEZ), zu der neuen Haushaltsabgabe. Ein ehrgeiziges Projekt, weil Färber mit einer Charme-Offensive das alte Inkasso-Image der GEZ ablegen will. Da gibt es tatsächlich einiges zu tun, zumal nach einer jüngsten Umfrage im Auftrag des Spiegel 60 Prozent der Befragten es nicht richtig fanden, dass ab Januar auch Haushalte ohne Fernseher und Radio den Rundfunkbeitrag entrichten müssten.

Es gehe um "eine neue Tonalität" gegenüber den zukünftigen Beitragszahlern, der neue Apparat solle nicht mehr so bedrohlich wirken, sagt Färber. Daher werde der Ton der Anschreiben überarbeitet, Mitarbeiter würden "intensiv geschult" – und: "Kontrollen an der Wohnungstür wird es in Zukunft nicht mehr geben." Stattdessen füllt der Beitragsservices zum Start des neuen Systems seine Register direkt beim Staat auf: "68,2 Millionen Datensätze der Einwohnermeldeämter werden bis Ende 2014 mit unserem Bestand abgeglichen." Bisher erhielt die GEZ nur Auskunft, wenn jemand aus ihrer Datenbank sich ummeldete. Die Lücken sollten die Kontroll-Klingler an den Haustüren füllen. Dass diese Haustürkontrollen ein Ende haben, daran gab es aber angesichts eines Entwufs für die Beitragsservice-Mustersatzung auch schon große Zweifel

Nach Abschluss der Reform Ende 2016 will Färber den Beitragsservice mit 20 Prozent weniger Geld betreiben als die alte GEZ. Außerdem plant er mit 930 statt bisher 1070 Mitarbeitern. Doch bis zum Abschluss der Umstellung ist es noch ein weiter Weg und ein noch größerer Aufwand. Daher hat die GEZ für die Reform 250 zusätzliche Mitarbeiter eingestellt – vorübergehend, wie Färber betont. 80 Millionen Euro kostet die Reform insgesamt, etwa halb so viel wie die Kosten für ein Jahr Gebühreneinzug.
Für die meisten Bürger wird sich vermutlich wenig ändern: Sie zahlen heute schon den Höchstbetrag. Rund 600.000 Radiohörer, die keinen Fernseher haben, müssen künftig deutlich tiefer in die Tasche greifen. Statt der Grundgebühr von 5,76 Euro wird dann der volle Betrag fällig – eine Staffelung nach Gerät gibt es nicht mehr.

Allerdings dürften rund 1,5 Millionen Menschen auch sparen. So muss pro Wohngemeinschaft nur noch einmal gezahlt werden, egal wie viele WG-Genossen unter einem
Dach leben; ähnlich ist es bei Menschen mit eigenem Einkommen, die noch bei den Eltern wohnen: Zahlen die Eltern die Gebühr, hören und schauen die Kinder ohne Abgabe. Für Behinderte gibt es eine Sozialklausel, bei Hotels und anderen Betrieben wird der Beitrag gestaffelt.

Grundlage des Modells ist ein Gutachten des früheren Verfassungsrichters Paul Kirchhof für ARD und ZDF. Allein die Möglichkeit, öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu empfangen, mache die Abgabe zur Pflicht, schrieb Kirchhof. Im 15. Rundfunkstaatsvertrag legten die Länder den neuen Bezahlmodus fest. Ohne eine Reform, sagt Martin Stadelmaier (SPD), scheidender Chef der Mainzer Staatskanzlei und führender Medienpolitiker, würde der öffentlich-rechtliche Rundfunk bis 2020 wegen der demografischen Entwicklung etwa eine Milliarde an Einnahmen verlieren.

"Ob es bei den 17,98 Euro im Monat bleibt, ist noch unklar", sagt der Medienwissenschaftler Joachim Trebbe (Freie Universität Berlin). Das werde davon abhängen, ob mit dem neuen Modell die Einkünfte der öffentlich-rechtlichen Sender von zur Zeit rund 7,5 Milliarden Euro im Jahr auf diesem Niveau gehalten werden. Erst wenn feststeht, wieviel die neue Gebühr in die Kassen von ARD und ZDF spült, will die Finanzkommission der Sender (KEF) über eine Anpassung entscheiden.

Die Reform hat nicht nur Freunde. Bei den Landtagen gingen hunderte Beschwerden ein. Der Passauer Jurist Ermano Geuer klagt vor dem Bayerischen Verfassungsgericht gegen die Gebühr. Jeder müsse den Beitrag zahlen, egal ob er die Leistung in Anspruch nimmt oder nicht, kritisiert Geuer.

Digitalkanäle, Mediatheken, Internet – tatsächlich haben ARD und ZDF in den vergangenen Jahren deutlich auf Expansionskurs gesetzt. Die Sender argumentieren unter anderem, wenn sie die jüngere Generation erreichen wollten, müssten sie vor allem online präsent sein. Ohnehin laufe die technische Entwicklung auf die Verschmelzung der Empfangsgeräte hin.

Nicht alle sind von den Argumenten überzeugt – die Presseverleger etwa. Für sie ist die kostenlose "Tagesschau"-App eine aus Gebühren finanzierte Internet-Zeitung und damit unlautere Konkurrenz. Die Privatsender reiben sich an den Ausgaben für Bundesligarechte und andere Sportevents aus dem Milliarden-Topf der Gebühren.

Für den Medienwissenschaftler Trebbe werden mit der Gebührenreform die Angebote von ARD und ZDF stärker in die Diskussion geraten. Die Zukunft der Öffentlich-Rechtlichen sei zwar in einem halben Dutzend von Urteilen zementiert. "Aber dadurch, dass die neue Bereitstellungsgebühr in die Nähe einer steuerähnlichen Finanzierung rückt, die sehr umstritten ist, werden sich Zuhörer und Zuschauer fragen, was sie tatsächlich aus dem ganzen Angebot nutzen.

Quelle: heise.de
 
AW: Beitragsservice: GEZ-Nachfolger nimmt Arbeit auf

Also wenn nun Jeder für irgendetwas zahlen muss, was er möglicherweise gar nicht hat, frage ich mich:

Warum gibt es weiterhin G*Z-Kontrolleure?



Gruß

fisher
 
AW: Beitragsservice: GEZ-Nachfolger nimmt Arbeit auf

vielleicht für leute die ihren zweitwohnsitz nicht angemeldet haben. oder bei mama gemeldet sind aber ein ort weiter wohnen so wie ich :D und dort nicht gemeldet sind weil eh selbe stadt
 
Am 1. Januar startet der neue Rundfunkbeitrag

Am 1. Januar startet der neue Rundfunkbeitrag - ARD, ZDF und Deutschlandradio begrüßen zeitgemäße Finanzierung

Mit dem Jahreswechsel ändert sich das Finanzierungsmodell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: Ab 1. Januar zahlen Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls den neuen geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag. Damit wird die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio an die geänderte Mediennutzung angepasst. Alle Informationen unter Der neue Rundfunkbeitrag - Startseite.

Für Bürgerinnen und Bürger gilt ab Jahresbeginn die einfache Regel "Eine Wohnung - ein Beitrag". Bei Unternehmen und Institutionen richtet sich der Rundfunkbeitrag künftig nach der Anzahl ihrer Betriebsstätten, Beschäftigten und betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge. Der Gesetzgeber hat sich damit bewusst vom geräteabhängigen Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verabschiedet und ein Modell gewählt, das offen für den technischen Fortschritt ist. Inzwischen lässt sich mit dem Smartphone Radio hören und mit dem Computer fernsehen. Nach Gerätearten zu unterscheiden, ist deshalb längst nicht mehr zeitgemäß.

90 Prozent der Bürger zahlen gleich viel oder weniger "Die Zeiten, in denen jedes Fernsehgerät und jedes Radio gezählt werden mussten, sind vorbei", sagt die ARD-Vorsitzende Monika Piel. "Wie viele Personen in einer Wohnung leben und welche Rundfunkgeräte dort vorhanden sind, spielt für die Beitragserhebung künftig keine Rolle mehr. Das entlastet vor allem Familien und Wohngemeinschaften, die bisher mehrfach gezahlt haben." Kontrollen an der Wohnungstür entfallen dank der einfachen Regelungen ab 2013 ebenfalls.

Der Rundfunkbeitrag bleibt stabil bei monatlich 17,98 Euro. "Das sind gerade mal 60 Cent pro Tag für das gesamte Angebot von ZDF, ARD und Deutschlandradio. Für mehr als 90 Prozent der Bevölkerung bringt die Umstellung auf den Rundfunkbeitrag keine Änderung: Sie zahlen entweder den gleichen Betrag wie bisher oder sogar weniger", sagt ZDF-Intendant Dr. Thomas Bellut.

Beitragsservice zuständig für Erhebung des Rundfunkbeitrags Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist ab Januar zuständig für die Erhebung des Rundfunkbeitrags sowie für die Verwaltung der Beitragskonten. 2013 und 2014 wird der Beitragsservice umstellungsbedingt einmalig seine Adressdaten mit den Daten der Einwohnermeldeämter abgleichen. Die Verarbeitung der übermittelten Daten unterliegt strengen Datenschutzrichtlinien. "Der Datenabgleich soll dabei helfen, Beitragsgerechtigkeit zu schaffen, damit sich - wie von den Länderparlamenten entschieden - auch alle Beitragspflichtigen an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen.", sagt Dr. Willi Steul, Intendant des Deutschlandradio. Was ist jetzt zu tun?

Bürgerinnen und Bürger, die bereits Rundfunkgebühr zahlen, werden automatisch auf den Rundfunkbeitrag umgestellt. Dies gilt auch für bisher befreite Rundfunkteilnehmer: Menschen mit Behinderung und Merkzeichen RF werden automatisch auf den ermäßigten Beitrag von 5,99 Euro pro Monat umgestellt. Die Ermäßigung gilt bis zum Ablauf des zugrunde liegenden Bescheids. Wer bisher aus gesundheitlichen Gründen befreit war, sollte prüfen, ob eine Befreiung aus finanziellen Gründen beantragt werden kann. Eine Befreiung aus finanziellen Gründen gilt ebenso bis zum Ablauf des zugrunde liegenden Bescheids. Abmelden können sich angemeldete Bürgerinnen und Bürger, wenn bereits ein anderer Bewohner den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung zahlt. Alle entsprechenden Formulare und Erläuterungen gibt's unter Der neue Rundfunkbeitrag - Startseite.

Informationswebsite erläutert ausführlich alle Regelungen

Das Onlineportal Der neue Rundfunkbeitrag - Startseite ist die erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls. ARD, ZDF und Deutschlandradio informieren dort ausführlich über Details und Hintergründe zum Rund-funkbeitrag. Informationsmaterialien zum Download finden sich ebenso wie ein Online-rechner, der in wenigen Schritten den konkreten Beitrag ermittelt. Wer sich anmelden oder Änderungen mitteilen möchte, findet auf der Website die entsprechenden Formu-lare und Onlinehilfen. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio berät rund um den Rundfunkbeitrag. Wer Fragen zu den neuen Regelungen hat, kann sich über das Kontaktformular auf der Website oder telefonisch an den Beitragsservice wenden.

Bildmaterial unter ARD [Foto]

Pressekontakt: Begleitkommunikation neuer Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio, + 49 6131 929 32350, presse@rundfunkbeitrag.de

ZDF-Pressestelle +49 6131 70 12120, presse@zdf.de

Deutschlandradio-Pressestelle +49 221 3452160, presse@dradio.de

Quelle: finanznachrichten.de
 
AW: Beitragsservice: GEZ-Nachfolger nimmt Arbeit auf

Hi

Auch ich bin nicht unbedingt ein Freund davon, wenn eine Werbung, z.B. durch einen Spielfilm unterbrochen wird,

Aber, die "privaten" Sender bekommen es doch auch gebacken, ihre Sendungen durch Werbung zu finanzieren.

Was spricht dagegen, die GEZ und deren Nachfolger einzustampfen und die öffentlich Rechtlichen sich auch durch Werbung finanzieren zu lassen ??

Da würde so mancher dichke Direktoren Hintern in Schwung kommen (müssen) :D
 
AW: Beitragsservice: GEZ-Nachfolger nimmt Arbeit auf

Du hast wohl mit den dicken Hintern recht.

Aber: um Himmels Willen nicht das selbe wie wie bei den Privaten.
Da läufts doch so: Werbung durch Film unterbrochen
Mich graust es richtig, wenn ich ausnahmsweise mal bei den Privaten reinschauen muß:
-Tore der Welt auf Sat 1: mindest 50 min Werbung bei einem Film vo 90 min Länge. Es war fast unerträglich
-Boxen auf RTL Immer wenn es interessant wird, was in Ecken passiert: Werbung. unerträglich.
Freu mich immer wennn ich Boxen bei ARD oder ZDF sehen kann. Leider kein Klitscko dort.


Mlg piloten
 
AW: Beitragsservice: GEZ-Nachfolger nimmt Arbeit auf

hi,
ich habe diesbezüglich mal ne frage..
ich habe diesen monat 53,xx€ bezahlt.. (gez zahlt man ja im vorraus)
darf ich jetzt januar wieder blechen, oder wie siehts aus?
 
Rundfunkbeitrag: Pflegeheim-Bewohner müssen nicht zahlen

Wenn der neue Rundfunkbeitrag am 1. Januar 2013 kommt, werden künftig auch Menschen mit Seh- oder Hörbehinderung zur Kasse gebeten. Lediglich für Bewohner von Pflegeheimen machen die Intendanten der Rundfunkanstalten eine Ausnahme.

Pflegeheim-Bewohner müssen ab 2013 keinen Rundfunkbeitrag
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zahlen. Darüber haben sich die Intendantinnen und Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio am Mittwoch verständigt. Da Pflegeheime vorerst als Gemeinschaftsunterkünfte behandelt werden, entfällt die Beitragspflicht für die einzelnen Bewohner. Diese Regelung soll solange angewandt werden, bis der Gesetzgeber das Problem abschließend gelöst hat.

Es gelte zu bedenken, dass die Bewohner aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nachhaltiger Pflege bedürfen. An sozialer Härte hätten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kein Interesse, betonte ARD-Vorsitzende Monika Piel. Es dürfe aber nicht vergessen werden, dass die Rundfunkanstalten nicht über die gesetzlichen Regelungen bestimmen können: "Wir können Vorschriften nicht in ihr Gegenteil verkehren. Es besteht aber sicher breiter gesellschaftlicher Konsens, gerade für Menschen in Pflegeheimen keine zusätzlichen Belastungen zu schaffen", so Piel weiter.

Quelle: Digitalfernsehen
 
Adieu! GEZ: ARD und ZDF kassieren ab Dienstag für jede Wohnung

Beitrag statt Gebühr: Am 1. Januar wird die Bezahlung für ARD und ZDF umgestellt. Statt für Geräte werden Bürger nun für ihre Wohnung veranlagt - einfacher wird die Zukunft für die Sender dadurch nicht.

Im neuen Jahr gibt es kein Entkommen mehr: Für jeden Haushalt in Deutschland wird ab 1. Januar ein Beitrag für den Empfang von ARD, ZDF und Deutschlandradio fällig. Der Regelbetrag von 17,98 Euro im Monat hängt dann nicht mehr davon ab, ob und wie viele Radio- und Fernsehgeräte in einer Wohnung oder Arbeitsstätte stehen. Mit dem neuen Rundfunkbeitrag wird flächendeckend und lückenlos kassiert. Eine Wohnung, ein Beitrag, lautet die Faustregel. Nachfragen, wer welche Geräte bereithält, sollen entfallen, heißt es aus der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln, die dann als Beitragsservice firmiert.

Mit der Umstellung reagiert die Medienpolitik auf die Internet-Revolution. Ob "Tagesschau" oder "Wetten, dass..?" - längst lassen sich die Angebote nicht nur auf dem Fernseher oder Radio empfangen, sondern auch auf PC, Smartphone
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oder Tablet. Wenn das Handy
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ein UKW-Radio hat und "Anne Will" in der Mediathek steht, mutet eine Abgabe auf die klassischen Apparate in der Tat ziemlich alt an.

Das lässt sich bei der Reform schon jetzt sagen: Herumschnüffelnde GEZ-Kontrolleure an der Haustür wird es nicht mehr geben. Wenn jede Wohnung und jedes Büro, jede Werkstatt und jedes Hotel zahlen muss, ist es egal, wer wo welche und wie viele Geräte besitzt. Für Schwarzseher wird es allerdings eng. Die Einwohnermeldeämter teilen dem Beitragsservice Ein- oder Auszüge mit.

Für die meisten Bürger wird sich vermutlich wenig ändern: Sie zahlen heute schon den Höchstbetrag. Rund 600 000 Radiohörer
Du musst angemeldet sein, um Bilder zu sehen.
, die keinen Fernseher haben, müssen künftig deutlich tiefer in die Tasche greifen. Statt der Grundgebühr von 5,76 Euro wird dann der volle Betrag fällig - eine Staffelung nach Gerät gibt es nicht mehr.

Allerdings dürften rund 1,5 Millionen Menschen auch sparen. So muss pro Wohngemeinschaft nur noch einmal gezahlt werden, egal wie viele WG-Genossen unter einem Dach leben; ähnlich ist es bei Menschen mit eigenem Einkommen, die noch bei den Eltern wohnen: Zahlen die Eltern die Gebühr, hören und schauen die Kinder ohne Abgabe. Für Behinderte gibt es eine Sozialklausel, bei Hotels und anderen Betrieben wird der Beitrag gestaffelt.

Grundlage des Modells ist ein Gutachten des früheren Verfassungsrichters Paul Kirchhof für ARD und ZDF. Allein die Möglichkeit, öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu empfangen, mache die Abgabe zur Pflicht, schrieb Kirchhof. Im 15. Rundfunkstaatsvertrag legten die Länder den neuen Bezahlmodus fest. Ohne eine Reform, sagt Martin Stadelmaier (SPD), scheidender Chef der Mainzer Staatskanzlei und führender Medienpolitiker, würde der öffentlich-rechtliche
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Rundfunk bis 2020 wegen der demografischen Entwicklung etwa eine Milliarde an Einnahmen verlieren.

"Ob es bei den 17,98 Euro im Monat bleibt, ist noch unklar", sagt der Medienwissenschaftler Joachim Trebbe (Freie Universität Berlin). Das werde davon abhängen, ob mit dem neuen Modell die Einkünfte der öffentlich-rechtlichen Sender von zur Zeit rund 7,5 Milliarden Euro im Jahr auf diesem Niveau gehalten werden. Erst wenn feststeht, wieviel die neue Gebühr in die Kassen von ARD und ZDF spült, will die Finanzkommission der Sender (KEF) über eine Anpassung entscheiden.

Die Reform hat nicht nur Freunde. Bei den Landtagen gingen hunderte Beschwerden ein. Der Passauer Jurist Ermano Geuer klagt vor dem Bayerischen Verfassungsgericht gegen die Gebühr. Jeder müsse den Beitrag zahlen, egal ob er die Leistung in Anspruch nimmt oder nicht, kritisiert Geuer.

Digitalkanäle, Mediatheken, Internet - tatsächlich haben ARD und ZDF in den vergangenen Jahren deutlich auf Expansionskurs gesetzt. Die Sender argumentieren unter anderem, wenn sie die jüngere Generation erreichen wollten, müssten sie vor allem online präsent sein. Ohnehin laufe die technische Entwicklung auf die Verschmelzung der Empfangsgeräte hin.

Nicht alle sind von den Argumenten überzeugt - die Presseverleger etwa. Für sie ist die kostenlose "Tagesschau"-App eine aus Gebühren finanzierte Internet-Zeitung und damit unlautere Konkurrenz. Die Privatsender reiben sich an den Ausgaben für Bundesligarechte und andere Sportevents aus dem Milliarden-Topf der Gebühren.

"Die Nimmersatten" heißt eine jetzt erschienene Polemik des "Handelsblatt"-Journalisten Hans-Peter Siebenhaar gegen das "Gebührenfernsehen". Siebenhaar plädiert für eine freiwillige Rundfunkgebühr. Durch mangelnde Qualität, Skandale und Vetternwirtschaft habe der öffentlich-rechtliche Rundfunk an Rückhalt in der Gesellschaft verloren.

Für den Medienwissenschaftler Trebbe werden mit der Gebührenreform die Angebote von ARD und ZDF stärker in die Diskussion geraten. Die Zukunft der Öffentlich-Rechtlichen sei zwar in einem halben Dutzend von Urteilen zementiert. "Aber dadurch, dass die neue Bereitstellungsgebühr in die Nähe einer steuerähnlichen Finanzierung rückt, die sehr umstritten ist, werden sich Zuhörer und Zuschauer fragen, was sie tatsächlich aus dem ganzen Angebot nutzen."

Quelle: Digitalfernsehen

Freundlich gegen Schwarzseher: Die "neue Tonalität" der GEZ

Drückermethoden, Drohbriefe, Überwachung: Das Image der GEZ könnte besser sein. Nun soll es das 2013 mit dem neuen Rundfunkbeitrag auch werden: Neuer Name, neue Freundlichkeit - und keine Hausbesuche mehr?

2013 muss für Deutschland ein tolles Jahr werden, glaubt man dem schwärmenden Hans Färber. Einfacher, freundlicher und vor allem gerechter soll es zugehen, zumindest für all jene, die mit ihrem Geld den öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanzieren, sagt der 60-Jährige. Bis zum Ende des Jahres ist Färber noch Vorsitzender des Verwaltungsrats der Gebühreneinzugszentrale, berüchtigt als GEZ - die Organisation also, die für ARD, ZDF und Deutschlandradio die Rundfunkgebühren einzieht.

Doch zum neuen Jahr dann ändert sich alles - und irgendwie auch nichts: Die Deutschen zahlen nicht mehr Rundfunkgebühren je nach Empfangsgerät, sondern den Rundfunkbeitrag, der pauschal pro Wohnung berechnet wird. Und Hans Färber führt dann nicht mehr Aufsicht über die GEZ, sondern über den sogenannten Beitragsservice. Alter Wein in neuen Schläuchen? Natürlich nicht, findet Färber.

"Seit anderthalb Jahren arbeiten wir auf Hochtouren an der Umsetzung" dieses ehrgeizigen Projekts, sagt er. Ehrgeizig deshalb, weil Färber mit einer Charme-Offensive das alte Inkasso-Image der GEZ ablegen will. Es gehe um "eine neue Tonalität" gegenüber den zukünftigen Beitragszahlern, der neue Apparat solle nicht mehr so bedrohlich wirken.

Daher werde der Ton der Anschreiben überarbeitet, Mitarbeiter würden "intensiv geschult" - und: "Kontrollen an der Wohnungstür wird es in Zukunft
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nicht mehr geben." Stattdessen füllt der Beitragsservices zum Start des neuen Systems seine Register direkt beim Staat auf: "68,2 Millionen Datensätze der Einwohnermeldeämter werden bis Ende 2014 mit unserem Bestand abgeglichen." Bisher erhielt die GEZ nur Auskunft, wenn jemand aus ihrer Datenbank sich ummeldete. Die Lücken sollten die Kontroll-Klingler an den Haustüren füllen.

Das neue System der Rundfunkbeiträge, die pauschal pro Wohnung erhoben werden, soll nun alles einfacher machen - und billiger. Nach Abschluss der Reform Ende 2016 will Färber den Beitragsservice mit 20 Prozent weniger Geld betreiben als die alte GEZ. Außerdem plant er mit 930 statt bisher 1070 Mitarbeitern.

Doch bis zum Abschluss der Umstellung ist es noch ein weiter Weg und ein noch größerer Aufwand. Daher hat die GEZ für die Reform 250 zusätzliche Mitarbeiter eingestellt - vorübergehend, wie Färber betont. 80 Millionen Euro kostet die Reform insgesamt, etwa halb so viel wie die Kosten für ein Jahr Gebühreneinzug.

Diesen Kosten stehen rund 7,5 Milliarden Euro Gebühren gegenüber, die die GEZ 2011 eingesammelt hat. Mit dem neuen System soll dieses Niveau gehalten werden, plant Färber. Es sei jedoch keinesfalls so, dass das neue Modell viel mehr Geld in die Kassen der Rundfunkanstalten spülen werde: "Unser Ziel sind stabile Einnahmen."

Ende November bestand bereits die Technik für das neue System die ersten Tests. Nun muss ab dem Neuen Jahr nur noch das Menschliche zwischen Beitragsservice und -zahlern funktionieren. Zumindest eine Verbesserung der Kontaktaufnahme tut not - oder, um mit Hans Färber zu sprechen: "Es ist nicht immer alles so gelaufen wie gewünscht."
Quelle: Digitalfernsehen

Fragen und Antworten zur neuen Rundfunkgebühr

Die neue Haushaltsabgabe wirft viele Fragen auf, die wir Ihnen hiermit kurz und verständlich beantworten wollen.

Wieviel muss ich für meinen Haushalt zahlen?
Künftig gilt die Faustformel: "Eine Wohnung - ein Beitrag". Egal ob Pärchen, Großfamilie oder Vierer-WG - nur einer zahlt. Allerdings werden immer 17,98 Euro fällig. Einen ermäßigten Satz für Leute ohne Fernseher
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gibt es nicht mehr. Ausnahmen gibt es nur für sehr arme Leute, BAföG-Empfänger und einen Teil der behinderten Menschen. Die Sender beteuern, dass sich für 90 Prozent der Bürger nichts ändere.

Was ist mit der Zweitwohnung?
Für eine Zweitwohnung ist ein eigener Rundfunkbeitrag fällig.

Wieviel muss man für das Auto zahlen?
Gar nichts, sofern man es privat nutzt. Das ist mit dem Haushaltsbeitrag schon abgegolten. Anders verhält es sich mit Dienstwagen: Zahlt der Besitzer für ein Büro, kostet das erste Dienstfahrzeug nichts. Für jedes weitere Auto fallen 5,99 Euro an. Bei mehreren Betriebsstätten ist jeweils ein Wagen beitragsfrei.

Was haben Firmen zu erwarten?
Die Höhe des Beitrags für Firmen, Verbände und Institutionen richtet sich nach der Anzahl der Niederlassungen, Beschäftigten und Dienstwagen. Der kleinste Beitrag sind 5,99 Euro für Mittelständler mit bis zu acht Mitarbeitern. Große Unternehmen müssen mehr zahlen als kleine. Für Schulen, Universitäten, Polizei, Feuerwehren oder Jugendheime gelten Ausnahmen. Sie zahlen maximal einen Beitrag pro Niederlassung.

Was gilt für Selbstständige und Freiberufler?
"Wer als Selbstständiger oder Freiberufler seinen Arbeitsplatz in einer Privatwohnung eingerichtet hat, für die bereits der Rundfunkbeitrag gezahlt wird, muss dafür keinen weiteren Beitrag leisten", teilen die Sender mit. Es fällt aber der Beitrag für betrieblich genutzte Fahrzeuge an: monatlich 5,99 Euro pro Auto.

Wozu eigentlich diese Reform?
Die öffentlich-rechtlichen Sender berufen sich auf den Fortschritt
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der Technik. Die Ära von Radio und Fernsehen sei vorbei. Mit Computer und Smartphones könnten die Bürger alle Programme genauso verfolgen. Deswegen sei das klassische Gebührensystem veraltet. Das neue Modell soll das System gerechter, transparenter und einfacher - und die unbeliebten GEZ-Fahnder überflüssig - machen. Da jeder Haushalt erst einmal herangezogen wird, entfällt für die Sender sehr viel Aufwand.

Bringt die Reform den Sendern mehr Geld?
Nein, beteuern zumindest die öffentlich-rechtlichen Anstalten. Und schränken auf ihrer Website zugleich ein: "Tatsächliche Mehr- oder Mindereinnahmen durch das neue Finanzierungsmodell lassen sich erst ermitteln, wenn diese weitreichende Reform umgesetzt ist."
Quelle: Digitalfernsehen

Sozialverbände empört über Rundfunkbeitrag für Behinderte

Sozialverbände laufen Sturm gegen den neuen Rundfunkbeitrag, den jetzt auch viele gehörlose und praktisch blinde Menschen zahlen müssen.

Die vorgesehenen Ausnahmefälle reichten nicht. "Die Mehrheit der Menschen mit Behinderungen steht noch immer im Regen. Sie müssen von den Gebühren befreit bleiben", sagte der Präsident des Sozialverbandes Deutschland (SoVD), Adolf Bauer, der "Rheinischen Post" ("RP").

Es ist ein Irrsinn, Demenzkranken und Pflegebedürftigen ohne ausreichende Seh- und Hörfähigkeit mit einer Rundfunkgebühr in die Tasche zu greifen", sagte Bauer. "Deshalb fordert der Sozialverband SoVD eine rasche gesetzliche Korrektur."

Ab 1. Januar sind für jeden Privathaushalt monatlich 17,98 Euro fällig - auch wenn kein Radio oder Fernseher
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in der Wohnung stehen. Blinde und Gehörlose sind nicht mehr generell befreit. Nur taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe müssen auch künftig nicht zahlen. Leute, die gehörlos sind oder eine schwere Sehbehinderung (mindestens 60 Prozent) haben, bekommen nur eine Ermäßigung. Sie zahlen 5,99 Euro pro Monat. Der Rabatt gilt auch für Menschen, deren Grad einer Behinderung mindestens 80 Prozent beträgt. Entscheidend für den Rabatt ist der Vermerk "RF" im Schwerbehindertenausweis.

ARD und ZDF kündigten bereits an, die Gebühr nicht bei den Bewohnern von Pflegeheimen einzutreiben. Dies geht den Verbänden aber nicht weit genug. "Die Sender müssen auch deutlich mehr Sendungen
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für Hör- und Sehgeschädigte mit Gebärdensprache und Audiodeskription aufbereiten, wenn sie dafür bezahlen müssen", forderte Wolfgang Tigges, Vize-Geschäftsführer der Düsseldorfer Dachorganisation der Behinderten-Selbsthilfe-Organisation BAG Selbsthilfe, in der "RP".
Quelle: Digitalfernsehen
 
Zuletzt bearbeitet:
Rundfunkgebühr: Klagewelle ab Frühjahr erwartet

Seit dem Jahresanfang gilt die neue Runkfunkgebühr in Form einer Haushaltsabgabe. Alle Haushalte müssen künftig monatlich 17,98 Euro für den Empfang der öffentlichen Fernseh- und Radioprogramme von ARD und ZDF zahlen. Die Zahlungspflicht besteht unabhängig davon, ob der TV- und Radioempfang auch tatsächlich genutzt wird. Laut Nachrichtenmagazin "Link ist nicht mehr aktiv." erhält der Rundfunkbeitrag allerdings zunehmend Gegenwind von Kritikern. Auch erste Politiker distanzieren sich inzwischen von der Reform, die die Landtage beschlossen hatten.

Ist Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß?
Die Verwaltungsgerichte würden ab dem Frühjahr mit ersten Klagen gegen die neue Haushaltsabgabe rechnen. Sehr wahrscheinlich werde schließlich auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die "Verfassungskonformität" des Rundfunkbeitrags entscheiden müssen. Mit Otto Wulff, Vorsitzender der Senioren-Union und Mitglied des CDU-Bundesvorstands, meldete gegenüber dem "Focus" auch ein Politiker zu Wort.

"Ich zahle doch nicht für andere das Fernsehen. Das halte ich nicht für gerecht." Wulff forderte, wenigstens die bisherige Radiogebühr in Höhe von 5,76 Euro für Haushalte ohne Fernseher beizubehalten. Nach Angaben des Nachrichtenmagazins prüfen derzeit auch einige Handelsketten eine mögliche Klage gegen die Rundfunkgebühr. Denn insbesondere Unternehmen mit vielen Filialen müssten durch die GEZ-Reform nun deutlich mehr zahlen als bislang.

ARD-Vorsitzender räumt Fehler bei Umstellung auf Haushaltsabgabe ein

Der neue ARD-Vorsitzende und NDR-Intendant Lutz Marmor räumte gegenüber dem "Spiegel" inzwischen Fehler bei der Umstellung auf die Haushaltsabgabe ein. Zunächst war geplant, auch Demenzkranke zur Kasse zu bitten, dieses Vorhaben ist nach Kritik aber wieder zurückgenommen worden. "Als ich das hörte, war mir gleich klar: Das geht ja gar nicht. Das wäre unmenschlich und niemandem zu erklären. Den Ärger hätten wir uns sparen können, muss ich selbstkritisch sagen", erläutert Marmor. "Teilweise nachvollziehen" könne er auch die Beschwerden von Filialunternehmen, denen nun teils Mehrkosten in sechsstelliger Höhe drohten. Doch für "mehr als 90 Prozent der Leute ändert sich nichts", betont der ARD-Vorsitzende.

Quelle: onlinekosten.de
 
Pressekampagne gegen ARD und ZDF

Deutschlands Zeitungen haben ein neues Lieblingswort. Es heißt „Zwangsgebühr“. Gemeint ist die neue Rundfunkabgabe, die nicht mehr nur – wie bisher – für einzelne Empfangsgeräte, sondern seit dem 1. Januar pro Haushalt erhoben wird. Das Wort „Zwangsgebühr“ dient dabei als Mittel, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu diskreditieren. Warum tun die Zeitungen das? Die Antwort ist einfach: es geht ums Geld. Die Verleger wollen ihre Konkurrenz ausschalten.
Während die Bildzeitung in gewohnter Holzhammermanier mal einfach so behauptet, ARD und ZDF nähmen jetzt mehr Geld ein (was überhaupt noch nicht errechnet werden kann, da noch nicht ausreichend Daten vorliegen), geht die „Qualitäts“-Presse subtiler vor. Sie streut, wo immer es geht, das Wörtchen "Zwangsgebühr"ein, damit sich beim Leser das Gefühl festsetzen kann, auf Gedeih und Verderb einem unkontrollierbaren System ausgeliefert zu sein. Einem System, das ohne Gegenleistung Geld verlangt, das ihm gar nicht zusteht.

„Zwangsgebühr“ ist ein fieses, ja hinterhältiges Wort. Es unterschlägt, dass Gebühren in der Regel ohnehin nicht freiwillig gezahlt werden. Die – inzwischen abgeschaffte – Praxisgebühr wurde auch nie als „Zwangsgebühr“ bezeichnet.
Der Begriff suggeriert auch, dass es sich um eine Art Luxussteuer handelt und nicht um eine notwendige Abgabe zur Sicherstellung von Öffentlichkeit und Meinungsvielfalt. Letzteres war der Grund, warum das Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen entschieden hat, dass ARD und ZDF nicht nur eine Bestands- sondern auch Entwicklungsgarantie besitzen. Der Hintergedanke dabei: solange die kommerziell betriebenen Medien nicht in der Lage sind, eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Information und Bildung (übrigens auch Unterhaltung!) zu gewährleisten, ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk für unsere Demokratie unabdingbar. Daher ist es, so kann man darauf schließen, nur recht und billig, wenn alle dafür zahlen müssen, unabhängig von der Zahl der Empfangsgeräte.

Quelle: nachdenkseiten.de
 
Rossmann klagt gegen Rundfunkbeitrag

Die Drogeriekette Rossmann sieht sich durch den seit dem 1. Januar geltenden neuen Rundfunkbeitrag in ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit beeinträchtigt. Auch verstoße er gegen Artikel 101 und 118 der Bayerischen Verfassung, in denen der Gleichheitsgrundsatz festgehalten ist. Daher hat sich Rossmann laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung mit einer Popularklage an den Bayerischen Verfassungsgerichtshof gewandt. Sie richtet sich gegen den Beschluss des Bayerischen Landtags vom Mai 2011, mit dem dieser dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zugestimmt hat.

Rossman rechnet demnach damit, dass das Unternehmen statt 39.500 Euro jährlich künftig Rundfunkabgaben von rund 200.000 Euro zahlen muss. Die möglichen Zusatzkosten durch die Übernahme der Schlecker-Filialen hinzugenommen sei mit insgesamt 291.000 Euro pro Jahr zu rechnen. Unternehmen mit vielen Betriebsstätten würden stärker belastet als solche mit wenigen, auch wenn sie nicht mehr Mitarbeiter haben, heißt ein weiteres Argument.

Rossmann bezweifelt außerdem, dass der Rundfunkbeitrag durch die neu hinzukommenden Zahlungspflichten "aufkommensneutral" sein werde, also nicht mehr zusammenkommen als die bislang rund 7,5 Milliarden Euro pro Jahr. Auch sei der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag grundgesetzwidrig zustande gekommen, denn der Beitrag sei eine "von jedweder Gruppennützigkeit entkoppelte Steuer". Diese dürfe von den Ländern nicht beschlossen werden, denn sie hätten kein "Steuererfindungsrecht".

Rossmann hat nach dem bayerischen Juristen Ermano Geuer die zweite Popularklage in Bayern eingereicht. Das Unternehmen habe keine Bedenken dagegen, die beiden Klagen miteinander zu verbinden. Zudem wolle das Unternehmen laut dem FAZ-Bericht nötigenfalls auch vor das Bundesverfassungsgericht gehen. Außerdem liege dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz die Klage eines Fuhrunternehmers vor.

Quelle: heise.de
 
AW: Beitragsservice: GEZ-Nachfolger nimmt Arbeit auf

Gutachten erklärt Rundfunkbeitrag für verfassungswidrig

Der neue Rundfunkbeitrag ist laut einem Gutachten im Auftrag des Handelsverbandes Deutschland (HDE) verfassungswidrig.

Ein HDE-Sprecher bestätigte der Nachrichtenagentur dpa am Freitag einen Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ/Samstag). Dem Artikel zufolge ist der neue Beitrag nicht verfassungskonform, weil die Länder nicht zuständig waren, wie in dem Gutachten zu lesen sei. Darüber hinaus werde ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz festgestellt.

Wie die "FAZ" zitiert, schreibt der Leipziger Verfassungsrechtler Christoph Degenhart in dem Gutachten, der Beitrag sei keine individuell zuzuordnende "Vorzugslast", sondern eine "Gemeinlast". Somit sei der Beitrag eine Steuer - eine Abgabe, die auf "Raumeinheiten" abstelle und einer grundstücksbezogenen Steuer gleichkomme. Für eine solche Abgabe fehle es den Bundesländern, die den Rundfunkbeitrag beschlossen haben, an der Gesetzgebungskompetenz.

Außerdem - so zitiert die Zeitung weiter - werde der Rundfunkbeitrag mehrfach und in ungleicher Weise erhoben, kritisiere Degenhart. Der Beitrag verstoße gegen Artikel 2 und 3 Grundgesetz, er greife in die Handlungsfreiheit der Unternehmen ein und sei nicht mit dem Gleichheitsgebot vereinbar. Es werde verkannt, ob in den Räumen von Unternehmen Rundfunkempfang gestattet oder überhaupt möglich sei. Insbesondere Filialunternehmen des Einzelhandels würden "überproportional belastet".

HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth sagte der "FAZ": "Das Gutachten bestätigt uns in der Auffassung, dass das neue System zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dringend erneut überarbeitet werden muss." Es bestehe "dringender Handlungsbedarf". Der Verband fordere ein "gerechtes Beitragssystem ohne zusätzliche Belastungen im Vergleich zur alten Beitragsordnung".

Wirtschaftsverbände hatten sich mehrfach kritisch über die Abgabe geäußert. Das Drogerieunternehmen Rossmann hat Klage eingereicht. Der neue Rundfunkbeitrag ist zum 1. Januar 2013 in Kraft getreten.

Quelle: digitalfernsehen
 
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