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Hardware & Software AVM stemmt sich gegen den Verkauf aufbereiteter FRITZ!Boxen

Aktuell geht AVM, bekannt für seine FRITZ!Boxen, gegen einen Online-Händler vor: Carlo Farber verkaufte aufbereitete Router des Typs AVM Fritz!Box 6490 Cable mit seiner Firma Woog. 20.000 Stück davon hat er noch auf Lager. Aus seiner Sicht handelt es sich um einwandfreie Ware. AVM sieht das anders, denn es handelt sich um aufbereitete Modelle, die eigentlich für Partner gedacht gewesen sind.

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So hat AVM den Vertrieb gerichtlich untersagen lassen. Grund: Die Provider-Firmware, welche zuvor installiert gewesen ist (z. B. von Unitymedia) wurde gewechselt, um die Router allgemein verwendbar und updatefähig zu machen. Unitymedia hatte da weiße statt rote Modelle im Repertoire, die auch durch das Unternehmens-Logo verziert waren. Jenes wurde durch die Mitarbeiter des Händlers entfernt, die Firmware getauscht und schwupps – sollten die aufbereiteten AVM Fritz!Box 6490 Cable wieder in den Verkauf gehen.

AVM spricht nun von einer „nicht zulässigen Produktveränderung“. Der Händler will aber nun rechtlich durchsetzen, dass er die Router weiter verkaufen kann – sonst müssten sie im Müll landen. Der Streit könnte grundsätzliche Bedeutung haben. Denn es geht darum, wie ein Händler Produkte von Herstellern nachträglich verändern darf. In diesem Fall wurde eben das angepasste Betriebssystem der Kabelanbieter durch das der frei verfügbaren Version getauscht.

Der Funktionsumfang ist identisch – der Preis nicht. AVM bietet die Fritz!Box 6490 Cable für ca. 155 Euro an, Faber wollte weniger als 70 Euro für seine aufbereiteten Modelle. 10.000 Exemplare konnte er laut eigenen Angaben absetzen – im Februar 2020 folgte dann aber eine einstweilige Verfügung durch AVM, die beim Landgericht München erwirkt wurde. AVM argumentiert, es sei nicht garantiert, dass die aufbereiteten Router einwandfrei funktionieren, deswegen sollten sie auch nicht verkauft werden.

Faber wiederum gibt an, dass es keinen berechtigten Grund gebe den Vertrieb zu untersagen, da sich der Zustand der Geräte nicht verschlechtert habe und sie in allen technischen Belangen 1:1 identisch zu den normalen Geräten seien, nachdem die Firmware getauscht wurde. Der Händler nimmt an, dass es AVM nicht um die Kunden, sondern um die eigenen Umsätze gehe – man wolle lieber selbst neue Geräte verkaufen, als zuzusehen, wie günstige Gebrauchtware in den Markt komme.

Eine Lösung ist bisher nicht in Sicht. Man darf also gespannt darauf sein, wie der Streit ausgeht.

Quelle; Caschy


AVM verhindert Verkauf gebrauchter Fritzboxen

Der Hersteller AVM hat einem Händler den Verkauf einer Charge von Fritzbox-Kabelroutern gerichtlich untersagen lassen.

Die umstrittene Ware ist im Lager des Online-Händlers Carlo Faber bis fast unter die Decke gestapelt: rund 20.000 gebrauchte Fritzboxen, Typ 6490 Cable, verpackt in neutralen Kartons, auf 70 Europaletten. Einwandfreie Geräte aus Sicht des Händlers. „Unsere Kunden lieben sie“, sagt er.
Doch Hersteller AVM hat eine andere Haltung. Er hat Faber den Vertrieb der Router gerichtlich untersagen lassen. Der Händler habe die spezielle Provider-Firmware der Gebrauchtgeräte gegen eine andere Firmware ausgetauscht, die für Geräte aus dem freien Handel gedacht sei, erklärt eine AVM-Sprecherin gegenüber c’t. Das sei „eine nicht zulässige Produktveränderung“.

Faber sagt, dass er die 20.000 Boxen zwangsläufig entsorgen müsse, wenn sich AVM mit seiner Haltung durchsetzt. Zwei LKW-Ladungen funktionsfähiger Router würden dann im Müll landen. Außerdem sieht der Händler die Zukunft seines Unternehmens mit sechs Angestellten gefährdet. Mit der Hilfe von zwei Anwaltskanzleien wehrt er sich gegen das Verbot.

Was dürfen Händler?
Der Streit hat auch eine grundsätzliche Bedeutung. Es geht um die Frage, unter welchen Bedingungen Händler ein Betriebssystem gegen den Willen eines Herstellers verändern dürfen. Sollte sich Faber durchsetzen, könnte das dazu führen, dass mehr gebrauchte Kabelrouter auf den Markt kommen – und die Preise sinken.

Fabers Firma Woog hat sich auf die Wiederaufbereitung gebrauchter Technik spezialisiert. Sie vertreibt zum Beispiel Router, die Netzbetreiber zuvor an ihre Kunden vermietet hatten. Bei vielen Geräten ist das kein Hexenwerk. Die meisten DSL-Router funktionieren in allen Netzen problemlos und können auch nach einem Weiterverkauf mit Software-Updates versorgt werden.

Knifflig wird es bei Kabelroutern aus den Beständen von Netzbetreibern. Die Unternehmen passen die Firmware ihrer Mietgeräte stark an, um die Einrichtung zu erleichtern und Funktionen zu entfernen oder hinzuzufügen. Updates für diese Spezialfirmware liefern sie in der Regel nur selbst aus, über ihr eigenes Netz. Landet so ein Gerät in einem anderen Kabelnetz, ist es von der Update-Versorgung abgeschnitten, wenn es überhaupt funktioniert.

Software ausgetauscht
So bot zum Beispiel der Provider Unitymedia, der mittlerweile zu Vodafone gehört, seinen Kunden eine Sonderedition der Fritzbox 6490 Cable zur Miete an – im weißen statt roten Gehäuse, mit Unitymedia-Logo zusätzlich zum Fritzbox-Schriftzug und mit veränderter Firmware.

Von diesem Modell kaufte Faber Ende 2019 tausende Exemplare über Zwischenhändler, nicht direkt von Unitymedia. Dann bereiteten seine Mitarbeiter die Boxen auf: Sie reinigten sie, entfernten das Unitymedia-Logo und spielten eine andere Firmware auf – und zwar diejenige, die auch auf der roten 6490-Cable-Version läuft, die AVM im freien Handel anbietet. Wie so ein Wechsel funktionieren kann, erklären wir am Beispiel eines anderen Fritzbox-Modells.

Faber hatte nun weiße Fritzboxen, die denselben Funktionsumfang boten wie die roten. Das Betriebssystem war auf dem neuesten Stand, obendrein gab es die Aussicht auf weitere Software-Updates direkt von AVM, genau wie bei den roten Boxen. Woog bot das Modell im Schnitt für unter 70 Euro an. Zum Vergleich: AVMs rote Version kostet als Neuware rund 155 Euro.

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Aufbereitete Unitymedia-Fritzbox, rote Handelsversion: gleiche Firmenware, großer Preisunterschied

Woog verkaufte nach eigenen Angaben rund 10.000 Exemplare – bis AVM Mitte Februar beim Landgericht München I eine einstweilige Verfügung gegen den weiteren Verkauf erwirkte (Az.: 33 O 1703/20).

Als juristischen Hebel verwendet AVM sein Recht an der Marke Fritzbox. Laut der europäischen Unionsmarkenverordnung dürfen Inhaber die Benutzung einer Marke untersagen, „wenn berechtigte Gründe es rechtfertigen, dass der Inhaber sich dem weiteren Vertrieb der Waren widersetzt, insbesondere wenn der Zustand der Waren nach ihrem Inverkehrbringen verändert oder verschlechtert ist“ (Art. 15 UMV).

Sicher oder riskant?
Faber bestreitet keineswegs, dass Woog den Zustand der Unitymedia-Fritzboxen durch das Aufspielen einer anderen Firmware „verändert“ hat. Das sei aber noch lange kein „berechtigter Grund“, den Vertrieb zu untersagen.

Die Woog-Anwälte verweisen unter anderem auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus den Achtzigerjahren. Diesem zufolge liegt kein Verstoß vor, wenn der Eingriff „keine Beeinträchtigung der Ware mit sich bringt“. Und Woog habe die Router keineswegs beeinträchtigt, sondern im Gegenteil dafür gesorgt, dass sie „einwandfrei funktionsfähig und sicher“ genutzt werden können.

AVM hingegen verweist gegenüber c’t auf ein BGH-Urteil aus dem Jahr 2004, laut dem ein Handy-Hersteller es anderen Unternehmen untersagen darf, eine SIM-Sperre zu entfernen. Sein Vorgehen begründet der Hersteller in erster Linie mit möglichen Nachteilen für die Nutzer. Sei nicht die für die jeweilige Produktversion vorgesehene Original-Firmware installiert, „besteht das Risiko, dass zukünftige wichtige Updates nicht aufgespielt werden können“, sagt eine Sprecherin.

Wie sich die Faber-Boxen bei künftigen Updates verhalten, lässt sich heute nicht mit Sicherheit sagen. c’t entdeckte jedenfalls an einem von Woog zur Verfügung gestellten Exemplar in einem kurzen Test keine Anzeichen für Einschränkungen. Die übliche Update-Funktion war in der Bedienoberfläche vorhanden. Theoretisch könnte AVM aber versuchen, die fraglichen Boxen zu identifizieren und von künftigen Updates auszuschließen.

Faber fragt sich jedoch, ob es AVM nicht vor allem darum geht, den Absatz von Neugeräten zu fördern. Für jede gebrauchte Fritzbox werde schließlich theoretisch eine neue Box weniger verkauft.

Kein Lösungsvorschlag von AVM
Die Boxen einfach mit der Unitymedia-Firmware zu verkaufen, kommt für Faber nicht infrage. Die Software sei teilweise fünf Jahre alt, es fehlten mehrere wichtige Updates. Der Verkauf verbiete sich deshalb allein aus Sicherheitsgründen. Außerdem verweist er auf Vorgaben der Netzbetreiber. Tatsächlich fordern Provider wie Vodafone ihre Kunden auf, keine ehemaligen Leihgeräte zu verwenden. Manche stellen auch Mindestanforderungen an den Software-Stand.

Auch AVM warnt auf seiner Webseite: „FRITZ!Box-Cable-Produkte, die zuvor etwa als Mietgerät über einen Provider bezogen worden sind, können nicht an beliebigen Kabelanschlüssen verwendet werden.“

Doch was soll Faber nun mit den Geräten tun? Sieht AVM eine Alternative zur Verschrottung? Diesen Fragen weicht der Hersteller gegenüber c’t aus. AVM sei bekannt für „seine langlebigen Produkte und seine nachhaltige Updatepolitik“, betont die Sprecherin lediglich.

Quelle; heise
 
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Wenn es wirklich so ist wie es behauptet wird dann liegt das Branding auf einem Eprom.
Dieser kann nur gelesen aber nicht beschrieben werden ohne einen Eingriff in der Hardware
zu tätigen und genau das ist nicht erlaubt da damit das original verändert wird das sagt das Gesetzt
und AVM wäre im Recht. Das diese Boxen nun veraschrottet werden sollen weil Unitymedia ncits mehr macht
oder übernommen wurde gibt denen nicht das Recht dies zu verändern auch niemand anderes.
Diese Boxen sind Supventioniert das heisst dafür wurde nicht der volle Preis gezahlt und auch das wäre unfair
normlen Käufer gegenüber. Das dies nun in den Schrott soll ist schade aber erforderlich denn wenn man am Eprom rumspielt
kann niermand sagen das die Boxen keine Fehler erzeugen, was man damit machenh kann ist erst einmal Nebensache.
Zudem sind die von AVM entwickelt, hergestellt und im Verkauf deshalb sind und bleiben die im Recht.
Wer schnell Geld verdienen will ist doch wohl jemand anderes oder weshalb die Boxeb unter 50% verschleudern.
Ich sehe da AVM voll im Recht und es muss untersagt werden.
 
Hm, theoretisch ja, aber ich bezweifel auch, dass es sich für den Händler lohnt bei 20.000 Boxen am EPROM rumzulöten ... zudem sich laut Beitrag AVM daran nicht einmal stört, sondern die Änderung der Software selbst anmäkelt und wenn es nur das Ändern eines Parameters ist, damit die Box sich für nicht mehr gebrandet hält, gibt's damit auch keinen Eingriff in die HW
 
Also üblicherweise werden Eproms nicht eingelötet, sondern gesockelt. Muss mal was geändert werden,
raus aus dem Sockel, mit UV-Licht den Inhalt gelöscht und dann in einem Eprommer den neuen Inhalt
gebrannt.
 
Das war mal in den 80ern (und frühe 90er), mittlerweile ist alles auf Flash. Und auch bei Flash-Speicher kann es sein, dass ein Pin für "write enable" händisch angeschlossen werden muss (oder über Schalter / Jumper), um (versehentliches) Überschreiben zu verhindern.

Und "EPROM" ist oft auch ein Sammelbegriff für (den eigentlichen) EPROM, EEPROM und Flash-EEPROM.
 
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Das ist mir bekannt, hier war aber die Rede von einem Eprom und die wurden aus gutem Grund gesockelt.
Ich konnte mir, ehrlich gesagt, auch nicht vorstellen, dass heutzutage noch was auf Eprom gespeichert wird,
aber, Ausnahmen bestätigen die Regel... :smile:
 
Wenn überhaupt, dann in EEPROMs, die heute meist im Hauptchip integriert sind.
 
AVM vs. Woog: Gericht entscheidet im Mai über gebrauchte Fritzboxen

Dürfen Fritzboxen aus Providerbeständen mit der Firmware der Geräte aus freiem Handel verkauft werden? Darüber wurde am Donnerstag in München verhandelt.

Im Rechtsstreit zwischen dem Routerhersteller AVM und dem Händler Woog um gebrauchte Fritzboxen fand am Donnerstag die mündliche Verhandlung statt. Die zuständige Kammer des Landgerichts München I hat allerdings noch kein Urteil gefällt. Dieses soll erst am 14. Mai verkündet werden, wie eine Sprecherin des Gerichts mitteilte.

In dem Streit geht es um rund 20.000 gebrauchte Fritzboxen vom Typ 6490 Cable, die ursprünglich vom Netzbetreiber Unitymedia an seine Kunden vermietet wurden. Woog ersetzte die Unitymedia-spezifische und veraltete Firmware dieser Boxen durch die aktuelle Software, die AVM für die im freien Handel erhältliche Version des Geräts entwickelt hat. Im Februar erwirkte AVM beim Landgericht München I eine einstweilige Verfügung gegen den weiteren Verkauf der modifizierten Router.

Eine andere Kammer dieses Gerichts entscheidet nun, ob das Verkaufsverbot bestehen bleibt oder aufgehoben wird. Zentral ist die Frage, ob AVM als Inhaber der Marke Fritzbox den Vertrieb untersagen darf. Laut Unionsmarkenverordnung ist das inbesondere dann der Fall, "wenn der Zustand der Waren nach ihrem Inverkehrbringen verändert oder verschlechtert ist".

Beide Seiten optimistisch

Laut der Gerichtssprecherin ging es in der mündlichen Verhandlung im Wesentlichen darum, ob Woog lediglich ein zulässiges Update aufgespielt hat oder ob die Boxen durch das Update und weitere Handlungen manipuliert wurden. "Auch wurde länger diskutiert, ob das Argument des Umweltschutzes bei der Interessenabwägung im Art. 15 Abs. 2 UMV eine Rolle spielt oder nicht."

Oliver Löffel, Anwalt des Woog-Geschäftsführers Carlo Faber, sagte: "Der Fall ist alles andere als klar und eindeutig gelagert, daher nimmt sich das Gericht für die Entscheidung Zeit. Wir sind nach der mehrstündigen Verhandlung optimistisch." Der Anwalt von AVM, Wolfgang Götz von der Kanzlei Klaka, sagte, er sei zuversichtlich, dass das Urteil im Sinne des Herstellers ausfallen werde.

Quelle; heise
 
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Verschlechtert hat sich der Zustand der gebrauchten Fritz!Boxen durch das Firmware-Update wohl nicht, eher verbessert, weil ohne Funktionseinschränkungen.

Ich frag mich eher, woher bekommt man 20.000 gebrauchte Fritz!Boxen zu welchen Bedingungen. Wenn die gebrauchten Fritz!Boxen wirklich durch die Provider verschrottet werden müssten, was AVM so vertraglich geregelt haben müsste, dann könnte AVM (erfolgreich) klagen (wollen) und die Provider verklagt.

Nein, man verklagt ja nicht die Hand, die einen füttert!
 
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Toll, dann darf man bald bei einem neuen Auto die Karosserie nicht mehr anders lackieren, nicht den Motor tunen, keine anderen Reifen aufziehen oder wie ? Armes Deutschland.... wie gut, dass ich die eine meiner fritz?Boxen von einem Kumpel bekommen habe und die zweite vom Wertstoffhof :p
 
AVM FRITZ!Box: Urteil im Fall „Verkauf veränderter Provider-Geräte“

Vor einiger Zeit wurde bekannt, dass sich AVM gegen den Verkauf von Providergeräten durch Dritt-Händler stemmt. Woog kaufte Geräte auf, arbeitete diese auf, flashte „normale“ Firmware und veräußerte diese weiter. Nun gab es ein erstes Urteil des Landgerichts München I. Im Urteil des Münchner Landgerichts I wird die Veränderung von Produkten, wie sie von Woog vorgenommen und vertrieben wurde, untersagt.

Nachvollziehbar, dass AVM diese Entscheidung begrüßt. Für Herkunft und Qualität könne man als Markenherstellerin nur für die Ware in dem Zustand bürgen, in dem sie (oder mit Zustimmung) in den Verkehr gebracht worden ist, so AVM in einem Statement uns gegenüber.

Man begrüße aber den Verkauf von gebrauchten Produkten im privaten Bereich. Denn auch für Produkte, die Kunden „aus zweiter Hand“ nutzen, biete man Support und Updates. Das Urteil verhindert lediglich die gewerbsmäßige Manipulation von Software oder Hardware. Was den Verbleib der Charge von Providergeräten betrifft, die Woog laut Gerichtsurteil nun nicht in den Verkehr bringen kann, so sei man Woog gegenüber gesprächsoffen. Man habe ein gut funktionierendes Refurbishment-Management.

Die Kammer des Landgerichts München hat zu diesem Aspekt zudem ausdrücklich festgestellt, dass man sich nicht auf das Elektrogesetz berufen kann. „Denn das Elektrogesetz ermächtigt keinen Dritten, Markenrechte eines anderen zu verletzen.“

Quelle; caschy
 
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Wenn dem so wäre, dass AVM ein gut funktionierendes Aufarbeitungs-Management hätte, dann hätte wohl Woog oder wer auch immer keine Chance gehabt, gebrauchte AVM Boxen in dem Umfang gewerbsmäßig selber aufarbeiten zu können. Es geht immerhin um 20.000 Fritz!Boxen 6490 Cable, die wohl nur direkt von KabelTV-Anbietern stammen können und für die AVM kein gutes Angebot zur Aufarbeitung hat(te).
 
Gericht bestätigt Verkaufsverbot für Fritzboxen

Ein Onlinehändler darf keine gebrauchten Fritzboxen von Unitymedia weiterverkaufen. AVM würde die 20.000 Geräte gerne selbst wieder aufpolieren.

Das Landgericht München hat ein Verkaufsverbot vormals gebrandeter Kabelrouter bestätigt. In dem Urteil werde die Veränderung der Geräte durch den Onlinehändler Woog Media untersagt, teilte der Fritzbox-Hersteller AVM am 14. Mai 2020 mit. Der Händler hatte Zehntausende ausgemusterte Kabelrouter vom Typ Fritzbox 6490 Cable vom Kabelnetzbetreiber Unitymedia aufgekauft und anschließend mit einem ungebrandeten Fritz-OS weiterkauft.

Das Gericht hat diese Praxis in einer einstweiligen Verfügung vom 13. Februar 2020 untersagt. Woog-Media-Geschäftsführer Carlo Faber hoffte anschließend, sich im Hauptsacheverfahren durchsetzen zu können. "Sollte dies wider Erwarten nicht geschehen, müssten wir sehr viele Geräte wohl verschrotten. Das könnten wir nicht verstehen, weil wir ja nur dafür sorgen, dass gebrauchte Geräte voll funktionsfähig sind und sicher weiter benutzt werden können", sagte der Firmenchef auf Anfrage von Golem.de.

Was passiert mit den Geräten?

AVM zeigte sich gegenüber dem im nordrhein-westfälischen Velbert ansässigen Händler zu Gesprächen bereit, was die Weiternutzung der Geräte betrifft. "Wir haben ein gut funktionierendes Refurbishment-Management", sagte Sprecherin Doris Haar. Prinzipiell unterstütze und begrüße AVM den Verkauf gebrauchter Geräte im privaten Bereich. Auch für diese Geräte würden kostenfreier Support und Updates angeboten. "Das Urteil verhindert lediglich die gewerbsmäßige Manipulation von Software oder Hardware", sagte Haar.

Woog hatte die Geräte ursprünglich über einen Zwischenhändler aufgekauft, das Branding entfernt und ein aktuelles, nicht für einen bestimmten Provider modifiziertes Fritz-OS aufgespielt. Solche Geräte können Nutzer nach Wegfall des Routerzwangs auch in Kabelnetzen verwenden. Der Provider Unitymedia, der inzwischen zu Vodafone gehört, tauscht seit einiger Zeit die 6490er-Geräte gegen neuere 6591er aus, damit Nutzer auf den neuen Standard Docsis 3.1 umsteigen können. Bis zur Entscheidung des Landgerichts München soll Woog bereits 10.000 Exemplare verkauft haben. Weitere 20.000 sollen sich im Lager des Händlers befinden.

BGH-Urteil zu Simlock-Entsperrung

AVM berief sich in dem Streit auf das sogenannte Simlock-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2004 (Az: I ZR 13/02). Demnach liegt eine unzulässige Produktveränderung vor, wenn durch Simlock gesperrte Mobiltelefone ohne Zustimmung des Markeninhabers in den Verkehr gebracht werden. Durch die Entsperrung werde die ursprüngliche Softwareinformation der Mobiltelefone geändert, was eine Produktveränderung bedeute.

Das Landgericht hat laut AVM festgestellt, dass Woog sich auch nicht auf das Elektrogesetz berufen könne. Dieses Gesetz "bezweckt vorrangig die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten". Das Elektrogesetz "ermächtigt keinen Dritten, Markenrechte eines anderen zu verletzen", sagte AVM.

Nachtrag vom 14. Mai 2020, 18:18 Uhr

Woog Media will die Entscheidung des Landgerichts anfechten. "Nach der Prüfung des Urteils durch unsere Anwälte haben wir uns entschieden, Berufung einzulegen, weil sich hier grundsätzliche Fragen stellen, welche in dem einstweiligen Verfügungsverfahren von dem Oberlandesgericht München und sodann gegebenenfalls in einem weiteren Verfahren von dem Bundesgerichtshof beantwortet werden müssen", sagte Faber auf Anfrage von Golem.de. Das Gericht hat laut Faber seine Entscheidung mit den Worten begründet: "Es wurde die installierte Firmware durch eine andere Firmware ersetzt, weshalb von einer Änderung der Eigenart dieser Geräte der Klägerin auszugehen ist, ohne dass es dabei darauf ankommt, ob hierdurch die Funktion verschlechtert wurde."

Auch Faber will weiterhin außergerichtlich mit AVM verhandeln: "Wir sind aber nach wie vor offen für Gespräche mit AVM, damit - auch im Interesse der Umwelt - gebrauchte Router verkauft werden können und nicht verschrottet werden müssen."

Quelle; golem
 
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Ich finde Refurbished-Produkte grundsätzlich sehr ressourcenschonend.
Nur: Das ein (preiswerteres) Produkt gehackt wird, um auch zusätzliche Features (eines teureren Geräts) freizuschalten, kann nicht rechtens sein.
Perfekt wäre, wenn AVM und Woog-Media sich einig würden, und ähnlich wie am PC-Markt von Microsoft angebotene "Refurbished-Upgradelizenzen" mit Aufkleber an (zertifizierte) Aufbereitungsbetriebe vergeben würde.
Das wäre dann win-win-win: AVM erhält die Preisdifferenz zwischen den Boxentypen teilweise ersetzt, Woog hätte ein legales Geschäftsmodell, Kunden könnten weiterhin auf etwas preiswertere Gebrauchtgeräte zurückgreifen und der Umwelt bleibt vorzeitiger Elektroschrott erspart.
 
Haltet mich für naiv, aber AVM hat doch schon mal für den Verkauf an die Kabelgesellschaft(en) die
Summe für die 20.000 Kisten bekommen. Weshalb sollen die noch mal kassieren?
Wenn jetzt die Kabelgesellschaft(en) ihre Boxen nicht mehr benötigen und an jemand Dritten verkaufen,
ist doch jedem gedient. Und wenn der wieder die originale Firmware draufspielt, ist da auch nichts
modifiziert, er hat doch nur den Urzustand hergestellt oder habe ich das was grundsätzlich falsch verstanden?
 
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