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Artikel: Kabelfernsehen: BGH weist Anspruch von Kabel Deutschland gegen Öffentlich-Re

AW: Artikel: Kabelfernsehen: BGH weist Anspruch von Kabel Deutschland gegen Öffentlic

Ich habe TV über Satellit.
Das Zwangs Pay TV (ex GEZ) ist darüber leider empfangbar.
Muss nun ASTRA oder Eutelsat das Zwangs Programm auch kostenlos verbreiten, oder zahlen die Ör dafür???
Ich als Kabelanbieter würde die Programme komplett raus nehmen, wenn die nicht zahlen!
 
Kabelanstalten erhalten aber auch bereits von Ihren Nutzern Geld. Satbetreiber nicht. Astra wäre es egal wenn die ARD nicht aufgeschaltet wäre.

Würde aber KDG die Programme rausnehmen würden alle Omas und Opas kündingen.
 
editiert by szonic, spar Dir das @WASDD.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
eben, ÖR zahlen kräftig für Sat Verbreitung, und bekommen nix. (ausser GEZ, daher machen die das)
Und über das Kabel wollen die dann kostenlos verbreitet werden??? Geht nicht! Und hat auch nix damit zu tun, das die Kabelheinis Geld vom Kunden haben wollen. Da geht es ja nicht nur um die paar albernen ÖR Programme!
Oma und Opa kündigen? Was haben die für Alternativen? DVB-T fast nicht empfangbar. Sat meist in Mietbuden verboten. Das ist der Punkt, und die Kabelheinis sollen das "ausbaden".
 
AW: Artikel: Kabelfernsehen: BGH weist Anspruch von Kabel Deutschland gegen Öffentlic

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He, Deine Äußerungen solltest Du Dir überlegen. ich bin 66 Jahre ,Opa und nicht blind. Du wirst sicherlich auch mal älter.... Achso, mein TV ist allerbeste Sahne, Vielleicht solltest Du mal Dein gehirn hier im Forum benutzen :emoticon-0169-dance

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He WASSDD, Deine Äußerungen gegen ältere Leute zeigen mir, sass Dein Niveau hier im Forum unterhalb der Gürtellinie liegt. Du wirst ach mal älter und Dein Beitrag hier ist eine Beleidigung . Achso, ich bin 66 Jahre alt und habe im Bereich TV sicherlich schon mehr Erfahrungen.
 
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