Hmm, ein Urteil was ganz und gar nicht geht.
Als Familienmitglied habe ich ein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht - und um nichts anderes geht es hier. Hier ist das Gericht wieder mal über das Ziel hinausgeschossen. Spätestens beim BGH müsste dieses Urteil kassiert werden.
Das ganze gehört endlich mal revidiert - es kann nicht sein, das geistiges Eigentum so verwendet werden darf, um damit wegen einem 10 Euro Lied mehrere Tausend Euro aus der Tasche zu ziehen. Klar ist man dumm, wenn man heute noch Tauschbörsen verwendet. Aber das rechtfertigt keine solchen Abmahnungen. Diese sollten auf maximal 150 Euro gedeckelt werden, und schon würde diese Industrie trockengelegt werden. Aber solang soviele Anwälte im Bundestag sitzen ....